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StA bei bina Kindern (Gelesen: 3.651 mal)
Themen Beschreibung: Bina Kinder haben lt. Auskunft der dt. Behörde nur die dt. StA
trixie
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Antwort #15 - 18.03.2016 um 08:26:16
 
Franka schrieb am 17.03.2016 um 23:42:23:
so wie ich den Text verstehe kann man sich (als im Ausland geborenes Kind eines dominik. Elternteils) um die dominikan. StA "bewerben" bzw. diese beantragen wenn man möchte, muss es aber nicht und hat sie, entgegen meiner bisherigen Infos, nicht durch Abstammung.

Doch, das Abstammungsprinzip gilt auch hier (siehe Text), denn ohne diese Voraussetzung kann man sich um die Staatsangehörigkeit nicht "bewerben".
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Richter
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Antwort #16 - 18.03.2016 um 10:57:58
 
Artikel 18 Nr. 4 der DomRep-Verfassung besagt:

"Dominikaner und Dominikanerinnen sind die im Ausland geborenen Personen, deren Vater oder Mutter Dominikaner ist, auch wenn sie wegen des Geburtsorts eine andere Staatsangehörigkeit als die ihrer Eltern erlangt haben. Bei Erreichen des Alters von 18 Jahren, können sie ihren Willen, die doppelte Staatsangehörigkeit anzunehmen oder auf eine der Staatsangehörigkeiten zu verzichten, vor der zuständigen Behörde kundtun."

Ich lege das so aus, dass die Kinder ab Geburt die DomRep-Staatsangehörigkeit haben und nicht erst ab 18 nach entsprechender Erklärung. Anders würde das m.E. keinen Sinn machen. Eine kurze Nachfrage bei der Botschaft würde aber sicher nicht schaden...

Gruß
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Antwort #17 - 18.03.2016 um 19:18:51
 
Odysseus schrieb am 17.03.2016 um 17:38:40:
Die machen das nämlich nicht einfach auf Zuruf, sondern wenn z.B. dominikanische Pässe oder Staatsangehörigkeitsurkunden o.ä. vorgelegt werden. 


nun, auch meine personliche Erfahrung ist anders.
eine zweite mögliche Staatsangehörigkeit eines deutschen Kindes wird von deutschen Meldeämtern (vllt. nicht von allen, aber zumindest von einem) einfach so eingetragen, wenn ein Elternteil eine ausländische Staatsangehlrigkeit hat und es ist dann an den Eltern selbst, das Gegenteil zu beweisen.
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