Hallo ihr Lieben,
hab mal wieder eine Frage.
Sachverhalt:
Mutter: D
Vater: Dominikaner
eheliche Kinder: D + ?
Wenn ich nach der dt. Rechtsprechung ausgehe müssten meine Kinder die dt. und die dominikanische StA durch uns Eltern haben.
Jetzt wurde mir anlässlich einer Ummeldung nach einem Umzug allerdings mitgeteilt, dass meine Kinder nur die dt. StA haben und ich bzw. meine Kinder zum Nachweis, dass sie auch die dominikanische StA haben, ein Schreiben der dominikanischen Behörden vorlegen muss.
Meine Kinder (inzwischen 16 - 21 Jahre) wurde nie bei den dominkanischen Behörden angemeldet, weder hier in D bei der
AV noch in der Dom. Rep. selbst.
Auf Nachfrage bei der dominikanischen
AV in Berlin wurde mir mitgeteilt, dass ich zur Anmeldung der Kinder einfach deren internationale Geburtsurkunde schicken soll. Das die Anmeldung so spät erfolgt sein unschädlich.
So lange die GU nicht vorliegt, wäre die Kinder offiziell keine dominikanischen Bürger.
Auf eine weitere Nachfrage beim hiesigen Standesamt wurde mir mitgeteilt, dass es für die dt. Behörden nicht von Belang ist ob die Kinder eine weitere StA haben oder nicht und von dt. Seite (meinem Standesamt) sei es nicht nötig die Kinder in der Botschaft anzumelden und einen Nachweis über die weitere StA zu erbringen.
Jetzt meine Fragen:
- Wie kann es sein, dass bina Kinder hier doch nur als dt. StA geführt werden, obwohl bei der Anmeldung der Geburt durch die Unterlagen der Eltern ersichtlich war, dass der Vater Ausländer ist?
- Stimmt es, dass es unschädlich ist wenn meine Kinder hier nur als dt. StA geführt werden und eben nicht bei der Botschaft angemeldet sind bzw. einen Nachweis über die 2. StA haben.
- Wie verhält es sich bei Reisen in die Dom.Rep. wenn die Kinder den dominik. Behörden nicht bekannt sind?
Die sind zwar nicht geplant, aber eigentlich müssten die Kinder ja mit einem dominik. Ausweis dort ein-/ausreisen (meiner Auffassung nach), lt. Auskunft der Botschaft sei dies aber egal solange die Kinder nicht angemeldet sind.
Meinen Kindern ist es egal, dass sie nur als dt. StA geführt werden und sie legen keinen Wert darauf auch die StA vom Vater zu haben. Aber das können sie sich mMn nicht aussuchen, denn für mein Verständnis haben sie die schon seit Geburt, was jetzt allerdings von den dt. Behörden verneint wird.