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Einbürgerung (Gelesen: 979 mal)
Themen Beschreibung: Ermessenseinbürgerung bei Straftat ?!
Ogist Kont
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i4a rocks!


Beiträge: 15

D, Bosnia
D
Bosnia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch-herzegowinisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung
15.03.2016 um 23:13:54
 
Guten Abend,

folgende Frage: (Bezogen auf die Praxis in Ba-Wü)

Stimmt es, dass die Einbürgerung nach Ermessen (bezogen auf Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf 6 Jahren-wegen besonders guten Integrationsleitungen) NICHT greift, bzw. rechtlich nicht möglich ist, wenn man zu einer Geldstrafe von bis zu 90 TS verurteilt worden ist ?!

Oder anders gefragt: Wenn man nach "Ermessen" einbürgern kann und möchte, stimmt es das dies nur möglich ist bei absoluter Straffreiheit (keine Vorstrafen/ Verurteilungen, nicht mal ein Tagessatz Geldstrafe ?!

Vielen Dank!
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Odysseus
Experte
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.03.2016 um 07:40:32
 
Für BaWü kann ich nicht sprechen, aber in Berlin ist das - und das ist auch gut so - durchaus so, dass bei Verurteilungen natürlich nicht von einer gelungenen Integration ausgegangen wird, so dass eine Verkürzung ausscheidet.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.03.2016 um 08:47:19
 
Gemäß Ziffer 10.3.2 VwV-StAG in Baden-Württemberg stehen Straftaten i.S.d § 12a Abs. 1 StAG der Annahme besonderer Integrationsleistungen grundsätzlich entgegen.
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