Hallo,
Ich brauche Hilfe bei meinem recht komplizierten Fall. Ich versuche kurz mit Fakten unseren Fall zu schildern.
Ich:
- türkische Staatsbürgerin
- Lebe seit Oktober 2004 in München / Deutschland (11,5 Jahren) immer mit befristete Aufenthaltstitel.
- davon sind Studienzeiten bis Januar 2015 (zuerst Diplom danach Promotionsstudium mit Stipendium), seitdem Aufenthaltstitel wg. Beschäftigung als wiss. Mitarbeiterin in Uni.
- Einbürgerung beantragt in Juli 2015 (Ermessenseinbürgerung)
- Einbürgerungszusicherung bekommen in Ende Januar 2016
- Ausbürgerungserlaubnis bei türkischen Konsulat beantragt auch in Ende Januar 2016 und warte gerade auf Antwort
- gerade schwanger von meinem Mann und bin in 32. Woche
Mein Mann:
- auch türkische Staatsbürger
- lebt auch in München seit Oktober 2006 (9,5 Jahre)
- davon sind die Zeiten bis Februar 2013 Studienzeiten (Diplomstudium)
- seit Februar 2013 angestellt als wiss. Mitarbeiter an Uni
- hat seit März 2016 Niederlassungserlaubnis
Frage: Deutsche Staatsangehörigkeit unseres Kindes
Ich habe bis jetzt angenommen, dass unser Kind mit Geburt in Deutschland automatisch auch deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wird, da mein Mann seit mehr als 8 Jahren in Deutschland lebt und Niederlassungserlaubnis besitzt. Ich habe aber vor kurzem erfahren, dass die Studienzeiten dafür nicht mitgerechnet werden (anscheinend fast nur in Bayern nicht aber in andere Bundesländer doch).
Ich hatte gehofft, dass meine Einbürgerung bis zur Geburt zur Stande kommen würde und dann unser Kind nach Abstammungsprinzip die doppelte Staatsangehörigkeit bekommen würde (ich dann deutsch, mein Mann türkisch), aber es sieht gerade so aus, dass es dann doch nicht der Fall sein wird.
Meine Frage ist jetzt was genau sind unsere Optionen? Habt ihr da Ratschläge, wie wir vorgehen sollten?
Es ist einfach nicht fair, dass in andere Bundesländer die Studienzeiten anerkennt werden aber in Bayern halt nicht. Sollte man da evtl. klagen? Bringt es was? Ich kann es besonders nicht nachvollziehen, da ich die Einbürgerungszusicherung bekommen habe, obwohl meine meiste Zeit auch Studienzeiten sind, also ich glaube da haben sie es aber doch mitberücksichtigt, oder?
Frage 1: Gibt es irgendetwas was wir machen können, damit unser Kind mit der Geburt in DE die deutsche Staatsangehörigkeit wg.
NE von meinem Mann bekommen kann? Ich habe was mit Umzug in andere Bundesland gelesen, wie funktioniert das genau? Soll es vor der Geburt sein? Was soll man da machen? Oder wenn wir eine Absage bekommen, können wir dann evtl. Einspruch einlegen?
Frage 2: Wenn ich die Ausbürgerungserlaubnis bis zur Geburt nicht bekommen sollte, oder wenn ich die Einbürgerungsurkunde wg. der ganzen Bürokratie nicht rechtzeitig bis zur Geburt bekommen sollte, darf ich dann bei meiner Einbürgerung noch mein Kind mitbürgern? Was soll ich dafür tun? Muss es dann auch wie ich die türkische Staatsangehörigkeit abgeben, oder kann es sie behalten?
Ich wäre für jeden Rat dankbar!