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Deutsche Staatsangehörigkeit unseres Kindes möglich? (Gelesen: 2.787 mal)
glenia
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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14.03.2016 um 15:06:49
 
Hallo,
Ich brauche Hilfe bei meinem recht komplizierten Fall. Ich versuche kurz mit Fakten unseren Fall zu schildern.

Ich:
- türkische Staatsbürgerin
- Lebe seit Oktober 2004 in München / Deutschland (11,5 Jahren) immer mit befristete Aufenthaltstitel.
- davon sind Studienzeiten bis Januar 2015 (zuerst Diplom danach Promotionsstudium mit Stipendium), seitdem Aufenthaltstitel wg. Beschäftigung als wiss. Mitarbeiterin in Uni.
- Einbürgerung beantragt in Juli 2015 (Ermessenseinbürgerung)
- Einbürgerungszusicherung bekommen in Ende Januar 2016
- Ausbürgerungserlaubnis bei türkischen Konsulat beantragt auch in Ende Januar 2016 und warte gerade auf Antwort
- gerade schwanger von meinem Mann und bin in 32. Woche

Mein Mann:
- auch türkische Staatsbürger
- lebt auch in München seit Oktober 2006 (9,5 Jahre)
- davon sind die Zeiten bis Februar 2013 Studienzeiten (Diplomstudium)
- seit Februar 2013 angestellt als wiss. Mitarbeiter an Uni
- hat seit März 2016 Niederlassungserlaubnis

Frage: Deutsche Staatsangehörigkeit unseres Kindes

Ich habe bis jetzt angenommen, dass unser Kind mit Geburt in Deutschland automatisch auch deutsche Staatsangehörigkeit bekommen wird, da mein Mann seit mehr als 8 Jahren in Deutschland lebt und Niederlassungserlaubnis besitzt. Ich habe aber vor kurzem erfahren, dass die Studienzeiten dafür nicht mitgerechnet werden (anscheinend fast nur in Bayern nicht aber in andere Bundesländer doch).
Ich hatte gehofft, dass meine Einbürgerung bis zur Geburt zur Stande kommen würde und dann unser Kind nach Abstammungsprinzip die doppelte Staatsangehörigkeit bekommen würde (ich dann deutsch, mein Mann türkisch), aber es sieht gerade so aus, dass es dann doch nicht der Fall sein wird.
Meine Frage ist jetzt was genau sind unsere Optionen? Habt ihr da Ratschläge, wie wir vorgehen sollten?

Es ist einfach nicht fair, dass in andere Bundesländer die Studienzeiten anerkennt werden aber in Bayern halt nicht. Sollte man da evtl. klagen? Bringt es was? Ich kann es besonders nicht nachvollziehen, da ich die Einbürgerungszusicherung bekommen habe, obwohl meine meiste Zeit auch Studienzeiten sind, also ich glaube da haben sie es aber doch mitberücksichtigt, oder?

Frage 1: Gibt es irgendetwas was wir machen können, damit unser Kind mit der Geburt in DE die deutsche Staatsangehörigkeit wg. NE von meinem Mann bekommen kann? Ich habe was mit Umzug in andere Bundesland gelesen, wie funktioniert das genau? Soll es vor der Geburt sein? Was soll man da machen? Oder wenn wir eine Absage bekommen, können wir dann evtl. Einspruch einlegen?

Frage 2: Wenn ich die Ausbürgerungserlaubnis bis zur Geburt nicht bekommen sollte, oder wenn ich die Einbürgerungsurkunde wg. der ganzen Bürokratie nicht rechtzeitig bis zur Geburt bekommen sollte, darf ich dann bei meiner Einbürgerung noch mein Kind mitbürgern? Was soll ich dafür tun? Muss es dann auch wie ich die türkische Staatsangehörigkeit abgeben, oder kann es sie behalten?

Ich wäre für jeden Rat dankbar!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.03.2016 um 15:15:03
 
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bereits festgestellt, dass die bisherige Praxis in Bayern, Studienzeiten nicht als gewöhnlichen Aufenthalt zu betrachten, rechtswidrig ist (s. http://gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-42872). Bayern hat dagegen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, das hat bislang nicht enschieden. Sollte die Entscheidung bald fallen, und die Rechtsansicht bes BayVGH bestätigt werden, dann stünde der dt. StAnG eures Kindes nichts im Weg. Wann diese Entscheidung kommen soll ist allerdings bislang unklar.

Es spricht m.E. nichts dagegen, nach der Geburt einen Staatsanghörigkeitsausweis zu beantragen und dann die Entscheidung der Behörde abzuwarten. Ggf. könnt ihr auch klagen.

Re Umzug: Könnt ihr machen, unabhängig von dem Zeitpunkt der Geburt. Es darf allerings kein "Scheinumzug" sein, sonst keine Zuständigkeit der Behörde im anderen Bundesland. Danach Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis.

Re Einbürgerung: Das Kind  m.E. auch über § 8 StAG zusammen mit dir eingebürgert werden. Wie es sich mit der tr. Staatsangehörigkeit verhält weiss ich allerdings nicht.
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« Zuletzt geändert: 14.03.2016 um 15:26:34 von N/V »  
 
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glenia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #2 - 14.03.2016 um 16:34:48
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich abwarten wuerde und das Urteil irgendwann bestaetigt wird, koennte ich dann auch sogar in Muenchen ohne Klage den Staatsangehoerigkeitsausweis fuer mein Kind beantragen und bekommen? Und wenn nicht bestaetigt wird, dann geht es trotzdem wenn wir in einem Jahr z.B. wg. Jobwechsel nach Norden umziehen wuerden und den Ausweis da beantragen wuerden, dann werden Sie es einfach anders interpretieren und einfach die Staatsangehörigkeit bestätigen? Ist Bayern das einzige Bundesland, wo dies der Fall ist?
Das ist einfach sehr schwierig fuer mich zu nachvollziehen, dass es in einer Stadt anders ist als eine andere.
In jedem Fall koennte ich dann rueckwirkend die deutsche Staatsangehoerigkeit fuer mein Kind irgendwann bestaetigen lassen, entweder hier in Muenchen in hoffentlich abzaehlbarer Zeit oder spaeter durch Umzug in ein anderes Bundesland? Verstehe ich das richtig? Denn eigentlich hat das Kind mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit aber nur Bayern interpretiert die Gesetze anders als sonstwo wie ich sehe.
Ich müsste dann in der Zwischenzeit einen türkischen Ausweis und Pass fuer mein Baby beantragen, und danach einen Aufenthaltstitel fuer Deutschland, damit es nicht staatenlos bleibt und damit wir auch ins Ausland reisen koennen. Das wird aber bei der deutsche Staatsangehörigkeitsgeschickte keine Probleme verursachen, oder?
Danke!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.03.2016 um 21:39:48
 
glenia schrieb am 14.03.2016 um 16:34:48:
Wenn ich abwarten wuerde und das Urteil irgendwann bestaetigt wird ...

Ja dann müsste jedem Antrag dann entsprochen werden, ansonsten würde die Behörde ja spätestens im Klageverfahren verlieren.

glenia schrieb am 14.03.2016 um 16:34:48:
Und wenn nicht bestaetigt wird

Schwierig zu sagen, ob die Bundesländer dann an ihrer Interpretation festhalten wenn das BVerwG ausdrücklich anders entschieden hat.

glenia schrieb am 14.03.2016 um 16:34:48:
Ist Bayern das einzige Bundesland, wo dies der Fall ist?

Derzeit, ja.

glenia schrieb am 14.03.2016 um 16:34:48:
Verstehe ich das richtig?

Ja.

glenia schrieb am 14.03.2016 um 16:34:48:
Das wird aber bei der deutsche Staatsangehörigkeitsgeschickte keine Probleme verursachen, oder

Nein zumal das Kind die türkische Staatsangehörigkeit ja sowieso besitzen wird.
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glenia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #4 - 15.03.2016 um 14:05:37
 
Vielen Dank! Also wenn ich Glück habe, wird vielleicht sogar die Revisionsprozess bis zur Geburt abgeschlossen und es geht problemlos und automatisch (Ich habe hier in Forum bei einem anderen Thread gesehen, dass der Urteil Anfang 2016 zu erwarten wäre). Wie alles aber bis jetzt gelaufen ist, jede Menge Verzögerungen bei der Einbürgerungsprozess usw., denke ich aber dass ich nicht so viel Glück haben werde.
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Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #5 - 15.04.2016 um 10:35:14
 
Hallo,
Ich habe meine Ausbürgerungserlaubnis vom Konsulat bekommen und letzte Woche Freitag bei der EBH abgegeben. Die Dame da hat gemeint, es kann 6-8 Wochen dauern, dass ich die Einbürgerungsurkunde bekomme, aber hat gemeint, wg. meiner Schwangerschaft wird sie meinen Fall mit "Eilt sehr" beschriften, konnte aber nicht versprechen, ob es bis zur Geburt klappt. Zur Entbindung habe ich noch 3-4 Wochen und es wird knapp.
Jetzt wundert mich wie das ganze abläuft. Werden die Einbürgerungsurkunden zentral gedruckt und mit fixem Datum? Ab wann gilt man als Deutsch? Ich habe bis jetzt fuer die Einbuergerung nichts bezahlt, wann genau ist diese 255 Euro faellig?
Was passiert wenn ich wg. der Geburt den Termin verpasse? Wie realistisch ist es, dass ich die Urkunde noch vor der Geburt bekomme? Und wie lange Zeit hat man danach, sich endgültig auszubürgen, gibt es da ein Frist?
Vielen Dank im voraus!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.04.2016 um 11:57:07
 
glenia schrieb am 15.04.2016 um 10:35:14:
Werden die Einbürgerungsurkunden zentral gedruckt und mit fixem Datum?

Nein, normalerweise wird das Ausstellungsdatum und das viel wichtigere Aushändigungsdatum auf der Urkunde vermerkt, das individuell. Einige Behörden halten spezielle Einbürgerungsfeiern zu bestimmten Terminen ab, sollte das der Fall sein, kannst du die Urkunde aber sicher früher bekommen aufgrund der Schwangerschaft.

glenia schrieb am 15.04.2016 um 10:35:14:
Ab wann gilt man als Deutsch?

Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde und Abgabe des Bekenntnisses, § 16 StAG.

glenia schrieb am 15.04.2016 um 10:35:14:
Ich habe bis jetzt fuer die Einbuergerung nichts bezahlt, wann genau ist diese 255 Euro faellig? 

So wie es scheint wirst du dann einen entsprechenden Bescheid bekommen, zusammen mit dem Datum, an dem die Urkunde abgeholt werden kann.

glenia schrieb am 15.04.2016 um 10:35:14:
Was passiert wenn ich wg. der Geburt den Termin verpasse?

Mit der Behörde reden damit es eventuell schneller geht sofern alles geregelt ist. Ansonsten, wenn du zum Zeitpunkt der Geburt keine Einbürgerungsurkunde ausgehändigt bekommen hast, bist du keine Deutsche und das Kind ist zumindest nicht nach dem Abstammungsprinzip Deutsch (siehe weiter unten).

glenia schrieb am 15.04.2016 um 10:35:14:
Und wie lange Zeit hat man danach, sich endgültig auszubürgen, gibt es da ein Frist?

Keine bestimmte, die EBH kann aber eine Frist setzen.

PS: Das Urteil des BVerwG hinsichtlich der Studienzeiten kommt am 26. April, solltest du bis dahin nicht eingebürgert worden sein, dann stehen die Chancen dennoch gut, dass das Kind nach § 4 Abs. 3 StAG Deutsch wird.
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Antwort #7 - 26.04.2016 um 16:30:00
 
So wie ich es sehe gibt es Neuigkeiten bzgl. das Urteil des BVerwG.
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr...
Ich bin bisschen erleichtert. Es sind nur noch zwei Wochen bis zu meiner Entbindungstermin. Smiley
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