Hallo,
die meisten dieser Beiträge, die man angezeigt bekommt, waren mir bekannt.
Allerdings sind mir ein paar Sachen noch nicht ganz klar.
1)
In einigen Quellen steht es,
dass man eine deutsche Form seines Vor- bzw. Nachnamens annehmen kann. Praktisch soll das bedeuten,
dass man auf diakritische Zeichen verzichtet. Bei uns auf der entsprechenenden Behörde hat man mir aber mündlich mitgeteilt, dass das vermutlich nicht gehen
würde, weil diakritische Zeichen für die Aussprache wichtig seien. Was ist denn richtig?
2)
Eine weitere Frage ist, ob
der Sachbearbeiter der
EBH auf der Einbürgerungsurkunde den Namen anders schreiben kann, z. B. ohne die Häckchen?
Und wenn er das tut, wird dieser Name dann in den deutschen Personalausweis eingetragen?
Oder ist der Name auf der ausländischen Geburtsurkunde nach wie vor maßgeblich?
In einigen der Quellen, habe ich den Hinweis gefunden, dass die Einbürgerung den Namen nicht ändert. Dementsprechend müsste die ausländische Schreibweise nach wie vor gelten, also mit Häckchen, etc. Ist das so?
Kann jemand aus eigener Erfahrung berichten oder als Experte etwas dazu sagen? Danke.