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Nach Stand fragen oder nicht? (Gelesen: 3.359 mal)
Nadia22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach Stand fragen oder nicht?
12.03.2016 um 22:28:45
 
Hallo,

Ich habe vor 5 Wochen den Antrag gestellt. Da mich die Behörde angerufen hat und meinte,dass es schlecht aussieht wegen offene Fragen. Wollte ich euch fragen ob ich jetzt schon nach dem Stand fragen darf ? Denn Sie sagte mir,dass ich nach 5 Wochen Post bekomme,wodrin steht,dass mein Antrag zur Regierung weitergeleitet wurde.

Bei mir bleibt offen,ob frühere Aufenthalte angerechnet werden oder nicht.

Danke
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Saxonicus
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Antwort #1 - 12.03.2016 um 22:41:53
 
Zitat:
Ich habe vor 5 Wochen den Antrag gestellt. 

Vielleicht schreibst Du erst einmal worum es überhaupt geht?
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Nadia22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.03.2016 um 22:46:27
 
Antrag auf Einbürgerung natürlich. Gemäß P 8

Saxonicus schrieb am 12.03.2016 um 22:41:53:
Vielleicht schreibst Du erst einmal worum es überhaupt geht?

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Saxonicus
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Antwort #3 - 12.03.2016 um 22:57:12
 
Zitat:
Ich habe vor 5 Wochen den Antrag gestellt.

5 Wochen ist doch kein Zeitraum, in denen über eine Einbürgerung endgültig entschieden werden kann. Zumal bei Dir als tunesische Staatsangehörige mehrere spezielle Sicherheitsabfragen notwendig werden und das kann dauern.
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Antwort #4 - 13.03.2016 um 08:07:09
 
Eine reine Meinungsäußerung:

Ja, natürlich darfst Du nach dem Stand fragen.

Stark überspitzt:
Bitte überlege vor Deiner Mail/Deinem Anruf, ob eine denkbare Verzögerung Deines Antrags (die fünf Wochen sind gerade um, also nur denkbar) auch durch andere Antragsteller (mit)verursacht sein kann, die jeweils täglich von Deinem SB ausführlich hören wollten, warum es bei ihnen so lange dauert ...
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Newman
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Antwort #5 - 15.03.2016 um 09:11:40
 
Saxonicus schrieb am 12.03.2016 um 22:57:12:
Zumal bei Dir als tunesische Staatsangehörige mehrere spezielle Sicherheitsabfragen notwendig werden


Woher hast Du denn diese Information? Zumindest bei uns gibt es keine Unterschiede, was die Sicherheitsabfragen angeht. Jeder wird gleich geprüft.
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Nadia22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.03.2016 um 16:28:16
 
Ist es ein Problem wenn ich eine Lücke von 2 Tagen beim Einwohnermeldeamt habe? Abgemeldet nach Unbekannt. Weil ich es vergessen hatte. Habe also eine Lücke von 2 Tagen !
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Nadia22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.03.2016 um 19:19:20
 
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Antwort #8 - 18.03.2016 um 19:26:42
 
Newman schrieb am 15.03.2016 um 09:11:40:
Zumindest bei uns gibt es keine Unterschiede, was die Sicherheitsabfragen angeht. Jeder wird gleich geprüft. 


Du weißt also wie und was die Sicherheitsbehörden prüfen? Ich glaube das nicht, da sie das sicher nicht veröffentlichen, auch nicht an andere Behörden.
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Nadia22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 18.03.2016 um 19:54:37
 
Könnte jemand die Frage beantworten. Ob es schädlich ist,dass ich 2 Tage als Lücke in meine Meldezeiten habe. Danke
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Nadia22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 19.03.2016 um 20:18:16
 
Augenrollen kann eigentlich geschlossen werden. Den Sinn des Forums verstehe ich nicht mehr. Tschüss
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grisu1000
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Antwort #11 - 19.03.2016 um 20:35:03
 
Zitat:
Ob es schädlich ist,dass ich 2 Tage als Lücke in meine Meldezeiten habe. Danke 


Das kann man so nicht beantworten. Grundsätzlich ist aber entscheidender ob eine Lücke im AT vorhanden ist.
War während der Lücke ein AT vorhanden? Welcher?
Warum entstand diese Lücke? Auch Abmeldungen können/müssen berichtigt werden, wenn klar ist das man noch in der Wohnung gelebt hat?
Warum wurde das nicht gemacht?
Warum wurde bei der nachfolgende Anmeldung nicht zum Folgetag des Abemeldedatumg gemacht?
Wo war der Aufenthalt während der 2 Tage?
Sind Nachweise des Aufenthaltes in DEU während der 2 Tage vorhanden?
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Antwort #12 - 19.03.2016 um 20:37:43
 
Zitat:
Den Sinn des Forums verstehe ich nicht mehr.


Wenn Du den Sinn dieses Forums darin siehst, daß wir Dir beim Spekulieren helfen - dann hat es keinen Sinn.

Zu Deiner letzte Frage gibt es aber offenbar niemanden, der eine eindeutige und fundierte Antwort geben kann.
Du erwartest hoffentlich nicht, daß Dir zwanzig von denen, die hier ständig zugange sind, jeder einzeln "Kann ich Dir nicht sagen!" schreibt ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 19.03.2016 um 20:43:53
 
Useraccount der TS auf eigenen Wunsch gelöscht, daher

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