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Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden (Gelesen: 3.762 mal)
Themen Beschreibung: Benötigt man zur Passbeantragung denn nicht den alten Reisepass bzw. eAt?
Zeno
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden
10.03.2016 um 19:38:36
 
Guten Abend,

ist es rechtens, dass man nach dem Erhalt der Einbürgerungsurkunde die eAt-Karte und den Reiseausweis abgeben muss? Die ABH hat nämlich diese einbehalten und gesagt, dass man jetzt den deutsche Pass beantragen kann. Ich dachte die Abgabe der eAt und des Reiseausweises geschieht erst nach Erhalt des deutschen Passes.
Reicht die Einbürgerungsurkunde allein um den deutsche Pass und Reisepass zu beantragen?
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden
Antwort #1 - 10.03.2016 um 19:44:40
 
wurde uns genau so mitgeteilt; besorg Dir eine Fiktionsbescheinigunng bis Du den Reisepass hast.
Reisepass Express gibts für ein paar Euro Aufpreis innerhalb 72 Stunden...

Ist aber eigentlich auch egal, Du Musst Deinen Ausweis als Deutscher nicht mitführen und die 2-3 Wochen wirst schon überleben - nimm einfach eine Kopie der Einbürgerungsurkunde mit ...
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Zeno
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Antwort #2 - 10.03.2016 um 19:47:17
 
Es geht eher dadrum, wie man den Pass überhaupt beantragen kann, wenn der alte Pass von der ABH einbehalten wurde. Ich meine, da hätte die ABH doch direkt so eine Bescheinigung ausstellen müssen. Reicht da wirklich  nur die Einbürgerungsurkunde? Da ist ja kein Lichtbild.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach Abholung der Einbürgerungsukrunde mussten eAt Karte und Reiseausweis abgegeben werden
Antwort #3 - 10.03.2016 um 20:02:22
 
Zeno schrieb am 10.03.2016 um 19:47:17:
Reicht da wirklichnur die Einbürgerungsurkunde?

Ja tut es.

Außerdem werden AT und Reiseausweis mit Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit gegestandslos, und der Tritt mit Aushändigung der Urkunde ein. Die Einziehung ist also völlig rechtens.
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dim4ik
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Antwort #4 - 10.03.2016 um 20:13:46
 
Eins schrieb am 10.03.2016 um 19:44:40:
besorg Dir eine Fiktionsbescheinigunng

Darauf hat die TS keinen Anspruch mehr, da sie nun keine Ausländerin mehr ist und somit die Vorschriften des AufenthG auf sie nicht mehr anwendbar sind.
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Zeno
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Antwort #5 - 10.03.2016 um 21:34:26
 
Ok, danke!
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Antwort #6 - 10.03.2016 um 22:51:36
 
Zitat:
Außerdem werden AT und Reiseausweis mit Erwerb der dt. Staatsangehörigkeit gegestandslos, und der Tritt mit Aushändigung der Urkunde ein. Die Einziehung ist also völlig rechtens.

Dass die ABH den eAT einziehen kann, stimme ich dir zu, nicht aber den ausländischen Pass. Dieses Thema hatten wir vor kurzem. Der ausländische Reisepass ist Eigentum des anderen Staates. Die ABH kann nicht so ohne weiteres in Amtshilfe handeln und den Pass einziehen.
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Antwort #7 - 10.03.2016 um 23:18:52
 
In dem anderen Thread ging es doch aber darum, ob die Durchsetzung eines internationalen Amtshilfeersuchens, fremde AV in DEU an Behörde in DEU, so ohne weiteres mit Zwang und Eingriffen in elementare Rechte ("Hausdurchsuchung") möglich sei, nur weil die ABH die Sicherstellung des Passes verpennt hatte.

Wenn ein internationales Amtshilfeersuchen des entsprechenden Staates an die DEU-Behörde besteht, in Form einer b.a.w. gültigen Vereinbarung zur Sicherstellung des Passes, der sich schließlich im Eigentum des Ausstellerstaates befindet und an dem der ehem. Besitzer keinerlei Rechte mehr besitzt - dann sehe ich keinen grundsätzlichen Grund, weshalb die deutsche Behörde nicht dem Ersuchen des anderen Staates zur Sicherung seines Eigentums nachkommen dürfte.
Sei's drum...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Bayraqiano
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Antwort #8 - 10.03.2016 um 23:39:46
 
trixie schrieb am 10.03.2016 um 22:51:36:
Dass die ABH den eAT einziehen kann, stimme ich dir zu, nicht aber den ausländischen Pass.

Hab ich auch nicht behauptet, die Rede ist von einem Reiseausweis(!), also einem deutschen Passersatz für Ausländer/Flüchtlinge/Staatenlose.
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Zeno
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Antwort #9 - 11.03.2016 um 07:06:08
 
Zitat:
Hab ich auch nicht behauptet, die Rede ist von einem Reiseausweis(!), also einem deutschen Passersatz für Ausländer/Flüchtlinge/Staatenlose.

Richtig. Hätte ich vielleicht genauer erwähnen sollen.
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Antwort #10 - 11.03.2016 um 20:00:20
 
Zitat:
Hab ich auch nicht behauptet, die Rede ist von einem Reiseausweis(!), also einem deutschen Passersatz für Ausländer/Flüchtlinge/Staatenlose.


Ach? So kenne ich das:

Zitat:
Ausländische Ausweise von Personen, die Deutsche geworden sind und ihre ausländische Staatsbürgerschaft verloren haben, sind einzuziehen. Sie werden grundsätzlich an den ausländischen Staat zurückgegeben, dessen Behörde den Ausweis ausgestellt hat. Soweit mit dem ausländischen Staat der Austausch von Einbürgerungsmitteilungen vereinbart ist, werden die Ausweise den Mitteilungen beigefügt. In den übrigen Fällen werden sie den Regierungen zugeleitet, die sie der zuständigen Konsulatsabteilung der ausländischen Vertretung oder dem Bundesverwaltungsamt weiterleitet.

Das gab auch noch nie Probleme ...
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #11 - 12.03.2016 um 11:27:39
 
Eins schrieb am 10.03.2016 um 19:44:40:
Reisepass Express gibts für ein paar Euro Aufpreis innerhalb 72 Stunden...


Vorläufigen PErsonalausweis kann man sogar direkt mitnehmen. Den vorläufigen Reisepass ebenfalls.
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