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Einbürgerung möglich? (Gelesen: 1.715 mal)
whateverrrrrr
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung möglich?
09.03.2016 um 14:30:20
 
Guten Tag an Alle,
ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich bin zur Zeit staatenlos (de jure) und versuche  seit Jahren mich einzubürgern. Ich lese seit 17 Jahren in Deutschland und besitze seit 12 Jahren eine NE.
Problem: Ich hatte nie eine Geburtsurkunde aus dem Land wo ich geboren wurde (Georgien). Eltern waren Kriegsflüchtlinge in Georgien und haben meine Geburt nicht registriert.
Nach jahrelanger Anfrage war dort nicht mal eine Nachbeurkundung der Geburt möglich. Hier geht die Einbürgerung auf Grund nicht geklärter Identität auch nicht.
Meine Geburt wurde durch Zeugenaussagen  in einem anderen Land nachbeurkundet. Ich bekam eine legalisierte russische Geburtsurkunde. Das russische Standesamt fragte in Georgien mehrfach nach. Durch meine Vollmacht ,konnten durch mehrere Zeugenaussagen +plus die sowjetischen Geburtsurkunden meiner Eltern eine Geburtsurkunde ausgestellt werden (mit Apostille)

Das Problem nun, Deutschland erkennt die legalisierte russische Geburtsurkunde nicht an.  Die wollen stattdessen eine georgische . Diese habe ich auch versucht zu beantragen, jedoch leben die Zeugen der Geburt in Russland und dürfen nicht nach Georgien einreisen. Mir wurde somit die Möglichkeit gegeben in Russland eine zu beantragen (da Geburt in Sowjetunion).

Welche Möglichkeit habe ich in diesem Fall? Indirekt heißt es somit die deutsche Seite zweifelt an der russischen?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.03.2016 um 16:04:04
 
whateverrrrrr schrieb am 09.03.2016 um 14:30:20:
Ich bekam eine legalisierte russische Geburtsurkunde. 


die Legalisierung zeigt nur, dass die Urkunde von demjenigen ausgestellt wurde, der befugt ist, solche Urknunden auszustellen.
Sie sagt absolut nichts darüber aus, ob das Beurkundete auch stimmt.

Nun hast du eine russische Geb.Urkunde, bist aber nach eigenen Aussagen nicht in Rus geboren.
Was soll die rus. Geburtsurkunde also wert sein und warum sollte man sie anerkennen?

whateverrrrrr schrieb am 09.03.2016 um 14:30:20:
(da Geburt in Sowjetunion)

und zu Zeiten der SU und auf dem Gebiet der SU (aber offenbar nicht auf dem Gebiet der RF!) ?
Die SU könnte meines Erachtens dann eine Geb.Urkunde ausstellen, aber die SU gibt es nicht mehr.
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whateverrrrrr
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.03.2016 um 18:17:29
 
Das ist eine offizielle Nachbeurkundung. Diese kann man in jedem Land beantragen, auch in Deutschland. Fakt bleibt die Geburtsurkunde ist nun da und die wurde aufgrund der geschildertern Tatsachen ausgestellt. Es gab eine gerichtliche Entscheidung, auf welche ich mehrere Monate warten musste.
Deutschland kann also russische Entscheidung ablehnen Traurig ich wollte wissen, wie die rechtliche Lage hier aussieht.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.03.2016 um 22:16:11
 
whateverrrrrr schrieb am 09.03.2016 um 14:30:20:
Welche Möglichkeit habe ich in diesem Fall? Indirekt heißt es somit die deutsche Seite zweifelt an der russischen? 


Einbürgerungsantrag stellen und bei Ablehnung den Rechtsweg gehen.

Ausgang ungewiss
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