@ T.P.2013
Zitat:Zu den Uteruskontraktionen:
Versteh mich nicht falsch - aber das hört sich für mich nach eher typischen Schwangerschaftsbeschwerden an und wird Deine Frau schon, wie Milliarden anderer Frauen auch im Laufe der Geschichte, schaffen. Zwinkernd Schwangerschaft ist keine Krankheit.
Sollte es zu ernsthaften Komplikationen kommen, sollte man darüber ein entsprechendes ärztliches Attest beibringen können.
ich sehe das auch wie Du als ich unter Uteruskontraktionen in google gesucht habe. Es freut mich, das dies keine Krankheit ist. Der Arzt hat trotzdem Bericht geschrieben, dass meine Frau meiner Unterstützung benötigt, “to pass this critical time” wie der Arzt es beschrieben hat. Normalerweise jede schwangere Frau ist auf die Unterstützung ihres Ehemannes angewiesen.
"Urkunde auf Echtheit zu prüfen" verstehe es so, ob nicht verfälscht ist. aber warum soll man Ehevertrag verfälschen wenn seine Frau schwanger ist. Außerdem habe ich viele andere Beweise wie Photos Video, die ich vorlegen kann wenn sie wollen
Zitat:Zur "polizeilichen Überprüfung":
Gemeint ist damit, dass im Visumverfahren(!) u.a. bei deutschen Sicherheitspartnern (z.B. BKA, BfV, BND) automatisiert hinsichtlich irgendwelcher Erkenntnisse bzgl. der Person und ggf. der Urkunden angefragt wird.
Das ist Routine und so vorgesehen.
In Eurem geschilderten Fall (Standesamt) ist damit höchstwahrscheinlich eine analoge Anfrage, bspw. über das BKA, gemeint, um die in dem, gerade auch zur Zeit "schwierigen" Land Irak, ausgestellte Urkunde auf Echtheit / befugte Ausstellung zu prüfen.
das bedeutet so lange diese Routine nicht beendet wird, wird das Visum nicht erteilt.
unten schreibst Du aber:
Zitat:Visumangelegenheiten. Priorität.
Standesamt nicht beteiligt.
Wichtig hier auch: Die
AV sollte Kenntnis von der Schwangerschaft und damit von der zeitlichen Dringlichkeit haben. Also ggf. "Antrag auf Familienzusammenführung mit dem ungeborenen deutschen Kind" anstatt zum Ehemann.
Kann
AV das Visum ohne Zustimmung der AHB bzw des Standesamtes erteilen ?
Zu "Antrag auf Familienzusammenführung mit dem ungeborenen deutschen Kind"
Meine Frau hat
A1 Zertifikat bei der Botschaft in Ankara vorgelegt. Dort haben sie ihr gesagt, dass
A1 nicht benötigt wird. Grund ist wie Du sagst, es handelt sich um Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind wie die Mitarbeiter bei der Botschaft erklärt haben. Als ich das in Standesamt erzählt habe, sagte mir eine Dame so was (Nachzug zum ungeborenen deutschen Kind) gibt es garantiert nicht.
Zitat:Dauer kann schwer vorhergesagt werden, kann schon mal, wenn es auch um Urkunden geht und bei schwierigen Ländern wie dem Irak, Wochen dauern.
Es sind jetzt 6 Wochen.
Zitat:Wird aber wahrscheinlich vor ihrer Niederkunft beendet sein.
Eine schwangere hat aber die Reisefähigkeit bis zum siebten Schwangerschaftsmonat.
Morgen ist Donnerstag und will zur
ABH gehen, da ich auch das nur am Donnerstag tun kann.
Gibt es Tipps, da ich für Morgen vorbereitet sein kann?
Danke und Gruß