Moin, für Dich im Extra-Beitrag, damit es nicht untergeht:
dsh schrieb am 12.03.2016 um 17:39:34:Wann ist diese Art der Eheschließung so, dass sie in DEU als wirksam anerkannt werden kann?
Dafür gibt es keine einzige, allgemeingültige Regelung.
Darüber gibt es ein, wenn ich nicht irre, offizielles dickes Schriftwerk, das als Referenz dient.
Dazu können Dir andere hier mehr sagen.
Oder eben, jetzt kommt's, das Standesamt.
Zitat:Wann und wie gilt eine Urkunde als echt?
Im Prinzip, wenn sie durch die benannte Person, die dazu auch befugt / ermächtigt ist, ausgestellt wurde.
Ich denke, dass es da Legaldefinitionen gibt, die man ergoogeln kann.
Zitat:Warum wird die Echtheit der Urkunde geprüft?
Z.B., weil die amtlichen Institutionen im Irak oft unorganisiert und korrupt sind.
Die einzelnen Beamten im Irak oft korrupt sind.
Viele Dokumente, Siegel, Stempel, Herstellungstechnik im Zuge der Irak-Kriege, der nachfolgenden inoffiziellen Bürgerkriege, der Preisgabe ganzer Regionen an den IS in unbefugte Hände geraten sind und auch erwiesenermaßen zur Herstellung falscher Urkunden genutzt werden.
Zitat:wie ich grob verstanden habe, es gibt Leute die Eheverträge vorlegen, die nur den Zweck haben, um dem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen. Wird die geschlossenen Ehe an sich nicht mehr bezweifelt, dann wird sie anerkannt. Habe ich es richtig verstanden?
Im Prinzip korrekt, zumindest dann, wenn die Urkunde "echt" und die Ehe in der im betreffenden Land "üblichen und vorgeschriebenen Ortsform" geschlossen wurde.
Zitat:Mit Beweise wie Fotos Video wollte ich nicht nur zeigen, dass ich und meine Ehefrau uns einander kennen. Sie zeigen unsere Trauung in der Kirche, sie zeigen auch dass wir die Eheschließung in der Kirche unterschreiben….
Ich verstehe Dich und Deinen Gedankengang. Diese Dinge interessieren aber eine deutsche Behörde schlicht und einfach nicht, wenn es um die derartige Prüfungen geht. So bitter dies ist.
Das ist eher was für den Bereich "Scheinehe", der aber bei Euch keine Rolle spielt.
Als Schlussatz meines leider wieder langen Beitrags:
Du verzettelst Dich. Dein Interesse muss es sein, die
ABH, wenn überhaupt möglich, zur zügigen, möglichst positiven, Entscheidung bzgl. des Antrags zu bringen.
Dafür erforderlichen Druck kann man wohl leider hier, wenn überhaupt noch, nur mit professioneller Hilfe (Fachanwalt) aufbauen.
Gruß