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Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person? (Gelesen: 8.843 mal)
T.P.2013
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blubb


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Antwort #30 - 13.03.2016 um 01:44:53
 
trixie schrieb am 12.03.2016 um 09:42:26:
... und ...
Wie sollte eine Beurteilung von Personen in Deutschland möglich sein, wenn ein die deutsche AV (besser vertraut mit den dortigen Gegebenheiten) nicht einmal die Möglichkeit hat, die Echtheit der Urkunde und die Legitimität der ausstellenden Personen zu überprüfen?


Fein erkannt, dass hier von mir, ich hätte gedacht, ausreichend gekennzeichnet, zwei verschiedene mögliche Ansatzpunkte der ABH für Zweifel beschrieben und erklärt wurden.
Nämlich,
1. die Wirksamkeit der Urkunde / Ehe = ortsübliche Form ("ist die vom Pfarrer geschlossene Ehe wirksam, also anerkannt), und
2. Zweifel an der Echtheit der Urkunde = amtliche Ausstellung ("Aussteller befugt durch irakische Behörde? Siegel echt?" etc.).
Ich gehe mal davon aus, dass Dir der Unterschied dieser zwei Punkte prinzipiell geläufig ist.
Möglicherweise (noch einmal: möglicherweise sagt sich die ABH, ob zu Recht oder nicht (das wäre eben zu prüfen), in einfachen Begriffen dann jetzt:
Schauen wir mal, ob das Standesamt
(Du erinnerst Dich, dass dieses hier aus unbekanntem Grund involviert ist?)
, wenn schon nicht das AA, uns sagen kann, ob eine von einem Pfarrer einer Minderheitenkirche geschlossene Ehe im Irak der Form genügt. Vielleicht wissen diese Himmelhunde das ja. Ach, und wenn wir schon dabei sind, lassen wir doch, da im Irak nicht nur falsche Stempel genutzt werden, sondern auch echte Stempel in unbefugte Hände geraten sind, wie vorgesehen gleich die Urkunde einschließl. der Stempel, Siegel, Prägungen, Plausibilität der Unterschriften und Ausstellorte etc. vom BKA, meinetwegen auch LKA, halt prüfen, da diese Oberhimmelhunde ja auch Erkenntnisse aus z.B. geheimdienstlichen Quellen, nicht nur aus dem eigenen Land, zur Bewertung heranziehen können.

Diese Spekulation bzgl. der Ortsform ist eine Spekulation(!), von mir als solche gekennzeichnet, die in meinen Augen den Sinn macht, den TE auf mögliche Knackpunkte bei der ABH hinzuweisen. Denn nur wenn man die möglichen Fallstricke kennt, kann man darauf bezogen gezielt nachfragen. Klar, oder?
Die urkundentechnische Prüfung ist ja unstrittig, sollte aber allein eben nicht ewig dauern.

Da aber nur der TE mittels Nachfrage bei der ABH die genaue Zielrichtung der Urkundenüberprüfung erfragen kann, nützt uns und ihm eine Diskussion zweier ambitionierter Laien in diesem Bereich (ja, Du und ich) darüber, ob oder inwieweit das überhaupt denkbar ist oder nicht, nix.
Deswegen erlaube ich mir, weitere Diskussionsansätze deinerseits hier nicht mehr zu beantworten, wenn's denn recht ist.
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Antwort #31 - 13.03.2016 um 02:13:24
 
dsh schrieb am 12.03.2016 um 17:39:34:
Wann ist diese Art der Eheschließung so, dass sie in DEU als wirksam anerkannt werden kann?
Wann und wie gilt eine Urkunde als echt? Warum wird die Echtheit der Urkunde geprüft?


Die Eheschließung ist dann in Deutschland wirksam, wenn sie im Irak der Ortsform genügt. Wenn ihr eure Ehe im Irak wirksam geschlossen habt und die dortigen Bestimmungen eingehalten wurden, sollte das also passen. Die Urkunde "gilt als echt", wenn sie echt IST, d. h. wenn sie von der richtigen Behörden ausgestellt wurde, die richtigen Stempel und Unterschriften trägt, etc. Wieso die Urkunde konkret in deinem Fall überprüft wird, kann dir hier niemand sagen. Allgemein wird das gemacht, weil es eben in vielen Ländern auch möglich ist, Urkunden zu bekommen, die nicht legitim sind (Schwarzmarkt, Bestechung, etc.).

dsh schrieb am 12.03.2016 um 17:39:34:
Mit Beweise wie Fotos Video wollte ich nicht nur zeigen, dass ich und meine Ehefrau uns einander kennen. Sie zeigen unsere Trauung in der Kirche, sie zeigen auch dass wir die Eheschließung in der Kirche unterschreiben….


Solche Beweise wären meiner Meinung nach nur nützlich, wenn es um einen Scheineheverdacht gehen würde (das würde bedeuten, dass ihr zwar rechtmäßig verheiratet sie, die Ehe aber nur den Zweck hat, deiner Frau ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen). Da deine Frau schwanger ist, ist das aber sicher nicht das Problem. In deinem Fall scheint es eher darum zu gehen, die Wirksamkeit der Eheschließung und/oder die Echtheit der Urkunde zu prüfen. Das ist eine rein formale Sache, es geht nicht darum, dass ihr eure Liebe beweisen müsst oder Ähnliches.
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Antwort #32 - 13.03.2016 um 03:17:31
 
Moin, für Dich im Extra-Beitrag, damit es nicht untergeht:

dsh schrieb am 12.03.2016 um 17:39:34:
Wann ist diese Art der Eheschließung so, dass sie in DEU als wirksam anerkannt werden kann?


Dafür gibt es keine einzige, allgemeingültige Regelung.
Darüber gibt es ein, wenn ich nicht irre, offizielles dickes Schriftwerk, das als Referenz dient.
Dazu können Dir andere hier mehr sagen.
Oder eben, jetzt kommt's, das Standesamt.

Zitat:
Wann und wie gilt eine Urkunde als echt?


Im Prinzip, wenn sie durch die benannte Person, die dazu auch befugt / ermächtigt ist, ausgestellt wurde.
Ich denke, dass es da Legaldefinitionen gibt, die man ergoogeln kann.

Zitat:
Warum wird die Echtheit der Urkunde geprüft?


Z.B., weil die amtlichen Institutionen im Irak oft unorganisiert und korrupt sind.
Die einzelnen Beamten im Irak oft korrupt sind.
Viele Dokumente, Siegel, Stempel, Herstellungstechnik im Zuge der Irak-Kriege, der nachfolgenden inoffiziellen Bürgerkriege, der Preisgabe ganzer Regionen an den IS in unbefugte Hände geraten sind und auch erwiesenermaßen zur Herstellung falscher Urkunden genutzt werden.

Zitat:
wie ich grob verstanden habe, es gibt Leute die Eheverträge vorlegen, die nur den Zweck haben, um dem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen. Wird die geschlossenen Ehe an sich nicht mehr bezweifelt, dann wird sie anerkannt. Habe ich es richtig verstanden?


Im Prinzip korrekt, zumindest dann, wenn die Urkunde "echt" und die Ehe in der im betreffenden Land "üblichen und vorgeschriebenen Ortsform" geschlossen wurde.

Zitat:
Mit Beweise wie Fotos Video wollte ich nicht nur zeigen, dass ich und meine Ehefrau uns einander kennen. Sie zeigen unsere Trauung in der Kirche, sie zeigen auch dass wir die Eheschließung in der Kirche unterschreiben….


Ich verstehe Dich und Deinen Gedankengang. Diese Dinge interessieren aber eine deutsche Behörde schlicht und einfach nicht, wenn es um die derartige Prüfungen geht. So bitter dies ist.
Das ist eher was für den Bereich "Scheinehe", der aber bei Euch keine Rolle spielt.

Als Schlussatz meines leider wieder langen Beitrags:
Du verzettelst Dich. Dein Interesse muss es sein, die ABH, wenn überhaupt möglich, zur zügigen, möglichst positiven, Entscheidung bzgl. des Antrags zu bringen.
Dafür erforderlichen Druck kann man wohl leider hier, wenn überhaupt noch, nur mit professioneller Hilfe (Fachanwalt) aufbauen.

Gruß
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Antwort #33 - 13.03.2016 um 14:00:05
 
T.P.2013 schrieb am 13.03.2016 um 01:44:53:
Fein erkannt, dass hier von mir, ich hätte gedacht, ausreichend gekennzeichnet, zwei verschiedene mögliche Ansatzpunkte der ABH für Zweifel beschrieben und erklärt wurden.
Nämlich,
1. die Wirksamkeit der Urkunde / Ehe = ortsübliche Form ("ist die vom Pfarrer geschlossene Ehe wirksam, also anerkannt), und
2. Zweifel an der Echtheit der Urkunde = amtliche Ausstellung ("Aussteller befugt durch irakische Behörde? Siegel echt?" etc.).


Ich versuche den Satz "ortsübliche Form" zu verstehen.

Unter Christen ist die Eheschließung in der Kirche VIEL WICHTIGER als Gericht oder Richter. Es gibt Christen, die kirchlich heiraten und erst nach zwei Jahre zum Gericht gehen, um die Urkunde = amtliche Ausstellung zu bekommen, irgendwann wenn sie solche Papier für irgendwelche Amt benötigen werden.

Die Urkunde, die von Zivilgericht ausgestellt wird hat eine spezielle Form für Christen, Es steht: Herr (Name von Richter), Richter am Zivilgericht, der im Namen des Volks zu Richten autorisiert bin, beschloss folgendes zu registrieren:   Es erschien das Ehepaar (Namen….), die der …..christlichen Gemeinde gehören….am (Datum) nach der christlichen Konvention kirchlich angetraut….(Unten steht) Auf ihren Antrag wurde die Eheschließung amtlich eingetragen.

d.h wir sind erstmal kirchlich geheiratet und haben wir Ehevertrag ausgestellt von der Kirche bekommen (Die Kirche im Irak ist sehr gut organisiert, es gibt in der Kirche keine Korruption und Bestechung, Verfälschung von Dokumente wird die Kirche nicht mal für den Papst tun ).

Als zweiter Schritt: Das certificate of marriage ausgestellt von der Kirche im Irak haben wir dann dem Zivilgericht vorgelegt, damit wir amtlich eingetragen werden.


1) Da die Kirche gut organisiert ist, wir kirchlich geheiratet sind und Beweismittel (Fotos Videos wo auch  zeigen dass wir den Vertrag undschreiben) haben, soll ABH und Standesamt keinen Zweifel an der Echtheit der kirchlichen Urkunde haben. 2) Und weil die Urkunde , die amtliche Ausstellung erst in zweiten Schritt erfolgt, d.h. erst als wir die kirchlichen Urkunde dem Zivilgericht, dem Richter vorgelegt haben, soll das dann den Zweifel an der Echtheit der Urkunde = amtliche Ausstellung beseitigen.

kann diese Erklärung, Darlegung helfen?

Lila F. schrieb am 13.03.2016 um 02:13:24:
Die Eheschließung ist dann in Deutschland wirksam, wenn sie im Irak der Ortsform genügt. Wenn ihr eure Ehe im Irak wirksam geschlossen habt und die dortigen Bestimmungen eingehalten wurden, sollte das also passen. Die Urkunde "gilt als echt", wenn sie echt IST, d. h. wenn sie von der richtigen Behörden ausgestellt wurde, die richtigen Stempel und Unterschriften trägt, etc. Wieso die Urkunde konkret in deinem Fall überprüft wird, kann dir hier niemand sagen. Allgemein wird das gemacht, weil es eben in vielen Ländern auch möglich ist, Urkunden zu bekommen, die nicht legitim sind (Schwarzmarkt, Bestechung, etc.).


Solche Beweise wären meiner Meinung nach nur nützlich, wenn es um einen Scheineheverdacht gehen würde (das würde bedeuten, dass ihr zwar rechtmäßig verheiratet sie, die Ehe aber nur den Zweck hat, deiner Frau ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen). Da deine Frau schwanger ist, ist das aber sicher nicht das Problem. In deinem Fall scheint es eher darum zu gehen, die Wirksamkeit der Eheschließung und/oder die Echtheit der Urkunde zu prüfen. Das ist eine rein formale Sache, es geht nicht darum, dass ihr eure Liebe beweisen müsst oder Ähnliches.



Wenn Ehepaar ehrliche Ehe führen wollen, eine Familie gründen, kirchlich getraut sind,  die Ehefrau auch Schwanger ist , warum sollen das Ehepaar irgendwo in Schwarzmarkt nach irgendwelche Urkunde und Unechte Stempel suchen? was soll denn der Grund sein? Ich verstehe immer wieder weniger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #34 - 13.03.2016 um 15:08:54
 
dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
Wenn Ehepaar ehrliche Ehe führen wollen, eine Familie gründen, kirchlich getraut sind,die Ehefrau auch Schwanger ist , warum sollen das Ehepaar irgendwo in Schwarzmarkt nach irgendwelche Urkunde und Unechte Stempel suchen? was soll denn der Grund sein? Ich verstehe immer wieder weniger


Dafür kann es viele Gründe geben. Beispielsweise könnten Ehehindernisse vorliegen, die es dem Paar unmöglich machen zu heiraten (z. B. dass ein Partner schon verheiratet ist und eine Ehescheidung in seinem Heimatland nicht möglich ist). Dann könnte das Paar eventuell auf die Idee kommen, sich eine falsche Urkunde zu besorgen, um das Zusammenleben in Deutschland zu ermöglichen. Es kann dir aber eigentlich auch egal sein, was es dafür für Gründe geben könnte. Bei euch trifft das ja alles nicht zu und ihr habt die Urkunde legal erhalten.

dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
Ich versuche den Satz "ortsübliche Form" zu verstehen.


Damit ist gemeint, ob eure Eheschließung aus Sicht des Iraks den Anforderungen an eine staatlich anerkannte Ehe genügt. Es geht nicht darum, ob euch persönlich als Christen die kirchliche Eheschließung wichtiger ist als die staatliche Anerkennung. In Deutschland beispielsweise ist eine rein religiöse Eheschließung nicht anerkannt, d. h. man muss vor oder nach der religiösen Eheschließung auch noch standesamtlich heiraten, damit man vor dem Staat als verheiratet gilt. Da ihr aber im Irak geheiratet habt, ist für euch nur relevant, ob eure Eheschließung vom Irak anerkannt ist (deswegen "Ortsform"). Ist sie das, so ist die Ehe automatisch auch in Deutschland anerkannt.
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Antwort #35 - 13.03.2016 um 16:46:07
 
Lila F. schrieb am 13.03.2016 um 15:08:54:
Damit ist gemeint, ob eure Eheschließung aus Sicht des Iraks den Anforderungen an eine staatlich anerkannte Ehe genügt. Es geht nicht darum, ob euch persönlich als Christen die kirchliche Eheschließung wichtiger ist als die staatliche Anerkennung. In Deutschland beispielsweise ist eine rein religiöse Eheschließung nicht anerkannt, d. h. man muss vor oder nach der religiösen Eheschließung auch noch standesamtlich heiraten, damit man vor dem Staat als verheiratet gilt.


In unserem Fall geht es nicht vor der religiösen Eheschließung, sondern nur nachher.

Zitat:
Dafür kann es viele Gründe geben. Beispielsweise könnten Ehehindernisse vorliegen, die es dem Paar unmöglich machen zu heiraten (z. B. dass ein Partner schon verheiratet ist und eine Ehescheidung in seinem Heimatland nicht möglich ist). Dann könnte das Paar eventuell auf die Idee kommen, sich eine falsche Urkunde zu besorgen, um das Zusammenleben in Deutschland zu ermöglichen. Es kann dir aber eigentlich auch egal sein, was es dafür für Gründe geben könnte. Bei euch trifft das ja alles nicht zu und ihr habt die Urkunde legal erhalten.


Ich habe wirklich lang nachgedacht, was für Gründe sein können, ich konnte aber keine Finden, das hat mir soger Kopfschmerzen gemacht. Jetzt verstehe es aber besser.

Bevor wir geheiratet haben, waren wir beide ledig und das mussten wir vorher beide nachweisen. Und Scheidung unter uns gibt es nicht.
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Antwort #36 - 13.03.2016 um 19:18:04
 
dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
Unter Christen ist die Eheschließung in der Kirche VIEL WICHTIGER als Gericht oder Richter. Es gibt Christen, die kirchlich heiraten und erst nach zwei Jahre zum Gericht gehen, um die Urkunde = amtliche Ausstellung zu bekommen,


hört sich so an, als ob genau diese Urkunde notwendig ist.
Habt Ihr diese bereits?

Und so wichtig diekrichliche Eheschliessung für Christen sein mag: in D gilt die kirchliche Eheschliessung z.B. nicht, nur die beim Standesamt geschlossene

dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
(Die Kirche im Irak ist sehr gut organisiert, es gibt in der Kirche keine Korruption und Bestechung, Verfälschung von Dokumente wird die Kirche nicht mal für den Papst tun ). 

ach Gottchen.
es gab und gibt auch in der christlichen Kriche in Europa Skandale und Korruption ... und da kommst du mit der Kriche im Irak?

dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
von der Kirche im Irak haben wir dann dem Zivilgericht vorgelegt

habt ihr da die Urkunde schon bekommen?

dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
1) Da die Kirche gut organisiert ist, wir kirchlich geheiratet sind und Beweismittel (Fotos Videos wo auchzeigen dass wir den Vertrag undschreiben) haben, soll ABH und Standesamt keinen Zweifel an der Echtheit der kirchlichen Urkunde haben. 

nene, du träumst

dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
Und weil die Urkunde , die amtliche Ausstellung erst in zweiten Schritt erfolgt, d.h. erst als wir die kirchlichen Urkunde dem Zivilgericht, dem Richter vorgelegt haben, soll das dann den Zweifel an der Echtheit der Urkunde = amtliche Ausstellung beseitigen.

ja, das sollte helfen

dsh schrieb am 13.03.2016 um 14:00:05:
Wenn Ehepaar ehrliche Ehe führen wollen, eine Familie gründen, kirchlich getraut sind,die Ehefrau auch Schwanger ist , warum sollen das Ehepaar irgendwo in Schwarzmarkt nach irgendwelche Urkunde und Unechte Stempel suchen?


weil der Wille, eine Ehe zu führen und die Schwangerschaft ein Beleg für eine "schutzwürdige" Ehe wäre, aber nicht für die Ehe selbst.
Man braucht eine in dem Land der Eheschliessung und vor deren Behörden gültige und nachweisbare Eheschliessung.



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Antwort #37 - 13.03.2016 um 19:55:42
 
erne schrieb am 13.03.2016 um 19:18:04:
hört sich so an, als ob genau diese Urkunde notwendig ist.
Habt Ihr diese bereits?



Ja , im original und mit deutscher Übersetzung

Zitat:
ach Gottchen.
es gab und gibt auch in der christlichen Kriche in Europa Skandale und Korruption ... und da kommst du mit der Kriche im Irak?


Was gerade die Austellung von krichlichen Heiratsurkunde angeht, bin ich ganz sicher, dass es niemals passiert hat, eine Urkunde auszustellen ohne dass sie die wahrheit entspricht.

Zitat:
habt ihr da die Urkunde schon bekommen?


ja


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Antwort #38 - 13.03.2016 um 20:27:42
 
erne schrieb am 13.03.2016 um 19:18:04:
Und so wichtig diekrichliche Eheschliessung für Christen sein mag: in D gilt die kirchliche Eheschliessung z.B. nicht, nur die beim Standesamt geschlossene



was meinst Du damit? muss jeder nochmals in D beim Standesamt heiraten?

die User hier haben von "ortsübliche Form" und "ob Eheschließung aus Sicht des Iraks den Anforderungen an eine staatlich anerkannte Ehe genügt" gesprochen.

Ich habe erklärt wie das dort funktioniert
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Antwort #39 - 13.03.2016 um 21:04:45
 
dsh schrieb am 13.03.2016 um 20:27:42:
muss jeder nochmals in D beim Standesamt heiraten?

Nein! Wenn es eine der Ortsform entsprechenden Ehe ist, bedarf es keiner weiteren standesamtlichen Eheschließung in Deutschland.
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Antwort #40 - 13.03.2016 um 22:43:39
 
dsh schrieb am 13.03.2016 um 20:27:42:
was meinst Du damit? muss jeder nochmals in D beim Standesamt heiraten?


die kirchliche Eheschliessung *in Deutschland* hat in Deutschland  keine Rechtskraft.
Wenn die kirchliche Eheschliessung in einem anderen Land in diesem Land Rechtskraft hat, dann gilt sie auch in Deutschland.
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