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Visumabholung durch eine bevollmächtigte Person? (Gelesen: 8.855 mal)
trixie
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Antwort #15 - 10.03.2016 um 00:13:07
 
T.P.2013 schrieb am 09.03.2016 um 23:32:17:
Da Deine Frau Irakerin im Irak lebend ist, sieht sich die zuständige AV in der Türkei möglicherweise(?) nicht in der Lage, mittels eigenen Vertrauensanwalts die Urkunde selbst oder die Gültigkeit der geschlossenen Ehe zu verifizieren.

Das wäre m. M. nach ungewöhnlich, da die Aufgabe der VA u.a. ist, die Dokumente, wie z.B. die GU oder die Ledigkeitsbescheinigung auf Echtheit zu prüfen. Das kann das Standesamt aber in Deutschland nicht, so dass der inhaltliche Teil der Eheurkunde nicht aussagt, dass die Eheschließungsvoraussetzungen gegeben waren.
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Antwort #16 - 10.03.2016 um 00:27:10
 
Sag bloß. Das mag sein, oder nicht.
Zumal die Prüfung sich möglicherweise darauf erstreckt, ob sie in der erforderlichen irakischen Ortsform geschlossen wurde, was die AV in der Türkei möglicherweise (!!!) nicht bewerten kann, eine Fachbehörde wie ein Standesamt aber möglicherweise(!!!) schon.
Wie auch immer - da dies nur Spekulation ist und von mir eindeutig als solche gekennzeichnet war, lohnt es nicht, darüber jetzt seitenweise zu diskutieren. Hilft dem TE nicht, zumal er morgen mehr weiß.
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Antwort #17 - 10.03.2016 um 23:26:45
 
Zitat:
Es macht Sinn, sich die Fragen vorher zu überlegen und aufzuschreiben.
Die jeweiligen Antworten und Erläuterungen kannst Du Dir stichwortartig während des Gesprächs auch notieren.

Dann kannst Du, falls Fragen dazu sind, hier auch klaren Input geben.


Hallo,

ich war heute sowohl bei ABH als auch bei Standesamt

Ich: bei Visumangelegenheiten sind AV und ABH zuständig , warum soll jetzt das Standesamt darüber entscheiden?
SB: ABH und Standesamt arbeiten zusammen. In Standesamt gibt es SB, die für ABH arbeiten.

Ich: Was hat die Polizei mit Ehevertrag zu tun?
SB: da deine Frau Irakrin ist und Ehevertrag aus Irak stammt, mussten wir den Ehevertrag durch Krimimal Polizei überprüfen lassen.
Ich: Es sind jetzt 6 Wochen, wie lange dauert noch?
SB: Wir wissen nicht. Wir haben selten solche Fälle aus dem Irak
Ich: warum muss der Ehevertrag überprüft werden?
SB: Wir wollen sicher sein, dass Ehevertrag nicht verfälscht ist.
Ich: Ich kann aber die Richtigkeit der Ehe beweisen. bevor ich geheiratet habe, musst ich an einem Ehevorbereitungskurs  in einer Kirche in Deutschland teilnehmen, Nachweis vorhanden. bei der kirchlichen Trauung im Irak waren sogar sieben Priester anwesend, ich trug Hochzeitsanzug und meine Frau Hochzeitkleid, es waren auch bekannte Freunde eingeladen.. ich habe Photos und Video als Beweise. In der irakische Kirche darf man nur einmal im leben heiraten und Scheidung ist nicht erlaubt. (Ich habe dem SB auch eine Kopie der Ultraschall-Untersuchung und auch ärztliche Attest gegeben)
SB: Solche Beweise Brauchen wir nicht. wichtig für uns ist die Prüfung des Ehevertrages
Ich: Sie reden immer nur von meiner Frau, dass sie Irakerin ist, was ist aber mit meinem deutschen ungeborenen Kind. Ich will, dass mein Kind in DE geboren wird. Daher bitte ich Sie, die Reisefähigkeit sowie Reisemöglichkeit meiner Frau zu berücksichtigen.  Meine frau kann nach sechs Wochen nicht mehr fliegen und die Türkei hat Visa-Bestimmungen für Iraker verschräft.

SB: ich kann leider nicht helfen

Mir ist jetzt klar, dass ich  einen Rechtsanwalt  beauftragen muss. Ich denke auch darüber einen termin beim oberbürgermeister zu vereinbaren.

Meine Frage ist jetzt: darf bzw. Kann das Standesamt Ausnahmeweise, da meine Frau schwanger ist, das Erteilung von Visum genehmigen bevor die Prüfung des Vertrages beendet wird?


Danke und Gruß
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Antwort #18 - 10.03.2016 um 23:32:39
 
dsh schrieb am 10.03.2016 um 23:26:45:
darf bzw. Kann das Standesamt Ausnahmeweise, da meine Frau schwanger ist, das Erteilung von Visum genehmigen bevor die Prüfung des Vertrages beendet wird?

Das Standesamt kann in Visumssachen überhaupt nichts genehmigen. Über die Genehmigung entscheidet alleine die Botschaft, die aber das ok der ABH braucht.

Trotz deiner Ausführungen ist mir immer noch nicht klar, warum der Ehevertrag geprüft werden muss.
Ich höre es zum ersten Mal, dass ein Ehevertrag in Visumsangelebenheiten eine Rolle spielt.
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Antwort #19 - 11.03.2016 um 00:01:26
 
Ich vermute noch immer, dass die ABH versucht festzustellen, ob es eine "im Ausland in ortsüblicher Form geschlossene Ehe" ist und damit das Kind deutsch durch deutschen Ehemann. Denn nur dann kann die Nachzugsmöglichkeit zum ungeborenen deutschen Kind in Anspruch genommen werden.

Wenn dies der Kasus Knacktus ist und ggf. die FZF bis zru Geburt verhindern könnte, bliebe noch die "Vaterschaftsanerkennung" als Alternative...
Kannst Du hier mit diesem Begriff im Forum suchen.

Wenn Dein Protokoll den Tatsachen entspricht, woran ich keine Zweifel habe, wirst Du dort, nicht nur wegen der Verquickung ABH / Standesamt, sondern auch wegen der möglichen Unkenntnis der Sachbearbeiter, dicke Bretter bohren müssen.

Angesichts dessen und der dringenden Zeitfrage, rate ich dann tatsächlich zum kompetenten Rechtsanwalt. Einen solchen findest Du über örtliche Migranten-Hilfsorganisationen.
Der nächste Schritt (oder als Schritt vor Mandatierung des Anwalts) wäre die Eskalation mit Gespräch Behördenleiter (der ABH) und, falls fruchtlos, die Fachaufsichtsbeschwerde (an die Fachaufsicht Deiner ABH).
Aber das solltest Du tatsächlich mit einem kompetenten Anwalt besprechen.

Gruß
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Antwort #20 - 11.03.2016 um 00:10:37
 
Ehevertrag ist dann wohl die wörtliche Übersetzung der irak. Heiratsurkunde, die dann entsprechend geprüft werden müsste, da irak. Urkunden nun mal weder legalisiert noch durch einen Vertrauensanwalt geprüft werden können.

Ob man mit einer Vaterschaftsanerkennung auch schneller ans Ziel kommt wage ich auch stark zu bezweifeln, ihre Wirksamkeit würde wieder eine Prüfung verlangen (etwa dass die KiMu nicht verheiratet ist).
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Antwort #21 - 11.03.2016 um 01:12:40
 
trixie schrieb am 10.03.2016 um 23:32:39:
Das Standesamt kann in Visumssachen überhaupt nichts genehmigen. Über die Genehmigung entscheidet alleine die Botschaft, die aber das ok der ABH braucht.

Trotz deiner Ausführungen ist mir immer noch nicht klar, warum der Ehevertrag geprüft werden muss.
Ich höre es zum ersten Mal, dass ein Ehevertrag in Visumsangelebenheiten eine Rolle spielt.


Die SB bei der ABH wollten mit mir gar nicht reden, gleich sagten mir "Sie kommen wegen FZF oder, gehen sie zum Standesamt"
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Antwort #22 - 12.03.2016 um 01:43:21
 
T.P.2013 schrieb am 11.03.2016 um 00:01:26:
Ich vermute noch immer, dass die ABH versucht festzustellen, ob es eine "im Ausland in ortsüblicher Form geschlossene Ehe" ist und damit das Kind deutsch durch deutschen Ehemann. Denn nur dann kann die Nachzugsmöglichkeit zum ungeborenen deutschen Kind in Anspruch genommen werden.


hallo,

ich verstehe immer noch nicht, was wird genau bei dem Ehevertrag geprüft?

Im Ehevertrag steht auch, dass wir nach der christlichen Konvention kirchlich angetraut sind. Darher habe ich auch certificate of marriage ausgestellt von der Kirche im Irak dem Standesamt auch vorgelegt. Es enthält alle Kontakt Adressen. Der zuständige Priester dort spricht neben Aramäisch und Arabisch auch Englisch, Deutsch,Italienisch und Französisch.

Was meint Ihr wenn ich über Wochenende paar Fotos und Video in USB Stick dem Standesamt schicken. Um zu zeigen, dass ich mir mühe gegeben habe, die Richtigkeit der Ehe glaubhaft zu machen?

Darf ich einen Brief an Oberbürgermeister schreiben, ihm meine Situation zu erklären? werden die SB das als Beschwerde verstehen?

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Antwort #23 - 12.03.2016 um 02:39:38
 
dsh schrieb am 12.03.2016 um 01:43:21:
ich verstehe immer noch nicht, was wird genau bei dem Ehevertrag geprüft?


Was genau? Keine Ahnung. Als Vermutung meinerseits: "Ortsübliche Form", soll heißen, ist diese Art der Eheschließung so, dass sie in DEU als wirksam anerkannt werden kann. Und / oder Prüfung darauf, ob die Urkunde echt ist, also von befugten Personen in entsprechender amtlicher Position ausgestellt wurde und ausgestellt werden durfte. Angesichts Deiner Erläuterungen (Kirche, Priester) für mich erklärbar, kenne mich aber mit erforderlichen ortsüblichen Formen im Mittleren Osten nicht aus.
Genau kann dies Dir Deine ABH erläutern.

Zitat:
Was meint Ihr wenn ich über Wochenende paar Fotos und Video in USB Stick dem Standesamt schicken. Um zu zeigen, dass ich mir mühe gegeben habe, die Richtigkeit der Ehe glaubhaft zu machen?


"Mühe" nützt in DEU im Allgemeinen nichts, wenn die Echtheit / Wirksamkeit der Urkunde oder der geschlossenen Ehe an sich bezweifelt wird.
Ich persönlich sehe da keinen Nutzen.

Zitat:
Darf ich einen Brief an Oberbürgermeister schreiben, ihm meine Situation zu erklären? werden die SB das als Beschwerde verstehen?


Klar darfst Du das. Den Nutzen eines Briefes an einen OB halte ich persönlich für fraglich, gerade wenn es um fachliche Dinge geht. Eine, wie bereits geschrieben, Fachaufsichtsbeschwerde hielte ich, wenn überhaupt, für sinnvoller.
Ist aber natürlich Deine Entscheidung.
Und die SB der ABH werden das mit Sicherheit als Beschwerde verstehen. Man kann einen Pelz aber i.d.R. nicht waschen, ohne ihn nass zu machen (5 EUR f.d. Phrasenschwein).

Nur: Briefe, Sticks, Erläuterungen werden Dein Zeitproblem verschärfen bei fraglichem Nutzen.
Bei dem Zeitdruck ist zielgerichtetes Handeln erforderlich. Das geht aber nur mit entsprechend kompetenter Hilfe, um hier, soweit ich es sehe, die ABH zu bewegen, ihre Gründe und deren Erforderlichkeit für die Prüfung der Urkunde transparent zu machen und diese Gründe dann durch kompetente Fachmänner bewerten zu lassen.
Nur meine Meinung.

Gruß
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Antwort #24 - 12.03.2016 um 03:14:15
 
Zitat:
Ehevertrag ist dann wohl die wörtliche Übersetzung der irak. Heiratsurkunde, die dann entsprechend geprüft werden müsste, da irak. Urkunden nun mal weder legalisiert noch durch einen Vertrauensanwalt geprüft werden können.


Hallo,

Der Ehevertrag wurde zwei mal übersetzt, einmal habe ich ihn in Deutschland übersetzen lassen. Meine Frau hat den Ehevertrag auch im Irak übersetzt und enthält Stempel als Beglaubigung von irakischen  Justiz- und Außenministerium.
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Antwort #25 - 12.03.2016 um 03:55:58
 
Hi,

da das Urkundenwesen des Irak in DEU aber als "unsicher" gilt (das heißt: Stempel und Beglaubigungen sind nicht grundsätzlich vertrauenswürdig), nützen diese Stempel nichts.
Im Normalfall werden deswegen derartige Urkunden durch (irakische etc.) Vertauensanwälte der jeweiligen deutschen Vertretung in eigener Zuständigkeit auf Echtheit geprüft. Dies ist aber wohl, zur Zeit, ebenfalls nicht möglich im Irak. Also ist man möglicherweise auf (allgemeine) Bewertungen anderer Sicherheitspartner, z.B. polizeilichen Fachdienststellen o.ä., angewiesen.
Wenn es denn um die Echtheit der Urkunde gehen sollte.

Gruß
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Antwort #26 - 12.03.2016 um 09:42:26
 
T.P.2013 schrieb am 12.03.2016 um 02:39:38:
"Ortsübliche Form", soll heißen, ist diese Art der Eheschließung so, dass sie in DEU als wirksam anerkannt werden kann. Und / oder Prüfung darauf, ob die Urkunde echt ist, also von befugten Personen in entsprechender amtlicher Position ausgestellt wurde und ausgestellt werden durfte.

... und ...
T.P.2013 schrieb am 12.03.2016 um 03:55:58:
Also ist man möglicherweise auf (allgemeine) Bewertungen anderer Sicherheitspartner, z.B. polizeilichen Fachdienststellen o.ä., angewiesen.Wenn es denn um die Echtheit der Urkunde gehen sollte.

Wie sollte eine Beurteilung von Personen in Deutschland möglich sein, wenn ein die deutsche AV (besser vertraut mit den dortigen Gegebenheiten) nicht einmal die Möglichkeit hat, die Echtheit der Urkunde und die Legitimität der ausstellenden Personen zu überprüfen?
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Antwort #27 - 12.03.2016 um 10:05:42
 
dsh schrieb am 12.03.2016 um 03:14:15:
Der Ehevertrag wurde zwei mal übersetzt, einmal habe ich ihn in Deutschland übersetzen lassen. Meine Frau hat den Ehevertrag auch im Irak übersetzt und enthält Stempel als Beglaubigung von irakischen Justiz- und Außenministerium. 


Ändert wenig an der Tatsache, dass irakische Urkunden erstmal durch die LKA-Echtheitsüberprüfung müssen, wenn man sie nutzen will.
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Antwort #28 - 12.03.2016 um 12:22:30
 
Keine AV hat vollen Zugriff auf das Expertenwissen der deutschen Sicherheitsbehörden. Und auch da gibt es nicht Hunderte Experten für Urkunden eines bestimmten Landes.

Vernünftige Ergebnisse erhält man nur durch Zusammenarbeit. Und die unter Federführung der Spezialisten.

Sollte das Aufwerfen neuer Fragen nicht besser durch den TS erfolgen? Es ist sein Thema um sein Problem ... grübeln
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #29 - 12.03.2016 um 17:39:34
 
T.P.2013 schrieb am 12.03.2016 um 02:39:38:
Was genau? Keine Ahnung. Als Vermutung meinerseits: "Ortsübliche Form", soll heißen, ist diese Art der Eheschließung so, dass sie in DEU als wirksam anerkannt werden kann. Und / oder Prüfung darauf, ob die Urkunde echt ist, also von befugten Personen in entsprechender amtlicher Position ausgestellt wurde und ausgestellt werden durfte. Angesichts Deiner Erläuterungen (Kirche, Priester) für mich erklärbar, kenne mich aber mit erforderlichen ortsüblichen Formen im Mittleren Osten nicht aus.
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Als ein Mensch der Elektrotechnik gelernt hat , verstehe ich wirklich viele Vorschriften in anderen Bereichen nicht ganz gut, ins besonders wenn ich keine Antworten auf W-Fragen finden kann.

Wann ist diese Art der Eheschließung so, dass sie in DEU als wirksam anerkannt werden kann?
Wann und wie gilt eine Urkunde als echt? Warum wird die Echtheit der Urkunde geprüft?

wie ich grob verstanden habe, es gibt Leute die Eheverträge vorlegen, die nur den Zweck haben, um dem ausländischen Ehepartner ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen. Wird die geschlossenen Ehe an sich nicht mehr bezweifelt, dann wird sie anerkannt. Habe ich es richtig verstanden?

Zitat:
Nur: Briefe, Sticks, Erläuterungen werden Dein Zeitproblem verschärfen bei fraglichem Nutzen.


Mit Beweise wie Fotos Video wollte ich nicht nur zeigen, dass ich und meine Ehefrau uns einander kennen. Sie zeigen unsere Trauung in der Kirche, sie zeigen auch dass wir die Eheschließung in der Kirche unterschreiben….

Die Kirche im Irak hat sehr strenge Regeln. Wie gesagt, ich musste vorher an einem Ehevorbereitungskurs  in einer Kirche in Deutschland teilnehmen und den Nachweis mitnehmen. Ich musste Ledigkeitsbescheinigung vorlegen. Ich wurde vorher von drei Priester gefragt, ob ich den Sinn der Ehe und Gründung einer Familie wirklich verstehe und bis 30 Fragen musste ich schriftlich beantworten und unterschreiben. Die Kirche dort fühlt sich verantwortlich, um spätere mögliche Probleme zu vermeiden, da Scheidung nicht erlaubt ist.


trixie schrieb am 12.03.2016 um 09:42:26:
Wie sollte eine Beurteilung von Personen in Deutschland möglich sein, wenn ein die deutsche AV (besser vertraut mit den dortigen Gegebenheiten) nicht einmal die Möglichkeit hat, die Echtheit der Urkunde und die Legitimität der ausstellenden Personen zu überprüfen?


Das dreht sich so im Teufelskreis:
Kein Visum wenn vorher die Urkunde nicht geprüft wird.
Die Urkunde zu prüfen ist schwierig

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