Zitat:Es macht Sinn, sich die Fragen vorher zu überlegen und aufzuschreiben.
Die jeweiligen Antworten und Erläuterungen kannst Du Dir stichwortartig während des Gesprächs auch notieren.
Dann kannst Du, falls Fragen dazu sind, hier auch klaren Input geben.
Hallo,
ich war heute sowohl bei
ABH als auch bei Standesamt
Ich: bei Visumangelegenheiten sind
AV und
ABH zuständig , warum soll jetzt das Standesamt darüber entscheiden?
SB:
ABH und Standesamt arbeiten zusammen. In Standesamt gibt es SB, die für
ABH arbeiten.
Ich: Was hat die Polizei mit Ehevertrag zu tun?
SB: da deine Frau Irakrin ist und Ehevertrag aus Irak stammt, mussten wir den Ehevertrag durch Krimimal Polizei überprüfen lassen.
Ich: Es sind jetzt 6 Wochen, wie lange dauert noch?
SB: Wir wissen nicht. Wir haben selten solche Fälle aus dem Irak
Ich: warum muss der Ehevertrag überprüft werden?
SB: Wir wollen sicher sein, dass Ehevertrag nicht verfälscht ist.
Ich: Ich kann aber die Richtigkeit der Ehe beweisen. bevor ich geheiratet habe, musst ich an einem Ehevorbereitungskurs in einer Kirche in Deutschland teilnehmen, Nachweis vorhanden. bei der kirchlichen Trauung im Irak waren sogar sieben Priester anwesend, ich trug Hochzeitsanzug und meine Frau Hochzeitkleid, es waren auch bekannte Freunde eingeladen.. ich habe Photos und Video als Beweise. In der irakische Kirche darf man nur einmal im leben heiraten und Scheidung ist nicht erlaubt. (Ich habe dem SB auch eine Kopie der Ultraschall-Untersuchung und auch ärztliche Attest gegeben)
SB: Solche Beweise Brauchen wir nicht. wichtig für uns ist die Prüfung des Ehevertrages
Ich: Sie reden immer nur von meiner Frau, dass sie Irakerin ist, was ist aber mit meinem deutschen ungeborenen Kind. Ich will, dass mein Kind in DE geboren wird. Daher bitte ich Sie, die Reisefähigkeit sowie Reisemöglichkeit meiner Frau zu berücksichtigen. Meine frau kann nach sechs Wochen nicht mehr fliegen und die Türkei hat Visa-Bestimmungen für Iraker verschräft.
SB: ich kann leider nicht helfen
Mir ist jetzt klar, dass ich einen Rechtsanwalt beauftragen muss. Ich denke auch darüber einen termin beim oberbürgermeister zu vereinbaren.
Meine Frage ist jetzt: darf bzw. Kann das Standesamt Ausnahmeweise, da meine Frau schwanger ist, das Erteilung von Visum genehmigen bevor die Prüfung des Vertrages beendet wird?
Danke und Gruß