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Eheschließung in BRD Scheidung in Tunesien möglich? (Gelesen: 10.936 mal)
Themen Beschreibung: Eheschließung in BRD Scheidung in Tunesien möglich?
istschonvergeben
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i4a rocks!


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04.03.2016 um 15:19:04
 
Hallo wurde von einem anderen Forum hierhin verwiesen.
Die Ehe wurde 2000 hier in Deutschland geschlossen.
Ich bin Deutsche, mein Mann Tunesier. Mir hat er gesagt, dass er die Ehe im Konsulat angemeldet hat.
Jetzt macht er den Vorschlag die Ehe zuerst in Tunesien scheiden zu lassen um dann diese Scheidung in Deutschland anerkennen zu lassen.
Ich möchte nur kurz wissen, ob das überhaupt geht.
Ich möchte dann hier in Deutschland geschieden sein.
Ich kenne mich nicht aus und habe im Moment kein Geld für den Anwalt.
Weiss jemand Bescheid?
Danke
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Aras
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Antwort #1 - 04.03.2016 um 15:25:49
 
Wo war der letzte gemeinsame Wohnsitz?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 04.03.2016 um 15:30:39
 
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Antwort #3 - 04.03.2016 um 15:35:50
 
Dann wäre ggf. das tunesische Gericht nicht zuständig. Das müsstest du prüfen.

Aber was ist genau das Problem? Kann man in Tunesien sich schneller scheiden lassen? Oder geht es nur ums Geld?
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Antwort #4 - 04.03.2016 um 15:42:45
 
Mache die kurze Version.
Mann Tunesier, kriminell, habe ihn rausgeschmissen. Er hat sich nach Tunesien abgesetzt.
Bettel seit Monaten um die Scheidung. Er verweigert sie mir.
Gestern kam ne mail " Ja, ich mach die Scheidung in Tunesien, lass dirballes beglaubigen, du gehst in Deutschland zum Gericht, fertig, geschieden.
Wahrscheinlich will er etwas von mir ....
Ich will nur wissen, ob das überhaupt so geht.
Bevor ich mich wieder in stundenlange Gespräche mit ihm verwickeln muss, damit ich vielleicht endlich meine Scheidung bekomme.
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Antwort #5 - 04.03.2016 um 16:01:13
 
Eben gerade kam die Antwort auf meine Frage an mich selber, was er bezweckt. Jetzt kommt die Erpressung Kind gegen Scheidung.
"ok ich habe dir gesagt gib mir wenig Zeit...... Ich möchte moncef sehen....frag ihn ob er auch möchte?  Über den Rest reden wir wie Erwachsene.... Es geht nicht anderes.....Wir haben gemeinsamen Interessen zu regeln denn müssen wir den Weg gehen......Wir müssen uns treffen... Ich wird auch den Weg gehen trotz dass ich dich nicht trauen kann...."
Daraufhin habe ich geantwortet, wenn du dich uns näherst rufe ich die Polizei.
Dann er: Mach was du willst... Du willst was von mir nicht ich von dir......Und jetz für immer lass mich in ruhe......Wie du willst....melde dich nicht mehr bei mir.....
Tut mir leid, dass ich das Forum hier dafür missbrauche, aber so habe ich wenigstens einen kleinen Beweis.
Scheidung in Tunesien hat sich dann wohl erledigt.
Danke fürs Lesen
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Antwort #6 - 04.03.2016 um 16:27:37
 
Tja so ist das. Aber ich empfehle dir trotzdem nach einem Trennungsjahr die Scheidung einzureichen. Wenn du kein Geld hast, dann beantrage Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
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Antwort #7 - 04.03.2016 um 19:11:33
 

Aras, das ist nicht so einfach, wenn sich mein Mann weigert und noch dazu nicht in Deutschland ist, dann kann sich das Ganze bis zu drei Jahre hinziehen. Mein Problem ist, das können Sie nicht wissen, dass ich diese Zeit wahrscheinlich nicht mehr habe, da ich an Krebs im fortgeschrittenem Stadium erkrankt bin. MeinMann weiss dass und wird die Zeit also einfach aus sitzen um dann an das Erbe und das Kind zu kommen.
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Aras
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Antwort #8 - 04.03.2016 um 19:23:03
 
Vielleicht greift irgendein Härtefallscheidungsgrund. Also lass dich anwaltlich beraten.
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Antwort #9 - 04.03.2016 um 19:29:07
 
Sobald die Scheidung eingereicht ist erbt er gar nichts. Also, ab zum Anwalt und einreichen sobald es geht.
Hat er das Sorgerecht für das Kind? Wenn nein kann er es natürlich später beantragen, aber so einfach wird er das nicht bekommen, wenn der kriminelle Hintergrund bekannt ist.
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Antwort #10 - 04.03.2016 um 19:34:17
 
Aras, habe ich alles schon durch. Der einzige Härtefall wäre es gewesen, wenn mich mein Mann einmal krankenhausreif geschlagen hätte. Hat er aber nur bei anderen. Die ganzen psychischen Quälereien die ich bei ihm hatte kann ich ja leider nicht beweisen. Und um es ganz ehrlich zu sagen, ich hab keine Kraft dafür. Ich muss durch die Chemo und ich muss es irgendwie schaffen mein Kind zu erziehen. Wie mir schon jemand anderes sagte, wenn du keine Kräfte dafür hast, dann akzeptiert es. Ist zwar schwer für mich, aber werde ich wohl müssen.
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Antwort #11 - 05.03.2016 um 02:45:27
 
istschonvergeben schrieb am 04.03.2016 um 15:19:04:
Jetzt macht er den Vorschlag die Ehe zuerst in Tunesien scheiden zu lassen um dann diese Scheidung in Deutschland anerkennen zu lassen.Ich möchte nur kurz wissen, ob das überhaupt geht.

Nein, das geht mMn nicht.
Das zuständige Gericht bei deutsch-tunesischen Ehescheidungen richtet sich mMn nach
Art. 32 Abs. 2 des Deutsch-tunesischen Vertrages vom 19.7.1966 (der nwv gültig ist)      http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_online_db/ir_htm/frame_dt-tun_rhv.htm
Zitat:
(2) Besaß auch nur einer der beiden Ehegatten die Staatsangehörigkeit des Anerkennungsstaates, so sind die Gerichte des Entscheidungsstaates im Sinne dieses Titels zuständig, wenn der Beklagte zur Zeit der Einleitung des Verfahrens seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Entscheidungsstaat hatte oder wenn die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Entscheidungsstaat hatten und einer der Ehegatten zur Zeit der Einleitung des Verfahrens sich im Entscheidungsstaat aufhielt.

1. ER könnte nur dann die Scheidung in Tunesien betreiben, wenn Du (Beklagte) bei der Einleitung des Verfahrens Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Tunesien hättest,
maW
bist Du Beklagte und in Deutschland, kann ER die Scheidung in Deutschland einreichen,
ist ER Beklagter und in Tunesien, kannst Du die Scheidung in Tunesien einreichen.

2. Ansonsten ist das Gericht im Staat des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt's zuständig, wenn einer der Ehegatten (Du) seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort hat. Nach Deinen Einlassungen wäre das Deutschland.
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« Zuletzt geändert: 05.03.2016 um 02:58:48 von HeFi »  
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Antwort #12 - 05.03.2016 um 07:33:59
 
HeFi, das heißt, er lebt jetzt in Tunesien (seit ca. Oktober 2015), ich will die Scheidung. Also könnte ich die Scheidung in Tunesien einreichen und würde dann rechtskräftig von ihm geschieden? D. h. die Scheidung wird in Deutschland anerkannt?
Wenn das geht, weiss hier jemand ob das Ganze dann in Tunesien machbar ist, ohne dass ich das Land betreten? Also nur mit Hilfe eines Anwaltes? Denn ich fühle mich in diesem Land nicht mehr sicher. Ein Bekannter hat mir gesagt, dadurch dass ich meinem Mann das gemeinsame Kind vorenthalten, habe ich mich nach tunesischen Recht strafbar gemacht.
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Antwort #13 - 05.03.2016 um 08:26:59
 
Lottchen, laut einem Anwalt (Beratung), erlischt sein Erbschaftsanspruch (Pflichtteil) erst mit der rechtskräftigen Scheidung.
Er hat zwar im Moment noch das geteilte Sorgerecht, allerdings habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Er musste aus Deutschland raus, sonst käme er ins Gefängnis. Ist in Tunesien, kommt nur ab und zu illegal nach Deutschland (Einreise über Italien o. ä.). Um das zu unterbinden habe ich zwar beim Ausländeramt die Aufhebung seiner Niederlassungserlaubnis beantragt, aber die Bearbeitung werde ich wahrscheinlich nicht mehr erleben.
Kurz und gut, das Sorgerecht kann er nicht mehr ausüben und ich habe ihm Kontakt zum Kind untersagt.
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Antwort #14 - 05.03.2016 um 10:47:56
 
Ich würde versuchen, ihm jetzt über das Gericht das Sorgerecht entziehen zu lassen. Auch wenn er es nicht ausübt - er hat es noch. Ob Du ihm den Kontakt verbietest oder nicht ist rechtlich egal - das muss schon ein Gericht tun.

Gibt es Geschwister / Eltern, die sich später mal um Dein Kind kümmern sollen? Ich kenne mich da nicht aus, aber gibt es da keine Möglichkeit jetzt schon anzustoßen, dass die das Sorgerecht bekommen (werden)?

Meiner Meinung nach hat der eine Partner nur Anrecht auf den  Pflichtteil, falls der andere noch im Trennungsjahr verstirbt.
Steht auch vielen Seiten so, z.B. hier
http://www.xxxxxxx
Ist das Trennungsjahr rum bekommt er gar nichts. Egal, wie weit die Scheidung ist. Der Trennungszeitpunkt sollte nur klar und nachweisbar sein.


istschonvergeben schrieb am 05.03.2016 um 08:26:59:
Lottchen, laut einem Anwalt (Beratung), erlischt sein Erbschaftsanspruch (Pflichtteil) erst mit der rechtskräftigen Scheidung.


Das ist so meiner Meinung nach falsch.

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« Zuletzt geändert: 06.03.2016 um 20:02:02 von Tippi » 
Grund: Kommerziellen Link gelöscht 
 
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Antwort #15 - 05.03.2016 um 10:59:40
 
istschonvergeben schrieb am 05.03.2016 um 08:26:59:
m das zu unterbinden habe ich zwar beim Ausländeramt die Aufhebung seiner Niederlassungserlaubnis beantragt, aber die Bearbeitung werde ich wahrscheinlich nicht mehr erleben.


Wirst du auch nicht
a) Ist Verlassen der Ehefrau kein Grund zum Entzug
b) Hat er Grundsätzlich das Recht Umgang mit seinem Kind und ein Kind den Umgang mit dem Vater. Diese Recht kann nur von einem Familengericht eingeschränkt werden. Ein Kontaktverbot mit der Ehefrau ist ebenfalls über Gerichte zu erreichen. Warum sollte die ABH, nur aufgrund Angabe einer Partei im Ehetrennungsstreit und ohne irgendeinen Gerichtsbeschluss irgendetwas unternehmen?
c) Da Ihr getrennt seit wird dir ein Entzug der NE IMHO gar nicht mitgeteilt.
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Antwort #16 - 05.03.2016 um 11:16:14
 
Grisu, können sie nicht wissen, deshalb:
Ich habe meinen Mann im März 2015 aus der gemeinsamen Wohnungen raus geschmissen. Eine Polizei Durchsuchung war der Anlass. Seitdem ist er nirgendwo in Deutschland gemeldet gewesen. Dieses wäre, laut Auskunft, der erste Grund. Seit Oktober 2015 lebt er wieder als Hauptwohnsitz in Tunesien, dies wäre der zweite Grund.
Der Trennungsstreit ist da zweitrangig. Aus diesem Grund wurde der Antrag auch zu Bearbeitung angenommen.
Ob mir das mitgeteilt wird oder nicht, ist mir egal. Beim ABH wurde mir mitgeteilt ich werde auf dem laufenden gehalten. Aber da dort schon allein der Antrag Wochen gedauert hat ...
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Antwort #17 - 05.03.2016 um 11:41:37
 
Lottchen, ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er kann das Kind gerne sehen, abgesprochen mit dem Jugendamt, unter "deren Aufsicht". Er müsste nur einen Termin machen. A) Macht er nicht, weil sein Stolz verletzt ist.  B) Er hat sich wegen seiner vielen Straftaten nach Tunesien abgesetzt. Und ich werde den Teufel tun ihm das Kind auf einem Silbertablett zu bringen.   C) Auch kann er sich im Moment nur noch illegal hier in Deutschland aufhalten wegen seiner Straftaten, deshalb ist das auch wieder so eine Sache mit dem Jugendamt.
Ich weiss nicht, wer sich um mein Kind kümmern soll. Keine Geschwister und mein Vater ist 70. Es wurde aber beim Jugendamt vermerkt, dass er wenn zu meinem Vater kommt.
Und wie schon oben gesagt, er bekommt das Kind, aufgrund seiner gesammelten Straftaten nie, zumal er bald ja hoffentlich nicht mehr einreisen kann aufgrund des ganzen Mists.
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Antwort #18 - 05.03.2016 um 11:45:07
 
istschonvergeben schrieb am 05.03.2016 um 11:16:14:
Aber da dort schon allein der Antrag Wochen gedauert hat ... 

Du kannst gar keinen Antrag stellen oder besser, solch ein Antrag ist irrelevant und wir wie eine Mitteilung behandelt. Der Verlust der NE wird durch eine ABH festgestellt und es ist kein Antrag notwendig.

istschonvergeben schrieb am 05.03.2016 um 11:16:14:
Seitdem ist er nirgendwo in Deutschland gemeldet gewesen. 


Hast du Ihn angemeldet? Wenn ja ist ja ggf. gerade der Grund warum die ABH detailliert den Sachverhalt prüft.
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Antwort #19 - 05.03.2016 um 11:56:26
 
Grisu, ich habe mit der ABH gesprochen, ob sich das Gänze um einen Antrag, Prüfung oder sonst was handelt. Dann wird halt geprüft. Ich habe ihn nicht angemeldet, sondern abgemeldet. Ich weiss zu mindestens, dass er in dem Zeitraum bis August 2015 nirgendwo gemeldet war, weil er irgendwas vom Bürgeramt wollte und die ihm gesagt haben dass er nirgendwo gemeldet ist. Danach konnte er sich auch nirgendwo melden, weil alle seine Freunde Harz4 sind und dann geht das ja nicht eben wegen dem Geld ... Seit Oktober 2015 ist er dann offiziell ausgereist. Seit ein paar Tagen ist er wieder hier, melden kann er sich nicht, die Frist ist eh abgelaufen ... Und sein Lebensmittelpunkt, wie es so schön heißt ist seit einigen Monaten eh wieder Tunis.
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Antwort #20 - 05.03.2016 um 12:07:07
 
Du schreibst Du hast ihn März 2015 rausgeschmissen. Also Trennungszeitpunkt war dann März 2015? Dein Anwalt hätte die Scheidung jetzt schon einreichen können. Hat er das getan? Wenn nein, warum tust Du das nicht endlich? Ja, es wird dauern. Aber wichtig ist doch, dass das Ganze überhaupt anläuft.
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Antwort #21 - 05.03.2016 um 12:30:41
 
Lottchen, aus einem blöden Grund, ich bin krank, habe Krebs im fortgeschrittenem Stadium, stecke in der Chemo, bin ein physisches und psychisches Wrack. Der Vater zahlt keinen Unterhalt, im Gegenteil er hat mich hier mit den ganzen Schulden sitzen gelassen. Er verweigert mir die Scheidung, dann kann das Ganze eh bis zu drei Jahren dauern. Schon allein das Erreichen des Aufenthaltsbestimmungsrechts war ein einziges Spiessrutenlaufen und da hatte ich noch keinen Krebs. Geld ist keines da und ja, ich könnte Hilfe beantragen, aber wenn selbst ein Anwalt sagt, Prozesskostenhilfe nur mit Aussicht auf Erfolg, und der kann hier zweifelhaft sein ... Dann hör ich auf, weil meine Kräfte im Moment kaum für Chemo über stehen und Kind erziehen ausreichen.
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Antwort #22 - 05.03.2016 um 12:55:20
 
Such dir einen aggressiven Anwalt.
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Antwort #23 - 05.03.2016 um 13:20:57
 
Ja Aras, und bezahlen tue ich ihn mit Luft. Tut mir leid, aber dazuhab ich im Moment keine Energien. Ich meine diese plumpen Antworten
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Antwort #24 - 05.03.2016 um 14:01:44
 
Fakt ist nunmal, dass man in diesem Forum keine Lebensberatung angeboten bekommt. Sowas findet man auf eher auf gofeminin o.ä..

Und Rechtsberatung kann man nur bis zu einem gewissen Punkt geben. Ab diesem Punkt muss man an einen Rechtsanwalt verweisen. Was soll ich da schreiben, außer einen kompetenten und aggressiveren Anwalt zu finden.

Fakt ist, dass du stets durch die Eigentumswohnung deines Vaters gebremst wirst. Dabei hast du nix von der Wohnung.

https://www.rfak.de/vermoegen_phh_vkh_wohneigentum_haus_grundstueck_eigentumswoh...

Wenn du aber durch Chemotherapie oder durch seeliche Krankheit geschwächt bist, dann solltest du ggf. einen Betreuer suchen.

Härtefallscheidung kann erfolgen bei:
- Fortsetzung der Ehe muss für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen
-Härtefall: Ausländischer Ehepartner heiratet ohne Kenntnis der Antragstellerin zwecks Erhalts der Auftragsgenehmigung (AG Offenbach 311 F 731/92).
- Beleidigungen und Beschimpfungen des Ehepartners und fortlaufend in Gegenwart der Kinder
-einmalige oder mehrmalige Morddrohungen gegenüber dem Ehegatten
- Jahrelanger Drogenmissbrauch, auch im Beisein des Ehegatten und der Kinder
- Grundloses Verlassen des Anderen, spezielle wenn kleine Kinder zu betreuen sind

Fazit: Die Aufrechterhaltung des formellen Ehebandes muss für den Antragsteller unerträglich sein

Da kann nur ein kompetenter Anwalt helfen.
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Antwort #25 - 05.03.2016 um 14:16:16
 
Danke für diese einfach nur tolle Belehrung. Ich will weder Lebensberatung noch will ich zu go feminin. Danke, kenne nur genau diese aggressive, beleidigende Art von meinem Ex.
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Antwort #26 - 05.03.2016 um 14:23:01
 
1. Ich bin nicht dein Ehemann
2. Hätte meine Mutter sich auch von meinem Vater per Härtefall scheiden lassen können. Aber der Anwalt war eine Null und darum gabs eine Scheidung nach drei Jahren.

Also wenn du dich in Selbstmitleid baden willst, dann nur zu. Aber ich mag solche Personen nicht.

Viel Erfolg für die Zukunft.

Ich bin hier raus.
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Antwort #27 - 05.03.2016 um 14:34:48
 
Die Härtefall Regelungen kenne ich alle. Aber vor allem werde ich hier vom guten deutschen Staat gebremst.
1. Anzeige wegen schwerer Körperverletzung mit Waffe. Der erste Prozesstermin war Anfang 2015. Der Mann, den mein Mann zusammengeschlagen hat erscheint nicht zum Gerichtstermin. Prozess wird vertagt, bis heute.
1. Festnahme wegen Dealerei. Februar 2015, der Herr wird 5 Stunden verhört und dann wieder auf die Strasse gelassen.
2. Festnahme wegen Dealerei irgendwann im Sommer 2015. Während des Verhörs verhaspelt er sich und sagt, dass er ohne festen Wohnsitz ist. Am nächsten Morgen ist er wieder auf freiem Fuss.
Anzeige wegen Vergewaltigung. Wird gesucht damit er Blutprobe abgiebt. Lacht sich einen ins Hemd weil er mittlerweile in Tunis sitzt.
Gestern, er reist illegal über Brüssel ein, wird am Busbahnhof Berlin festgenommen. Aber, der Herr muss nur die Blutprobe abgeben, ist 2 Stunden später wieder auf freien Fuße, obwohl die Polizei genau weiss, dass er untertaucht, seine Geschäfte abwickeln wird und sich dann wieder über Belgien o. Ä. Nach Tunis absetzen.
Danke dem deutschen Rechtsstaat. Was sollen die ganzen Dealer tun als sich kaputt lachen. Ihnen passiert doch eh nichts.
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deerhunter
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Antwort #28 - 05.03.2016 um 16:19:25
 
Das hilft dir aber alles nicht...du musst dein Leben selbst in die Hand nehmen und eine Scheidung anstrengen...alles andere ist sinnlos und Selbstbemitleidung! So leid mir dein Status tut, du musst tätig werden und einen gescheiten Anwalt beauftragen! Ansonsten kann dir hier niemand helfen
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istschonvergeben
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Antwort #29 - 05.03.2016 um 16:21:14
 
Ich wollte hier auch eigentlich nur eine Antwort auf meine obrige Frage. Stattdessen muss ich mich hier rechtfertigen und beleidigen lassen.
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lottchen
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Antwort #30 - 05.03.2016 um 17:45:45
 
Diesen Thread zu schließen wäre sicher nicht die schlechteste Idee. Die TE hat ihre Antwort auf die Ausgangsfrage bekommen. Und zu allem anderen will sie ja nichts hören.
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Antwort #31 - 06.03.2016 um 01:19:46
 
Lebensberatung etc. gerne per PN oder im User...


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