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Eheschließung in BRD Scheidung in Tunesien möglich? (Gelesen: 10.938 mal)
Themen Beschreibung: Eheschließung in BRD Scheidung in Tunesien möglich?
grisu1000
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Antwort #15 - 05.03.2016 um 10:59:40
 
istschonvergeben schrieb am 05.03.2016 um 08:26:59:
m das zu unterbinden habe ich zwar beim Ausländeramt die Aufhebung seiner Niederlassungserlaubnis beantragt, aber die Bearbeitung werde ich wahrscheinlich nicht mehr erleben.


Wirst du auch nicht
a) Ist Verlassen der Ehefrau kein Grund zum Entzug
b) Hat er Grundsätzlich das Recht Umgang mit seinem Kind und ein Kind den Umgang mit dem Vater. Diese Recht kann nur von einem Familengericht eingeschränkt werden. Ein Kontaktverbot mit der Ehefrau ist ebenfalls über Gerichte zu erreichen. Warum sollte die ABH, nur aufgrund Angabe einer Partei im Ehetrennungsstreit und ohne irgendeinen Gerichtsbeschluss irgendetwas unternehmen?
c) Da Ihr getrennt seit wird dir ein Entzug der NE IMHO gar nicht mitgeteilt.
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istschonvergeben
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Antwort #16 - 05.03.2016 um 11:16:14
 
Grisu, können sie nicht wissen, deshalb:
Ich habe meinen Mann im März 2015 aus der gemeinsamen Wohnungen raus geschmissen. Eine Polizei Durchsuchung war der Anlass. Seitdem ist er nirgendwo in Deutschland gemeldet gewesen. Dieses wäre, laut Auskunft, der erste Grund. Seit Oktober 2015 lebt er wieder als Hauptwohnsitz in Tunesien, dies wäre der zweite Grund.
Der Trennungsstreit ist da zweitrangig. Aus diesem Grund wurde der Antrag auch zu Bearbeitung angenommen.
Ob mir das mitgeteilt wird oder nicht, ist mir egal. Beim ABH wurde mir mitgeteilt ich werde auf dem laufenden gehalten. Aber da dort schon allein der Antrag Wochen gedauert hat ...
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istschonvergeben
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Antwort #17 - 05.03.2016 um 11:41:37
 
Lottchen, ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er kann das Kind gerne sehen, abgesprochen mit dem Jugendamt, unter "deren Aufsicht". Er müsste nur einen Termin machen. A) Macht er nicht, weil sein Stolz verletzt ist.  B) Er hat sich wegen seiner vielen Straftaten nach Tunesien abgesetzt. Und ich werde den Teufel tun ihm das Kind auf einem Silbertablett zu bringen.   C) Auch kann er sich im Moment nur noch illegal hier in Deutschland aufhalten wegen seiner Straftaten, deshalb ist das auch wieder so eine Sache mit dem Jugendamt.
Ich weiss nicht, wer sich um mein Kind kümmern soll. Keine Geschwister und mein Vater ist 70. Es wurde aber beim Jugendamt vermerkt, dass er wenn zu meinem Vater kommt.
Und wie schon oben gesagt, er bekommt das Kind, aufgrund seiner gesammelten Straftaten nie, zumal er bald ja hoffentlich nicht mehr einreisen kann aufgrund des ganzen Mists.
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grisu1000
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Antwort #18 - 05.03.2016 um 11:45:07
 
istschonvergeben schrieb am 05.03.2016 um 11:16:14:
Aber da dort schon allein der Antrag Wochen gedauert hat ... 

Du kannst gar keinen Antrag stellen oder besser, solch ein Antrag ist irrelevant und wir wie eine Mitteilung behandelt. Der Verlust der NE wird durch eine ABH festgestellt und es ist kein Antrag notwendig.

istschonvergeben schrieb am 05.03.2016 um 11:16:14:
Seitdem ist er nirgendwo in Deutschland gemeldet gewesen. 


Hast du Ihn angemeldet? Wenn ja ist ja ggf. gerade der Grund warum die ABH detailliert den Sachverhalt prüft.
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istschonvergeben
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Antwort #19 - 05.03.2016 um 11:56:26
 
Grisu, ich habe mit der ABH gesprochen, ob sich das Gänze um einen Antrag, Prüfung oder sonst was handelt. Dann wird halt geprüft. Ich habe ihn nicht angemeldet, sondern abgemeldet. Ich weiss zu mindestens, dass er in dem Zeitraum bis August 2015 nirgendwo gemeldet war, weil er irgendwas vom Bürgeramt wollte und die ihm gesagt haben dass er nirgendwo gemeldet ist. Danach konnte er sich auch nirgendwo melden, weil alle seine Freunde Harz4 sind und dann geht das ja nicht eben wegen dem Geld ... Seit Oktober 2015 ist er dann offiziell ausgereist. Seit ein paar Tagen ist er wieder hier, melden kann er sich nicht, die Frist ist eh abgelaufen ... Und sein Lebensmittelpunkt, wie es so schön heißt ist seit einigen Monaten eh wieder Tunis.
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Antwort #20 - 05.03.2016 um 12:07:07
 
Du schreibst Du hast ihn März 2015 rausgeschmissen. Also Trennungszeitpunkt war dann März 2015? Dein Anwalt hätte die Scheidung jetzt schon einreichen können. Hat er das getan? Wenn nein, warum tust Du das nicht endlich? Ja, es wird dauern. Aber wichtig ist doch, dass das Ganze überhaupt anläuft.
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istschonvergeben
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Antwort #21 - 05.03.2016 um 12:30:41
 
Lottchen, aus einem blöden Grund, ich bin krank, habe Krebs im fortgeschrittenem Stadium, stecke in der Chemo, bin ein physisches und psychisches Wrack. Der Vater zahlt keinen Unterhalt, im Gegenteil er hat mich hier mit den ganzen Schulden sitzen gelassen. Er verweigert mir die Scheidung, dann kann das Ganze eh bis zu drei Jahren dauern. Schon allein das Erreichen des Aufenthaltsbestimmungsrechts war ein einziges Spiessrutenlaufen und da hatte ich noch keinen Krebs. Geld ist keines da und ja, ich könnte Hilfe beantragen, aber wenn selbst ein Anwalt sagt, Prozesskostenhilfe nur mit Aussicht auf Erfolg, und der kann hier zweifelhaft sein ... Dann hör ich auf, weil meine Kräfte im Moment kaum für Chemo über stehen und Kind erziehen ausreichen.
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Aras
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Antwort #22 - 05.03.2016 um 12:55:20
 
Such dir einen aggressiven Anwalt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #23 - 05.03.2016 um 13:20:57
 
Ja Aras, und bezahlen tue ich ihn mit Luft. Tut mir leid, aber dazuhab ich im Moment keine Energien. Ich meine diese plumpen Antworten
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Aras
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Antwort #24 - 05.03.2016 um 14:01:44
 
Fakt ist nunmal, dass man in diesem Forum keine Lebensberatung angeboten bekommt. Sowas findet man auf eher auf gofeminin o.ä..

Und Rechtsberatung kann man nur bis zu einem gewissen Punkt geben. Ab diesem Punkt muss man an einen Rechtsanwalt verweisen. Was soll ich da schreiben, außer einen kompetenten und aggressiveren Anwalt zu finden.

Fakt ist, dass du stets durch die Eigentumswohnung deines Vaters gebremst wirst. Dabei hast du nix von der Wohnung.

https://www.rfak.de/vermoegen_phh_vkh_wohneigentum_haus_grundstueck_eigentumswoh...

Wenn du aber durch Chemotherapie oder durch seeliche Krankheit geschwächt bist, dann solltest du ggf. einen Betreuer suchen.

Härtefallscheidung kann erfolgen bei:
- Fortsetzung der Ehe muss für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen
-Härtefall: Ausländischer Ehepartner heiratet ohne Kenntnis der Antragstellerin zwecks Erhalts der Auftragsgenehmigung (AG Offenbach 311 F 731/92).
- Beleidigungen und Beschimpfungen des Ehepartners und fortlaufend in Gegenwart der Kinder
-einmalige oder mehrmalige Morddrohungen gegenüber dem Ehegatten
- Jahrelanger Drogenmissbrauch, auch im Beisein des Ehegatten und der Kinder
- Grundloses Verlassen des Anderen, spezielle wenn kleine Kinder zu betreuen sind

Fazit: Die Aufrechterhaltung des formellen Ehebandes muss für den Antragsteller unerträglich sein

Da kann nur ein kompetenter Anwalt helfen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #25 - 05.03.2016 um 14:16:16
 
Danke für diese einfach nur tolle Belehrung. Ich will weder Lebensberatung noch will ich zu go feminin. Danke, kenne nur genau diese aggressive, beleidigende Art von meinem Ex.
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Antwort #26 - 05.03.2016 um 14:23:01
 
1. Ich bin nicht dein Ehemann
2. Hätte meine Mutter sich auch von meinem Vater per Härtefall scheiden lassen können. Aber der Anwalt war eine Null und darum gabs eine Scheidung nach drei Jahren.

Also wenn du dich in Selbstmitleid baden willst, dann nur zu. Aber ich mag solche Personen nicht.

Viel Erfolg für die Zukunft.

Ich bin hier raus.
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Antwort #27 - 05.03.2016 um 14:34:48
 
Die Härtefall Regelungen kenne ich alle. Aber vor allem werde ich hier vom guten deutschen Staat gebremst.
1. Anzeige wegen schwerer Körperverletzung mit Waffe. Der erste Prozesstermin war Anfang 2015. Der Mann, den mein Mann zusammengeschlagen hat erscheint nicht zum Gerichtstermin. Prozess wird vertagt, bis heute.
1. Festnahme wegen Dealerei. Februar 2015, der Herr wird 5 Stunden verhört und dann wieder auf die Strasse gelassen.
2. Festnahme wegen Dealerei irgendwann im Sommer 2015. Während des Verhörs verhaspelt er sich und sagt, dass er ohne festen Wohnsitz ist. Am nächsten Morgen ist er wieder auf freiem Fuss.
Anzeige wegen Vergewaltigung. Wird gesucht damit er Blutprobe abgiebt. Lacht sich einen ins Hemd weil er mittlerweile in Tunis sitzt.
Gestern, er reist illegal über Brüssel ein, wird am Busbahnhof Berlin festgenommen. Aber, der Herr muss nur die Blutprobe abgeben, ist 2 Stunden später wieder auf freien Fuße, obwohl die Polizei genau weiss, dass er untertaucht, seine Geschäfte abwickeln wird und sich dann wieder über Belgien o. Ä. Nach Tunis absetzen.
Danke dem deutschen Rechtsstaat. Was sollen die ganzen Dealer tun als sich kaputt lachen. Ihnen passiert doch eh nichts.
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Antwort #28 - 05.03.2016 um 16:19:25
 
Das hilft dir aber alles nicht...du musst dein Leben selbst in die Hand nehmen und eine Scheidung anstrengen...alles andere ist sinnlos und Selbstbemitleidung! So leid mir dein Status tut, du musst tätig werden und einen gescheiten Anwalt beauftragen! Ansonsten kann dir hier niemand helfen
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Antwort #29 - 05.03.2016 um 16:21:14
 
Ich wollte hier auch eigentlich nur eine Antwort auf meine obrige Frage. Stattdessen muss ich mich hier rechtfertigen und beleidigen lassen.
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