Fakt ist nunmal, dass man in diesem Forum keine Lebensberatung angeboten bekommt. Sowas findet man auf eher auf gofeminin o.ä..
Und Rechtsberatung kann man nur bis zu einem gewissen Punkt geben. Ab diesem Punkt muss man an einen Rechtsanwalt verweisen. Was soll ich da schreiben, außer einen kompetenten und aggressiveren Anwalt zu finden.
Fakt ist, dass du stets durch die Eigentumswohnung deines Vaters gebremst wirst. Dabei hast du nix von der Wohnung.
https://www.rfak.de/vermoegen_phh_vkh_wohneigentum_haus_grundstueck_eigentumswoh...Wenn du aber durch Chemotherapie oder durch seeliche Krankheit geschwächt bist, dann solltest du ggf. einen Betreuer suchen.
Härtefallscheidung kann erfolgen bei:
- Fortsetzung der Ehe muss für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen
-Härtefall: Ausländischer Ehepartner heiratet ohne Kenntnis der Antragstellerin zwecks Erhalts der Auftragsgenehmigung (AG Offenbach 311 F 731/92).
- Beleidigungen und Beschimpfungen des Ehepartners und fortlaufend in Gegenwart der Kinder
-einmalige oder mehrmalige Morddrohungen gegenüber dem Ehegatten
- Jahrelanger Drogenmissbrauch, auch im Beisein des Ehegatten und der Kinder
- Grundloses Verlassen des Anderen, spezielle wenn kleine Kinder zu betreuen sind
Fazit: Die Aufrechterhaltung des formellen Ehebandes muss für den Antragsteller unerträglich sein
Da kann nur ein kompetenter Anwalt helfen.