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Abschiebungskosten (Gelesen: 4.296 mal)
Tomford
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i4a rocks!


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25.02.2016 um 12:48:28
 
Ich habe heute von der ALB eine Rechnung von 18000€ erhalten was ziemlich blödsinn ist. Ich würde nach Kenia abgeschoben der teuerste Flug kostet 900€
Hier steht mein Flug hätte 1500€ gekostet
Reisekosten von über 6000€
Beamten 3 Stück 8000€
Übernachtung über 1500€

Das ist Schwachsinn die haben es nicht mehr alle!!

Kann man dagegen Einspruch legen?
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Günther
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Antwort #1 - 25.02.2016 um 13:49:00
 
Das ist nie echt! Ruf da doch einmal an!

Normalerweise kann man erst abschieben und dann eine Rechnung schreiben.
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Vinzent2m
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Antwort #2 - 25.02.2016 um 13:55:43
 
Da die einzelnen Posten klar benannt sind, wüsste ich nicht, was an der Rechnung nicht echt sein sollte.

Außerdem habe ich Tomford so verstanden, dass er bereits abgeschoben wurde.

Für die Anzahl von 3 Beamten dürfte es auch Gründe gegeben haben.
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Tomford
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 25.02.2016 um 14:07:01
 
Wie bitte?

Gelesen haben sie ja, nicht mal eine Weltreise würde so viel kosten. Die 8000€ für Beamten so viel kriegen die nicht mal im Monat
6000€ Reisekosten
1500€ Übernachtung teuerste Zimmer hier ist 100€ das ist 15x so teuer
Die Reise hätte niemals über 5000€ Kosten können und das habe ich sogar noch übertrieben


Meine Frage nun ist kann man Einspruch legen

Danke
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Günther
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.02.2016 um 14:16:07
 
Vinzent2m schrieb am 25.02.2016 um 13:55:43:
Außerdem habe ich Tomford so verstanden, dass er bereits abgeschoben wurde.


"Ich würde abgeschoben" schrieb er...

===

Tomford schrieb am 25.02.2016 um 14:07:01:
Meine Frage nun ist kann man Einspruch legen 


Rechtsmittelerklärung lesen. Ganz unten.


Daddys' Änderung:
Folgepost (<<klick) angefügt...

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« Zuletzt geändert: 25.02.2016 um 14:41:39 von Daddy »  
 
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reinhard
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Antwort #5 - 25.02.2016 um 14:35:52
 
Die Rechnung ist von der Höhe völlig normal. Ich habe schon mehrere solcher Kostenbescheide gesehen.

Falls Du jemals wieder nach Deutschland kommst, musst Du zahlen. Du kannst Widerspruch einlegen, das steht ja unten, solltest Dich dann aber genau auf die jeweiligen Posten beziehen. Aber ich kann Dir keine Hoffnung machen, Deine "Begründung" oben zeigt eher, dass Du Dich noch nie mit den Kosten einer Abschiebung beschäftigt hast. Rechtlich ist es so, dass wir als Steuerzahler das natürlich zunächst ausgelegt haben, Du als Verursacher aber letztlich für die Kosten verantwortlich bist.
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fab87
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.02.2016 um 14:57:15
 
Tomford schrieb am 25.02.2016 um 14:07:01:
Wie bitte?

Gelesen haben sie ja, nicht mal eine Weltreise würde so viel kosten. Die 8000€ für Beamten so viel kriegen die nicht mal im Monat
6000€ Reisekosten
1500€ Übernachtung teuerste Zimmer hier ist 100€ das ist 15x so teuer
Die Reise hätte niemals über 5000€ Kosten können und das habe ich sogar noch übertrieben


Meine Frage nun ist kann man Einspruch legen

Danke



Kurze Internetrecherche zeigt, dass es in einigen Hotels in Kenia Zimmer für deutlichst mehr als nur 100EUR gibt. Wegen den Flugkosten, du weißt ja auch nicht , welche VOrgaben die Reisestelle hatte, im Sinne von Flexibilität etc. Da kann ein Ticket auch mal deutlich teurer sein als, dass was man für gewöhnlich als Tourist zahlt.
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Tomford
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Antwort #7 - 25.02.2016 um 14:57:57
 
Muss man das schon vorher bezahlen oder kann man das bezahlen wenn man wieder in DE ist?
Ich nehme an das man auch in Raten bezahlen kann oder?
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Vinzent2m
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Antwort #8 - 25.02.2016 um 15:29:44
 
Die Befristungsentscheidung sollte unabhängig vom Bezahlen der Rechnung erfolgen.
Eine Ratenzahlung ist auf Antrag in der Regel möglich.
Hängt natürlich auch von der Höhe der Raten ab.
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