shev schrieb am 23.02.2016 um 16:37:03:Ergebnis ist, dass ich aufgrund meiner Geburtsurkunde wohl tatsächlich die russische Staatsbürgerschaft (mit meinem russischen Namen) habe.
Das ist falsch. Einer meiner Kollegen ist hier geboren und hat eine russische Geburtsurkunde. Die StAng aber hat und hatte er nie.
Richtig ist, daß Du mit Geburt sowjetischer StAng wurdest und am 06.02.1992 ständig auf dem Gebiet der Russischen Föderation registriert warst. Dadurch wurdest Du durch "Anerkennung" zum russischen StAng.
shev schrieb am 23.02.2016 um 16:37:03:Meine Frage an die Experten hier lautet, ob ich in der aktuellen Situation mit nur Option 1 in irgendwelche Probleme bei der Ein- und Ausreise nach Russland laufen kann.
Aus der Praxis: Das ist nicht zu vermuten.
Es ist tief in den Köpfen russisch bzw. sowjetisch geprägter Denkweise verwurzelt, daß man die StAng dann hat, wenn man einen entsprechenden Paß besitzt - samt dem unzulässigen Umkehrschluß.
Daher gibt es viele Beispiele, wo eben Deine "Option 1" genutzt wurde. Auch bei gleichen Namen in beiden Rechtsbereichen.
Ebenso aus der Praxis:
Ich würde es
nicht versuchen. Denn wenn jemand auf den Gedanken kommt, Dir konkret am Zeuge flicken zu wollen, ist Deine "Option 1" eine ideale Möglichkeit.
shev schrieb am 23.02.2016 um 16:37:03:Ich sehe für mich das Dilemma, dass ich in 2 Ländern unter 2 Namen Staatsbürgerschaften habe
Das ist kein Problem. Und es ist auch nicht selten.
Die Namensänderungen in Deutschland sind dokumentiert - das übersetzt man einfach und nimmt es in Kopie mit ...
shev schrieb am 23.02.2016 um 16:37:03:Aus russischer Sicht hätte ich ja zumindest mal keine gültigen russichen Dokumente, ich hätte wenig Lust dort festzusitzen. Andererseits sollte es beim Einreisen mit meinen deutschen Papieren keinen Zusammenhang dazu geben.
Dann beantrage halt einfach in der russischen
AV einen russischen Paß. Das läuft dann auf eine Feststellung der russischen StAng hinaus.
Bis zum Zeitpunkt der Aushändigung des russischen Passes wirst Du auch bei derselben russischen
AV ein Visum beantragen und erhalten können.
Und das ist dann auch rechtlich sauber, weil die
AV das Visum in Kenntnis aller Zusammenhänge erteilt.