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Krimineller Ehemann (Gelesen: 9.372 mal)
Themen Beschreibung: Ehemann hat Straftaten begangen, ist abgetaucht (Ausland) hat aber ...
istschonvergeben
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.02.2016 um 18:20:05
 
Mein Ehemann hat Straftaten begangen, gefährliche Körperverletzung mit Waffengewalt, Dealen, eine Anzeige wegen Vergewaltigung. Das ist das was ich weiss. Er hat sich ins außereuropäische Ausland abgesetzt.
Meine Frage ist jetzt, weil man mir das so sagte: Da er ein sorgeberechtigtes minderjähriges Kind hier hat kann ihm niemand das Aufenthaltsrecht entziehen. Er wird dieses, im Moment unbefristete Aufenthaltsrecht nutzen, um in andere europäische Länder einzukreisen und um dann von dort hierher nach Deutschland zu kommen.
Er hat es in nächster Zeit vor, ich habe die Polizei um Hilfe gebeten, da ich Angst vor ihm habe, es wurde mir gesagt: "Wenn sie ihn dann sehen, dann sagen sie ihm, er soll sich bei der Polizei melden."
Was passiert wenn im nächsten Jahr sein tunesischer Pass abläuft und er einen neuen bekommt. Kann er dann einfach zur deutschen Botschaft gehen und bekommt dort das unbefristete Visum in den neuen Pass, oder hat der Alptraum dann für mich ein Ende, weil er kein neues Visum in der Botschaft bekommt? Danke im Vorraus
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.02.2016 um 18:33:16
 
istschonvergeben schrieb am 21.02.2016 um 18:20:05:
Was passiert wenn im nächsten Jahr sein tunesischer Pass abläuft und er einen neuen bekommt. Kann er dann einfach zur deutschen Botschaft gehen und bekommt dort das unbefristete Visum in den neuen Pass, 

Solange er seinen Aufenthaltstitel - aus welchen Gründen auch immer - nicht verloren hat, wird der auch in den neuen Pass übertragen bzw. ein eAT-Kärtchen ausgestellt.

Dafür ist aber nicht die AV, sondern die ABH am Wohnort in Deutschland zuständig.
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Antwort #2 - 21.02.2016 um 18:35:18
 
Wenn sein "unbefristetes Visum" eine Niederlassungserlaubnis ist (steht auf dem Dokument drauf, schau mal auf eine ältere Kopie oder sonstigen älteren Schriftwechsel), dann gilt die auch dann weiter, wenn der Paß abgelaufen und durch einen neuen ersetzt ist.

Keine deutsche AV kann so ein Dokument verlängern oder neuausstellen. Sie kann auch kein neues nationales Visum "zur Wiedereinreise" ohne Zustimmung der ABH ausstellen.

ABER:
Wenn Dein Ehemann nicht mehr in Deutschland wohnt und die Ausnahmen aus § 51 AufenthG nicht greifen, dann erlischt auch eine AE unter bestimmten Voraussetzungen. Steht auch in dem genannten §.

Oft ist der Nachweis nicht einfach und man sieht es so einem Dokument auch nicht an - aber es ist dann erloschen und damit nicht mehr gültig.
Einreisen und Aufenthalt mit dem Dokument sind dann unerlaubt.
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reinhard
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Antwort #3 - 21.02.2016 um 19:03:22
 
Und Sorgerecht: Du kannst zumindest einen Eilantrag auf "Ruhe der elterlichen Sorge" stellen, dass Du das Sorgerecht alleine wahrnehmen kannst. Und mit dem Jugendamt Kontakt halten, damit Du das Sorgerecht auch endgültig alleine hast.

Ist zwar nicht die Grundlage der NE, aber wenn sie erlischt, muss er einen anderen Grund finden, um eine Erlaubnis zur Einreise zu bekommen.
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istschonvergeben
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Antwort #4 - 21.02.2016 um 19:05:00
 
O.k., sorry bin in der Hinsicht vielleicht etwas blöd.
Ja, es ist eine Niederlassungserlaubnis, und zwar unbefristet. Jetzt wo ich das Wort sehe ...
Er hat sich abgesetzt ins außereuropäische Ausland. Ich habe ihn aus der Wohnung raus geschmissen und abgemeldet. Da er polizeilich gesucht wird, kann er nicht einfach ins Ausländeramt gehen und sich einen neuen "Aufkleber", ich nenn das jetzt mal so, in seinen neu ausgestellten Pass holen. Hoffe ich jedenfalls nicht. Meine Frage ist, würde er in der deutschen Botschaft seines Heimatlandes diese Niederlassungserlaubnis in seinen neuen Pass bekommen, wenn er den alten, ungültigen vorzeigt? Ich verstehe aus Ihrem Text "Nein, kriegt er nicht." oder will ich das nur so verstehen?
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Saxonicus
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Antwort #5 - 21.02.2016 um 19:07:53
 
istschonvergeben schrieb am 21.02.2016 um 19:05:00:
Meine Frage ist, würde er in der deutschen Botschaft seines Heimatlandes diese Niederlassungserlaubnis in seinen neuen Pass bekommen, wenn er den alten, ungültigen vorzeigt? 

Nein, denn dafür sind allein die Inlandsbehörden (ABHs) zuständig.

Wenn er keinen Wohnsitz in Deutschland mehr innehat, dürfte der AT ohnehin erloschen sein.

§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
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reinhard
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Antwort #6 - 21.02.2016 um 19:10:46
 
istschonvergeben schrieb am 21.02.2016 um 19:05:00:
Da er polizeilich gesucht wird, kann er nicht einfach ins Ausländeramt gehen und sich einen neuen "Aufkleber", ich nenn das jetzt mal so, in seinen neu ausgestellten Pass holen.


Die Niederlassungserlaubnis hat er, auch wenn er keine neue Karte hat. Die neue Karte (nicht Aufkleber) enthält nur die neue Passnummer. Wenn er den neuen und alten Pass und die alte Karte dabei hat und murmelt "bin noch nicht dazu gekommen", reicht es meistens.

Aber wenn er eine neue Karte braucht, bekommt er die nur bei der Ausländerbehörde, bei der er gemeldet (!) ist.
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Antwort #7 - 21.02.2016 um 19:23:16
 
Tschldigung Reinhard, das hat sich überschnitten. Er kann im Moment, und auch in naher Zukunft gar nicht mehr offiziell nach Deutschland kommen, da ihm Verhaftung und Gefängnis drohen. Deshalb hat sich mit dem Sorgerecht eh erledigt. Mir geht es darum, dass er nicht mehr mit seiner Niederlassungserlaubnis irgendwo in Europa einreisen kann, um dann illegal nach Deutschland zu kommen, wie er es mindestens schon einmal gemacht hat.
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trixie
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Antwort #8 - 21.02.2016 um 19:23:50
 
reinhard schrieb am 21.02.2016 um 19:10:46:
Wenn er den neuen und alten Pass und die alte Karte dabei hat und murmelt "bin noch nicht dazu gekommen", reicht es meistens.

Wem sollte er das sagen?
Der TS geht es ja um die Wiedereinreise nach Deutschland. Wenn er polizeilich gesucht wird, dürfte das wohl im SIS stehen und beim Übertreten der Aussengrenze dürfte das dem Grenzer auffallen.

Somit stellt sich die Frage gar nicht, ob er einen neuen eAT bekommt oder nicht, zumal im Moment keine ABH in Deutschland mehr für ihn zuständig ist.
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Antwort #9 - 21.02.2016 um 19:27:59
 
Und noch einmal Reinhard.
So eine Karte hat er nie gehabt, sollte 100€ kosten, war ihm zu teuer. Er hatte immer nur diesen "Aufkleber" in seinem Pass.
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Antwort #10 - 21.02.2016 um 19:32:30
 
Zitat:
irgendwo in Europa einreisen kann, um dann illegal nach Deutschland zu kommen, wie er es mindestens schon einmal gemacht hat.

Die Frage beantwortest du doch im Grunde selber.
Offiziell kann er nicht mehr einreisen und illegal hat er schon einmal gemacht.

Zitat:
Er hatte immer nur diesen "Aufkleber" in seinem Pass.

... was aber an der Grundthematik nichts ändert, dass seine AE bereits mit der Ausreise erlöschen sein kann, spätestens 6 Monate nach der Ausreise aus Deutschland.
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istschonvergeben
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Antwort #11 - 21.02.2016 um 19:39:31
 
Trixie, welche Außengrenze meinst du? Laut Anwalt sind die kriminellen Taten zwar schwerwiegend für Deutschland, reichen aber nicht, dass z. B. die Italiener ihn verhaften. Dies sagte man mir auch hier bei der Kriminalpolizei, als ich dort Anfängen musste um zum Aufenthaltsort meines Mannes Auskunft zu geben. Ich sagte, er wird wahrscheinlich in nächster Zeit über Brüssel einreisen, da dort Verwandte wohnen. Wenn Sie ihn fassen wollen, dann dort am Flughafen. Die Polizei meinte, dass sie dort nichts machen können, nur an der deutschen Grenze.
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Antwort #12 - 21.02.2016 um 19:46:46
 
Da du dich ja schon umfassend bei den Experten informiert hast, frage ich mich, welche Antwort du nun von uns erwartest.

Ich dachte an das:
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Internationale-Zusammenarbeit/Scheng...
... womit eine Einreise über einen anderen Staat nicht so einfach möglich wäre.
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Antwort #13 - 22.02.2016 um 05:05:04
 
Ich wollte eine Antwort ob mein Mann bei der deutschen Vertretung in seinem Heimatland in seinem neuen Pass eine Übertragung seiner Niederlassungserlaubnis bekommt.
Umfassend informiert wurde ich von der Polizei " Wenn er dann mal wieder in Deutschland ist und sie ihn sehen, dann sagen sie ihm, er soll sich bei der Polizei melden. Wir können nicht alle Grenzen kontrollieren."
Danke, er bedroht mich, er will das Kind, er wird sich das Kind nehmen wenn er mich sieht. Ich habe Angst vor ihm, aber das ist selbst der Polizei egal. Natürlich wird er sich dann dort melden! Ich wollte nur ein wenig Sicherheit, dass sich zu mindestens die illegale Einreise über Italien mit seiner unbefristeten Niederlassungserlaubnis im nächsten Jahr erledigt hat und ich mich ab dann etwas freier bewegen kann und mich nicht mehr verstecken muss.
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Antwort #14 - 22.02.2016 um 07:00:57
 
istschonvergeben schrieb am 22.02.2016 um 05:05:04:
Ich wollte eine Antwort ob mein Mann bei der deutschen Vertretung in seinem Heimatland in seinem neuen Pass eine Übertragung seiner Niederlassungserlaubnis bekommt.


Es kann durchaus sein, dass die Botschaft einen Kleber zur Wiedereinreise ausstellt. Aber wahrscheinlich werden sie vorher Kontakt mit der ABH aufnehmen. Und wenn die jetzt z.B. prüfen würden, dass seine NE erloschen ist, dann erteilt auch die BO kein Visum. Mein Tipp: Der ABH schriftlich melden, dass er ins Ausland ausgereist ist. Wenn er dann irgendwas neues will, vielleicht prüft man dann aufgrund deines Schreibens genau. Wenn er vor Ablauf von 6 Monaten wieder einreisen sollte, dann erlöscht die NE nicht.
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