Mit Regierung meinte ich ,die Behörde die den Antrag bearbeitet. Nicht Merkel.
Saxonicus schrieb am 21.02.2016 um 12:40:01:Die Regierung (Frau BK Merkel) wird sich damit nicht befassen, das ist eine Angelegenheit der Einbürgerungsbehörde.
Meinst du,dass die Sachbearbeiterin von der Regierung (welche meinen Antrag bearbeitet) keine Verantwortung für Ihre E-mails übernimmt,obwohl diese mit Name,Vorname,Adresse usw versandt wurden?
Muss Sie sich nicht daran halten,was Sie mir per mail geschrieben hat (siehe oben)? Denn immerhin bezahle ich 255 euro. Und wenn es falsch ist was Sie mir geschrieben hat,dann ist das ja komisch !
grisu1000 schrieb am 21.02.2016 um 13:03:04:Unsere Meinung zählt hier wenig. Di Frage ist wie weit du gehen willst dein Recht durchzusetzen. Diese Frage kannst du nur selbst beantworten mit all den Möglichkeiten a bis d.
a) Die machst es wie du jetzt planst mit informellen Begleitschreiben. mit dem Antrag Kostet nichts, ist aber in keiner Weise irgendwie verbindlich und wie die
EBH damit umgeht bleibt Ihr überlassen. Informelle Schreiben an Vorgesetzte Behörden werden ggf. zur Kentniss genommen und dann abgelegt.
b) Du stellst den Antrag und machst bei Ablehnung eine Fachaufsichtsbeschwerde an die Fachaufsichtsbehörde. Vorteil: Ist nicht so ganz informell, kostet nichts, aber was die Fachaufsichtsstelle macht bleibt ihr überlassen.
c) Du stellst Antrag und gehtst bei Ablehnung den Rechtsweg über das örtliche VG. Formeller Weg und bei der
EBH entsteht Erklärungsdruck. Aber kostet erstmal Zeit und Geld, Ergebnis ungewiss. Auch wie lange der Rechtsweg dauert oder ob die
EBH mit Antrag beim VG dann doch einknickt weil dann die Unterlagen bei der Behörde ggf. zum Justiziar gehen, der nochmal prüft.
d) Du wartest mit den Antrag bis die 8 Jahre voll sind.