Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
Falsche Beratung und Widersprüche (Gelesen: 13.328 mal)
Themen Beschreibung: Ich bin neu hier
nancyfahi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 91

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanon
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #15 - 21.02.2016 um 12:11:30
 
Danke euch. Ich habe jetzt ein Protokoll gemacht und die emails asgedrückt und schicke es zusätzlich zur Regierung .
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #16 - 21.02.2016 um 12:40:01
 
nancyfahi schrieb am 21.02.2016 um 12:11:30:
Ich habe jetzt ein Protokoll gemacht und die emails asgedrückt und schicke es zusätzlich zur Regierung .

Die Regierung (Frau BK Merkel) wird sich damit nicht befassen, das ist eine Angelegenheit der Einbürgerungsbehörde.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #17 - 21.02.2016 um 13:03:04
 
nancyfahi schrieb am 20.02.2016 um 19:36:49:
Was soll ich eurer Meinung nach jetzt machen?


Unsere Meinung zählt hier wenig.  Di Frage ist wie weit du gehen willst dein Recht durchzusetzen. Diese Frage kannst du nur selbst beantworten mit all den Möglichkeiten a bis d.

a) Die machst es wie du jetzt planst mit informellen Begleitschreiben. mit dem Antrag Kostet nichts, ist aber in keiner Weise irgendwie verbindlich und wie die EBH damit umgeht bleibt Ihr überlassen. Informelle Schreiben an Vorgesetzte Behörden werden ggf. zur Kentniss genommen und dann abgelegt.

b) Du stellst den Antrag und machst bei Ablehnung eine Fachaufsichtsbeschwerde an die Fachaufsichtsbehörde. Vorteil: Ist nicht so ganz informell, kostet nichts, aber was die Fachaufsichtsstelle macht bleibt ihr überlassen.

c) Du stellst Antrag und gehtst bei Ablehnung den Rechtsweg über das örtliche VG. Formeller Weg und bei der EBH entsteht Erklärungsdruck. Aber kostet erstmal Zeit und Geld, Ergebnis ungewiss. Auch wie lange der Rechtsweg dauert oder ob die EBH mit Antrag beim VG dann doch einknickt weil dann die Unterlagen bei der Behörde ggf.  zum Justiziar gehen, der nochmal prüft.

d) Du wartest mit den Antrag bis die 8 Jahre voll sind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nancyfahi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 91

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanon
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #18 - 21.02.2016 um 13:06:48
 
Mit Regierung meinte ich ,die Behörde die den Antrag bearbeitet. Nicht Merkel.

Saxonicus schrieb am 21.02.2016 um 12:40:01:
Die Regierung (Frau BK Merkel) wird sich damit nicht befassen, das ist eine Angelegenheit der Einbürgerungsbehörde.



Meinst du,dass die Sachbearbeiterin von der Regierung (welche meinen Antrag bearbeitet) keine Verantwortung für Ihre E-mails übernimmt,obwohl diese mit Name,Vorname,Adresse usw versandt wurden?

Muss Sie sich nicht daran halten,was Sie mir per mail geschrieben hat (siehe oben)? Denn immerhin bezahle ich 255 euro. Und wenn es falsch ist was Sie mir geschrieben hat,dann ist das ja komisch !

grisu1000 schrieb am 21.02.2016 um 13:03:04:
Unsere Meinung zählt hier wenig.  Di Frage ist wie weit du gehen willst dein Recht durchzusetzen. Diese Frage kannst du nur selbst beantworten mit all den Möglichkeiten a bis d.

a) Die machst es wie du jetzt planst mit informellen Begleitschreiben. mit dem Antrag Kostet nichts, ist aber in keiner Weise irgendwie verbindlich und wie die EBH damit umgeht bleibt Ihr überlassen. Informelle Schreiben an Vorgesetzte Behörden werden ggf. zur Kentniss genommen und dann abgelegt.

b) Du stellst den Antrag und machst bei Ablehnung eine Fachaufsichtsbeschwerde an die Fachaufsichtsbehörde. Vorteil: Ist nicht so ganz informell, kostet nichts, aber was die Fachaufsichtsstelle macht bleibt ihr überlassen.

c) Du stellst Antrag und gehtst bei Ablehnung den Rechtsweg über das örtliche VG. Formeller Weg und bei der EBH entsteht Erklärungsdruck. Aber kostet erstmal Zeit und Geld, Ergebnis ungewiss. Auch wie lange der Rechtsweg dauert oder ob die EBH mit Antrag beim VG dann doch einknickt weil dann die Unterlagen bei der Behörde ggf.  zum Justiziar gehen, der nochmal prüft.

d) Du wartest mit den Antrag bis die 8 Jahre voll sind.

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 01.03.2016 um 17:23:45 von Tippi » 
Grund: Folgepost eingefügt 
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.423

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #19 - 21.02.2016 um 13:33:49
 
nancyfahi schrieb am 21.02.2016 um 13:10:35:
Muss Sie sich nicht daran halten,was Sie mir per mail geschrieben hat (siehe oben)

An das, was sie da geschrieben hat, sollte sie (!) sich halten.

Jedoch hat sie Dir erstens nichts zugesichert, sondern nur von einer Möglichkeit geschrieben (über die ich mich gewundert habe, meist lese ich anderes) und zweitens ist sie offenbar nicht die Zuständige für Deinen Antrag.
Ob sie Deiner SB in Deiner EBH vorgesetzt und weisungsbefugt ist, kann ich aus dem hier Geschriebenen nicht erkennen.

Und selbst wenn sie für Dich zuständig wäre - was glaubst Du, wie oft ich schriftlich auf Fragen geantwortet habe und anschließend war der Sachverhalt in wichtigen Details anders als mir in der Frage an Voraussetzungen bekannt waren?
In solchen Fällen kann man auch die schriftliche Antwort vergessen, denn ein Verwaltungsakt hat sich nicht auf die Darstellung des Antragstellers zu stützen, sondern auf die vorgelegten Belege.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #20 - 21.02.2016 um 13:46:37
 
nancyfahi schrieb am 21.02.2016 um 13:10:35:
Meinst du,dass die Sachbearbeiterin von der Regierung (welche meinen Antrag bearbeitet) keine Verantwortung für Ihre E-mails übernimmt,obwohl diese mit Name,Vorname,Adresse usw versandt wurden?


Der Sachbearbeiter entscheidet nach Aktenlage nach Antragseingang. Die Beratung, ggf. von einem andern Sachbearbeiter durchgeführt, ist IMHO nicht verbindlich, da sie ansonsten den Entscheid vorweg nehmen würde.

Aber natürlich kann am bei Ablehnung und Fachaufsichtsbeschwerde auf diesen Umstand hinweisen, da dann ja offensichtlich eine Fehlberatung vorliegt. Da geht es aber dann eher nicht um deinen Antrag sondern die interne Qualifikation der Mitarbeiter.

Und es macht natürlich Sinn, eine Kopie der E-Mail mit den Beratungsergebnissen zum Antrag zu geben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.423

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #21 - 21.02.2016 um 13:50:17
 
grisu1000 schrieb am 21.02.2016 um 13:46:37:
offensichtlich eine Fehlberatung

Offensichtlich ist das nicht.

Möglich - aber nicht offensichtlich.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
nancyfahi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 91

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanon
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #22 - 21.02.2016 um 14:06:13
 
Die Sachbearbeiterin welche mir die Antwort geschrieben hat ist meine persönliche Sachbeaarbeiterin,welche dann nach ermessen über meinen Antrag entscheiden wird. Denn je nach Nachname,bekommt man einen Sachbearbeiter,welcher die Entscheidung trift.

Ich hab mich ja an Sie per E-mail gewandt,weil Sie in der höheren Position ist und ich bei der anderen Behörde falsch beraten wurde. Ich fände es wirklich komisch,wenn die eine Behörde mich falsch berät und ich mich an die andere höhere Behörde wende und diese dann nochmals "falsche" antworten gibt.

Ich werde jetzt das Protokoll von der Beratung bishin zur Antragstellung kopieren. Emails hinzufügen und per Einschreiben an die Zuständige Regierung schicken. Dann warte ich ab. Wenn eine Ablehnung kommt. Werde ich aufjedenfall vor Gericht gehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #23 - 21.02.2016 um 17:54:39
 
nancyfahi schrieb am 21.02.2016 um 14:06:13:
Werde ich aufjedenfall vor Gericht gehen.

Bis das Gericht über Deinen Fall entscheidet, dürfte einige Zeit ins Land gehen und damit gewinnst Du kaum etwas. Bis dahin hast Du möglicherweise bereits die Zeit bis zur "normalen" Einbürgerung hinter Dich gebracht. Was soll das bringen?

Außer Spesen (und verlorene Nerven), nichts gewesen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
nancyfahi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 91

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanon
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #24 - 21.02.2016 um 18:01:07
 
Auch wenn es für mich nichts bringt,viellicht bringt das Urteil was für andere Menschen. Ausserdem ist es ein schönes Gefühl,wenn ein Richter ,Recht ausspricht. Sei es zu meinen Gunsten oder nicht. Danke euch
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nancyfahi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 91

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanon
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #25 - 29.02.2016 um 10:26:40
 
Hallo,

Heute habe ich eine email bekommen. Dort steht die Antwort auf meinem Schreiben.

Die Sachbearbeiterin hat zugegeben,dass man mit besonderen Sprachkenntnissen über Zertifikat B1 ohne ehrenamtliche Tätigkeiten. Sie steht auch dazu,dass Sie die email geschrieben hat.

Jedoch meinte Sie,dass kein Ermessen eröffnet werden kann bzw. keine besondere Integrationsleistungen vorliegen,weil Sie meine gesamte Situation in betracht nehmen muss. Da ich im 5 Semester mein Studium angebbrochen habe und angefangen habe zu arbeiten. Sieht sie keine besondere Integrationsleistungen.

Was sagt ihr dazu?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #26 - 29.02.2016 um 14:30:41
 
nancyfahi schrieb am 21.02.2016 um 18:01:07:
Auch wenn es für mich nichts bringt,viellicht bringt das Urteil was für andere Menschen

Auf was genau (Rechtsgrundlage) möchtest Du klagen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nancyfahi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 91

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanon
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #27 - 29.02.2016 um 16:11:08
 
§  10  Abs. 3,  Satz 2  StAG
Sowie Ermessensfehler. Ermessensreduzierung auf Null.
Falsche Beratung auf meinem Einzelfall. Schadensersatz aufgrund der Kosten,welche ich nicht bezahlen würde,wenn mir von vornehinein gesagt würde,wie es in meinem Fall ist.

tiggger schrieb am 29.02.2016 um 14:30:41:
Auf was genau (Rechtsgrundlage) möchtest Du klagen?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #28 - 01.03.2016 um 21:31:29
 
Ich würde einfach den kostengünstigsten Weg nehmen und mich mit der Behörde darauf einigen, den Antrag für ein Jahr nicht zu bescheiden, bis die vollen 7 Jahre um sind. Ist günstiger als den Verwaltungsgerichtsweg zu gehen. Zumal man wohl auch nicht eher eingebürgert wird, wenn man klagen würde.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
nancyfahi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 91

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Libanon
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Falsche Beratung und Widersprüche
Antwort #29 - 02.03.2016 um 12:24:06
 
Hallo Aras.

Es geht eigentlich nicht um die Möglichkeit der Verkürzung auf 7 oder 6 Jahren. Ich würde sogar abwarten,wenn im Gesetz steht,dass man erst nach 60 Jahren eingebürgert werden kann.

Vielmehr bin ich enttäuscht,dass der Gesetzgeber,die vorläufigen hinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht klar dargestellt hat.

Wenn der Gesetzgeber schreibt

Besondere Integrationsleistungen bei Sprachkenntnissen über B2 oder bei Ehrenamtliche Tätigkeiten,oder bei besonders gute Leistungen im Studium,Ausbildung oder Beruf. Dann heisst es ja,dass eine dieser Besonderheiten das Ermessen eröffnen.

Wenn dann eine Behörde kommt und sagt. Nein wir wollen alle Zusammen haben,dann ist es doch Willkür ?

Und das schlimmste. Die untere Behörde ( welche den Antrag annimmt,sagt +B2 und ET.

Die Behörde,welche die Entscheidung trifft und welche meinen Einbürgerungsantrag bekommt ( sagt wenn +B2 keine ET).

Dann denkt man , wie kann ein so sensibles Fachgebiet von den jeweiligen Mitarbeitern so behandelt werden ?

Man hat das Gefühl,jeder versucht einen Weg um es dir schwierig zu machen.

Wenn ich schwarz auf weiss per email bekomme "+B1 reicht aus ohne ET) dann soll man sich daran halten oder? Und diese email kam von der obersten Behörde .

Mir ist es momentan auch egal nach wie vielen Jahren ich eingebürgerst werde. Vielmehr geht es mir momentan um den Rechtsweg.

Ich habe jetzt geschrieben,dass eine Ablehnung schriftlich haben möchte. Anwalt suche ich noch. Dann werde die Behörde anklagen.

Unglaublich,dass man dich durcheinander bringt und das jeder was anderes erzählt und dich irre führt. Hätte die Behörde im Bertungsgeschpräch erwähnt, dass Sie das Gesetz anders sehen und keine lust auf ein Ermesseb haben . Dann hätte ich mir alles gesparrt und punkt.

Nicht einmal die Ausländerbehörden sind so schlimm. Was im Gesetz steht wird auch durchgeführt.

Ich werde berichten falls es jemanden interessieren sollte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema