Hallo,
Ich bin neu hier. Ich war bei einer kostenlosen Rechtsberatung und dort hat man mir dieses Forum empfohlen.
Einige Daten zu mir
-27 Jahre alt.
-Weiblich
-Komme aus dem Libanon
-Lebe seit 6 Jahren in Deutschland
Ich habe vor einem Monat meine Einbürgerung beantragt. Es geht bei mir nicht um zu wissen,unter welche Vorraussetzungen ich eingebürgert werden soll. Vielehr geht es mir um der Umgang und die falsche Beratung der Einbürgerungsbehörde.
Ich hatte Kontakt zur einbürgerungsbehörde bevor ich den Antrag gestellt habe.
Per email bekam bekam ich von der Leiterin,dass ich nach 6 Jahren eingebürgert werden kann ohne ehrenamtliche Tätigkeiten weil ich C2 besitze. In der email steht,dass ich ehrentamtliche Tätigkeiten machen sollte,wenn ich nur
B1 habe.
Als ich meinen Antrag abgegeben wollte war die Sachbearbeiterin unfreundlich und versuchte allea um einen Anspruch unmöglich zu machen. Ich weiss,dass die ermessenseinbürgerung anders ist und das es kann vorschrifteb sind. Jedoch darf mab ja auch keine ermessen auf "null" praktizieren.
Nun . Ich hatte die email dabei schwarz auf weiss und habe mich aufgeregt weshalb ich falsch beraten werde und widersprüche vorkommen.
Da ich diese email habe und ich mich sehr verletzt gefühlt habe (Ton,Umgang..) wollte ich euch fragen,ob eine Beschwerde bei den Vorsitzenden,Regierung oder sonst wo mit den ganzen widersprüchen und umgang etwas bringt. Oder wird es nur schlimmer und schlecht für meine Einbürgerung. Da ich ja bereits den Antrag gestellt habe.
Vielen Dank für euren Rat