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Habe ich Anspruch auf dreifache Staatsbürgerschaft? (Gelesen: 1.325 mal)
FelixTheFinn
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Habe ich Anspruch auf dreifache Staatsbürgerschaft?
14.02.2016 um 20:35:12
 
Hallo,
meine Frage ist ob drei Staatsbürgerschaften erlaubt sind. Als ich das Forum etwas durchsuchte, waren die einzigen „dreifachen Staatsbürgerschaftsfragen“ bezüglich der Kinder von Mitgliedern. Daher habe ich mich entschlossen ein neues Thema zu erstellen.

Ich habe drei Staatsbürgerschaften; Deutsch, Finnisch und U.S. Amerikanisch. Ich habe einen Deutschen und U.S. Pass und habe den Finnischen nur nicht weil ich bis jetzt keinen Anlass für zwei EU Pässe gesehen habe.

Meine Mutter hat die Finnische und Amerikanische Staatsbürgerschaft (Eltern Amerikanisch / Finnisch + Sie ist in den U.S.A geboren) Mein Vater ist Deutscher. Ich bin in Deutschland geboren. Daher habe ich von Geburt an drei Staatsbürgerschaften. Ich weiß von Steuerrechtlichen Themen mit der Amerikanischen Staatsbürgerschaft, aber kann es sonst noch Probleme mit mehreren Staatsbürgerschaften geben?

Ganz ehrlich, ich bin mir nicht Mals sicher ob die verschiedenen Behörden von den anderen Staatsbürgerschaften wissen. Ich weiß nicht genau wie meine Eltern das alles bei meiner Geburt gehandhabt haben.

1.) Ich weiß, dass die Amerikaner von allen drein wissen. Das ist denen anscheinend relativ egal. Eine Konsularbeamte hat mit mir damals, als ich Ihr meinen Fall schilderte noch gesagt, dass Sie schon Leute mit 4-5 Staatsangehörigkeiten gesehen hat.
2.)Die Finnen wissen nur noch vom Deutschen.
3.) Die Deutschen wiederum wissen nur vom Amerikanischem. Damit meine ich, dass wenn ich zum Bürgeramt gehe in deren Systemen nur steht, dass ich Deutsch / Amerikaner bin.

Wie ich zu diesem Post komme ist, dass ich mir überlege ob ich zu den Behörden in Deutschland gehen kann und auch meine Finnische Staatsbürgerschaft anmelden könnte. Kann man das Probleme bekommen? Darf ich überhaupt so viele Staatsbürgerschaften haben?

Liebe Grüße,
Felix
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Habe ich Anspruch auf dreifache Staatsbürgerschaft?
Antwort #1 - 14.02.2016 um 20:38:41
 
Da Du die Staatsbürgerschaften von den Eltern hast, darfst Du in Deutschland alle haben. Bei einer Anmeldung musst Du auch alle angeben.

Allerdings ist in Deutschland nur die deutsche "aktiv". Zum Beispiel: Wenn Du nach einem Banküberfall verhaftet wirst, muss die Polizei nicht den Botschaften von Finnland oder den USA Bescheid sagen, in welchem Gefängnis Du bist.
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Habe ich Anspruch auf dreifache Staatsbürgerschaft?
Antwort #2 - 14.02.2016 um 21:51:13
 
reinhard schrieb am 14.02.2016 um 20:38:41:
Allerdings ist in Deutschland nur die deutsche "aktiv


Diese Aussage ist so in ihrer Pauschalität falsch.

Wehrpflicht und ggf. Steuerpflich sind Dinge, bei denen man sich bei allen Staatsangehörigkeiten kümmern muss. Anonsten kann es bei einem Besuch des anderen Heimatstaates plötzlich Überraschungen der negativen Art geben.

Und natürlich muss man sich mit den Rechtlage des Verlustes der verschiedenen Staatsangehörigkeiten auskennen. Insbesonder wenn sie automatisch eintreten können.
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