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Einbürgerung (Gelesen: 1.579 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerungs Problem??
cici1999
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Turkish
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10.02.2016 um 17:23:23
 
Hallo Leute,

Ich versuche mein Problem kurz und knapp zu schildern.

Es geht darum das ich für meine Zukunft die Deutsche Staatsbürgerschaft benötige und dies am 20.01.2016 beantragt habe, heute habe ich beim Amt angerufen um nachzufragen ob es Komplikationen gibt.

Mir sagte man das sie auf ein entschied der Stadt Moers warten bzw. ,auf mehr Informationen meiner damalige "Strafe".

Ich soll einen Fahrrad Diebstahl begangen haben was aber eingestellt wurde, weil es mein Fahrrad gewesen ist!!! (ist das jetzt ärgerlich….)

Das ganze geschah im Jahre 2006 oder 2007 damals war ich 18/19 Jahre alt.
Uns nahm man für die Nacht in Gewahrsam und verhörten uns am nächsten Tag und 2 Wochen später bekam ich ein Brief das die Sache eingestellt wurde.

Des Weiteren hatte ich im Jahr 2007 2 blöde Anzeigen wofür ich zu je 15 sozial stunden verurteilt worden bin.

DUMME Jugend Sünden Griesgrämig .

Mein Führunszeugniß ist sauber "KEINE EINTRÄGE" aber dennoch sieht der Staat ja alles anders.

Jetzt mal Tacheles gesprochen, gefährdet meine Vergangenheit, meine Zukunft?

Ich danke euch für jede hilfreiche Antwort
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cici1999
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 10.02.2016 um 17:57:07
 
Kurz zur meiner Person:
-27 Jahre alt , Getrennt Lebend
-3 Jahre Ausbildung (2008-2010 + Verkürtzung)
-5 Jahre Berufstätig (Insgesamt 8 Jahre 0 Arbeitslosen Tage)
-Seit Der Ausbildung Berufstätig (01.03.2008)
-Letzer Straftat mit 18/19 jahren ,2x Zu je 15 Sozial Stunden Verurteil (Jugend Gerichtlich)


Im Antrag war die frage "Straftaten der letzen 5 Jahre"
habe auf "KEINE" gekreuzt, und mir sagte die Dame dan noch wieso ich falsche angaben machen würde ... habe ich ja nicht...
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« Zuletzt geändert: 10.02.2016 um 18:11:47 von cici1999 »  
 
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


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Antwort #2 - 11.02.2016 um 09:42:36
 
Grundsätzlich bleiben Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel nach dem JGG außer Betracht (§ 12a (1)), auch wenn sie denn aktuell noch eingetragen wäre.

Zudem ist die Eintragung im Erziehungsregister gemäß
Zitat:
§ 63 BZRG - Entfernung von Eintragungen
(1) Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald der Betroffene das 24. Lebensjahr vollendet hat.

nicht mehr verzeichnet - solange im Zentralregister nicht eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung eingetragen ist, wovon ich mal ausgehe.

Folglich musstest Du die Verurteilungen auch nicht angeben, zumal wenn der Vordruck explizit nach den letzen fünf Jahren fragt (was IMHO Unsinn ist, da es durchaus Verurteilungen gibt, die länger im BZR eingetragen sind - aber das nur am Rande)
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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cici1999
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 17.02.2016 um 01:12:12
 
VIELEN DANK FÜR DEINE ANTWORT!!!
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