Hallo,
Das BAFM ht folgendes geschrieben:
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Aufgrund der Menge an Anfragen, die in den letzten Wochen bei uns eingegangen sind, war es leider nicht möglich, Ihre E-Mail zeitnah zu beantworten. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland von mindestens acht Jahren. Die Frist kann gemäß § 10 Abs. 3
StAG verkürzt werden
- auf 7 Jahre beim Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs
- auf 6 Jahre beim Vorliegen besonderer Integrationsleistungen
Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs bzw. der erfolgreichen Teilnahme am Test „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) und dem Test „Leben in Deutschland“ (LID) kann durch ein Zertifikat bescheinigt werden.
Das Bundesamt stellt das Zertifikat in zwei Varianten aus. Die erste Variante bescheinigt nur, dass die beiden Abschlusstests (Deutschtest für Zuwanderer und Test „Leben in Deutschland“) bestanden wurden. Dabei ist die Prüfung und Anerkennung eines Sprachdiploms aus dem Ausland möglich. Die zweite Variante, dass der Teilnehmer mindestens vier Kursabschnitte (Sprachkurs oder Orientierungskurs) besucht und die Abschlusstests bestanden hat. Das heißt, nur beim Besuch von mindestens 4 Kursabschnitten und Bestehen des Abschlusstests kann auch eine erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs bescheinigt werden.
Trotz
B1 und erfolgreiche Prüfung im test "Leben in Deutschland+ Einbürgerungstest. Bekommt man keinen "Zertifikat Integrationskurs"
War das schon immer so,denn ich habe hier was anderes gelesen.