Liebes Forum,
meine Frau (Mexikanerin) und ich (Deutscher) haben vor über 5 Jahren geheiratet, wir leben seitdem in Deutschland und planen das auch weiterhin. Wir haben uns damals dazu entschlossen, jeweils unsere Namen beizubehalten. Im Eheregisterauszug steht unter "Namensführung in der Ehe“ „Recht Ehemann: deutsch“, „Recht Ehefrau: mexikanisch“.
Nun möchte meine Frau meinen Nachnamen annehmen. Nach allem, was ich gelesen habe, sollte das mit einem Gang zum Notariat bzw. Standesamt leicht zu lösen sein.
Frage 1:
Da der Nachname meiner Frau nach mexikanischem Recht in Mexiko offenbar nicht veränderbar ist, fragen wir uns nun, welche konkreten Probleme uns mit dieser hinkenden Namensführung erwarten könnten. In einigen Beiträgen dieses Forums habe ich bereits die Themenbereiche Ein- und Ausreise, sowie Namensführung der Kinder entdeckt. Welche weiteren Probleme könnten noch bestehen? Bspw. wenn meine Frau etwas aus Mexiko vererbt bekäme, ihr weiterhin dort geführtes Konto transferieren möchte o.ä.?
Frage 2:
Meine Frau hat derzeit nur die mexikanische Staatsbürgerschaft, plant aber demnächst die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Hat es irgendwelche Vor- oder Nachteile das vor oder nach der Namensanpassung zu tun (mal abgesehen von der Aktualisierung der Ausweisdokumente)?
Ich freue mich auf eure Antworten
Herzliche Grüße,
Emil