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Heirat mit Syrische Staatsangehörige (Gelesen: 6.225 mal)
spartakus02
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit Syrische Staatsangehörige
11.01.2016 um 22:37:49
 
Hallo,

ein deutscher Staatsangehöriger möchte eine syrische Staatsangehörige heiraten. Die Syrerin befindet sich aufgrund des Bürgerkriegs in der Türkei.
In Syrien zu heiraten ist unter den jetzigen Umständen nicht möglich. Also Visum zur Eheschließung mit anschließendem Bleiberecht muss beantragt werden, um in Deutschland heiraten zu können.
Jetzt ist die Frage: bekommt die Syrerin das Visum in der deutschen Botschaft in Türkei ?
Wenn ja,
dann braucht das Standesamt in deutschland Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis.

Für die Ehefähigkeitszeugnis kann man wohl ein Antrag auf "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gemäß § 1309 BGB [intern]" stellen. Siehe https://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/tafel/01329/index.php#anker_sprungma...
und https://olg-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/OLG_Frankfurt_am_Main_Internet?cid=43
b29f1ddb853dc8e46e9943f45838cd

Die Geburtsurkunde muss aber auf jeden Fall vorliegen. Aufgrund des Bürgerkriegs ist es erst einmal sehr schwierig an diese zu bekommen. Angenommen man hat es. Dann muss es im deutschen Konsulat in Beirut legalisiert werden, da Syrien nicht in der Liste der Staaten aufgeführt ist, die mit der "Haager Übereinkommens" von der Legalisation befreit sind. http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615026/Daten/6144578/Urkunden_Ausl...

Frage 2: Kann diese Legalisation an der deutschen Botschaft in der Türkei durchgeführt werden ?? Denn als syrischer Flüchtling in den Libanon zu reisen dürfte auch nicht so einfach sein.

Angenomen man ist im Libanon in der deutschen Botschaft in Beirut. Nun heisst es hier:
"Das Dokument muss vom syrischen Außenministerium
vorlegalisiert sein (nur Stempel ab 2012)."

http://www.beirut.diplo.de/contentblob/3959900/Daten/6112441/Legalisation_SYR_Me...

Wie zum Teufel soll man an den Außenmisterium kommen ??

Weiß jemand bitte wie diese beiden unglücklichen ihr Leben verbinden können ?


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Aras
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Antwort #1 - 11.01.2016 um 23:12:17
 
Du bist deutscher Staatsangehöriger. Sie ist Syrerin. Da die Türken keinen Status als GFK-Flüchtling für Syrer vergeben, müsste man theoretisch das was du da schreibst durchziehen.

Deine Verlobte sollte eine eidesstattliche Versicherung über ihren Familienstand vor einem türkischen Notar abgeben. Die Eltern sollen eine eidesstattliche Versicherung über den Personenstand der Tochter geben: Name Vorname, deren Geburtsdaten, deren Geburtsorte.
Vielleicht in die eidesstattliche der Verlobten einweben, dass eine Geburtsurkunde bzw. deren Legalisation nicht möglich sei.

Diese eidesstattlichen Versicherungen mit Apostille versehen lassen.

Dir diese Unterlagen zusenden lassen. Ggf. notariell beglaubigte Kopien von Unterlagen die den Aufenthaltsstatus der Verlobten belegen.

Wenn ich du wäre, würde ich dann beim Standesamt vorsprechen und die Unterlagen vorlegen und die Feststellung deiner Verlobten als GFK-Flüchtling beantragen. Die werden erstmal sagen, dass dafür das BaMF zuständig wäre oder ähnliches. Dann würden die Unterlagen ausreichen. Im Zweifel darauf bestehen, dass die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis mit den dir vorliegenden Unterlagen erfolgen soll.

Warum heiratest du nicht in der Türkei?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Zeno
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Antwort #2 - 17.01.2016 um 19:52:08
 
Aras schrieb am 11.01.2016 um 23:12:17:
Warum heiratest du nicht in der Türkei?

Da müsstest du dich bei dem zuständigen Standesamt in der Türkei informieren, was für Dokumente du für die Eheschließung brauchst. Also was du als Deutscher für Dokumente bzw. was sie als Syrerin für Dokumente braucht.
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spartakus02
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Antwort #3 - 17.01.2016 um 20:54:27
 
Erst einmal vielen Dank für die Antworten.


Aras schrieb am 11.01.2016 um 23:12:17:
Du bist deutscher Staatsangehöriger. Sie ist Syrerin. Da die Türken keinen Status als GFK-Flüchtling für Syrer vergeben, müsste man theoretisch das was du da schreibst durchziehen.


Was hat das genau mit der GFK zu tun ? Wäre dann die eidesstattliche Versicherung nicht machbar, wenn Türkei die GFK unterschieben hätte ?

Zitat:
Deine Verlobte sollte eine eidesstattliche Versicherung über ihren Familienstand vor einem türkischen Notar abgeben. Die Eltern sollen eine eidesstattliche Versicherung über den Personenstand der Tochter geben: Name Vorname, deren Geburtsdaten, deren Geburtsorte.
Vielleicht in die eidesstattliche der Verlobten einweben, dass eine Geburtsurkunde bzw. deren Legalisation nicht möglich sei.

Diese eidesstattlichen Versicherungen mit Apostille versehen lassen.


Apostille würde doch für Syrer nicht gelten oder ? Syrien gehört nicht zu den aufgelisteten Staaten.

Zitat:
Dir diese Unterlagen zusenden lassen. Ggf. notariell beglaubigte Kopien von Unterlagen die den Aufenthaltsstatus der Verlobten belegen.

Wenn ich du wäre, würde ich dann beim Standesamt vorsprechen und die Unterlagen vorlegen und die Feststellung deiner Verlobten als GFK-Flüchtling beantragen. Die werden erstmal sagen, dass dafür das BaMF zuständig wäre oder ähnliches. Dann würden die Unterlagen ausreichen. Im Zweifel darauf bestehen, dass die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis mit den dir vorliegenden Unterlagen erfolgen soll.


Also wann soll sie als GFK-Flüchtling beantragt werden ? Nach dem sie in Deutschland ist (mit Visum für Eheschließung) oder wenn sie noch in Türkei ist ? Wie genau läuft das ab ?

Zitat:
Warum heiratest du nicht in der Türkei?


Türkische Behörden verlangen das Ehefähigkeitszeugnis. Und die ist wie gesagt sehr schwierig zu bekommen.
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Aras
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Antwort #4 - 17.01.2016 um 21:15:28
 
Wenn sie GFK-Flüchtling wäre, gelte für sie das Personalstatut des jeweiligen Staates wo sie sich befindet.

Eine eidesstattliche Versicherung vor einem türkischen Notar kann natürlich vom türkischen Notar apostilliert werden.

Hast du eigentlich schon beim deutschen Standesamt vorgesprochen?
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Antwort #5 - 17.01.2016 um 21:36:13
 
Aras schrieb am 17.01.2016 um 21:15:28:
Eine eidesstattliche Versicherung vor einem türkischen Notar kann natürlich vom türkischen Notar apostilliert werden.

Na, von dem Notar selber nicht. Von der übergeordneten Behörde ...
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Antwort #6 - 18.01.2016 um 00:35:40
 
Petersburger schrieb am 17.01.2016 um 21:36:13:
Na, von dem Notar selber nicht. Von der übergeordneten Behörde ... 

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