Erst einmal vielen Dank für die Antworten.
Aras schrieb am 11.01.2016 um 23:12:17:Du bist deutscher Staatsangehöriger. Sie ist Syrerin. Da die Türken keinen Status als GFK-Flüchtling für Syrer vergeben, müsste man theoretisch das was du da schreibst durchziehen.
Was hat das genau mit der GFK zu tun ? Wäre dann die eidesstattliche Versicherung nicht machbar, wenn Türkei die GFK unterschieben hätte ?
Zitat:Deine Verlobte sollte eine eidesstattliche Versicherung über ihren Familienstand vor einem türkischen Notar abgeben. Die Eltern sollen eine eidesstattliche Versicherung über den Personenstand der Tochter geben: Name Vorname, deren Geburtsdaten, deren Geburtsorte.
Vielleicht in die eidesstattliche der Verlobten einweben, dass eine Geburtsurkunde bzw. deren Legalisation nicht möglich sei.
Diese eidesstattlichen Versicherungen mit Apostille versehen lassen.
Apostille würde doch für Syrer nicht gelten oder ? Syrien gehört nicht zu den aufgelisteten Staaten.
Zitat:Dir diese Unterlagen zusenden lassen. Ggf. notariell beglaubigte Kopien von Unterlagen die den Aufenthaltsstatus der Verlobten belegen.
Wenn ich du wäre, würde ich dann beim Standesamt vorsprechen und die Unterlagen vorlegen und die Feststellung deiner Verlobten als GFK-Flüchtling beantragen. Die werden erstmal sagen, dass dafür das BaMF zuständig wäre oder ähnliches. Dann würden die Unterlagen ausreichen. Im Zweifel darauf bestehen, dass die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis mit den dir vorliegenden Unterlagen erfolgen soll.
Also wann soll sie als GFK-Flüchtling beantragt werden ? Nach dem sie in Deutschland ist (mit Visum für Eheschließung) oder wenn sie noch in Türkei ist ? Wie genau läuft das ab ?
Zitat:Warum heiratest du nicht in der Türkei?
Türkische Behörden verlangen das Ehefähigkeitszeugnis. Und die ist wie gesagt sehr schwierig zu bekommen.