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Botschaften in der Türkei (Gelesen: 1.719 mal)
SeeamBerg
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07.01.2016 um 22:43:10
 
Ich bin Deutscher und werde demnächst im Jahr 2016 meine türkische Freundin heiraten. Zum Oktober 2016 wird sie ein Studium in Deutschland beginnen. Jetzt stelle ich mir auf Grund der Wartezeitenproblematik in der Botschaft in Ankara  Schockiert/Erstaunt die Frage, wie wir das machen sollen. Habt ihr verlässlichere Informationen, wie lange man tatsächlich warten muss? Wäre es vorteilhafter, wenn man woanders als Ankara hinginge? Wäre es anstatt eines Visums zur Eheschließung von Vorteil, ein Visum für das Studium zu holen?
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trixie
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Antwort #1 - 07.01.2016 um 22:56:02
 
SeeamBerg schrieb am 07.01.2016 um 22:43:10:
Wäre es vorteilhafter, wenn man woanders als Ankara hinginge?

Die Antwort hast du bereits hier erhalten:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1439644393/5#5
Zitat:
Die Zuständigkeit des DEU Konulates ergibt sich aus dem Wohnort deiner Zukünftigen. Da ist kein Spielraum
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SeeamBerg
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Antwort #2 - 07.01.2016 um 23:02:11
 
Nicht so ganz, denn ihr Studium endet bald und dann zieht sie wieder zu ihren Eltern, die woanders wohnen. Einmal wäre Ankara zuständig und dann nach dem Studium Istanbul. Bei Wartezeiten von 6-9 Monaten in Ankara wäre es eigentlich egal, ob man bis zum Studienende wartet, wenn es in Istanbul nur 3-4 Monate dauern würde. Deswegen meine Nachfrage.

Außerdem kann es von Vorteil sein, wenn man vielleicht beim Studienvisum schneller eine Antwort bekommt. Das war bei mir während des Studiums außerhalb der EU auch so gewesen.
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trixie
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Antwort #3 - 07.01.2016 um 23:08:01
 
SeeamBerg schrieb am 07.01.2016 um 23:02:11:
ihr Studium endet bald und dann zieht sie wieder zu ihren Eltern, die woanders wohnen.

Wenn sie bei den Eltern wohnt und dann das Visum beantragt ist, ergibt sich die entsprechende Behördenzuständigkeit; ebenso wenn sie vorher das Visum beantragt.
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Antwort #4 - 08.01.2016 um 01:21:58
 
trixie schrieb am 07.01.2016 um 23:08:01:
Wenn sie bei den Eltern wohnt und dann das Visum beantragt ist, ergibt sich die entsprechende Behördenzuständigkeit; ebenso wenn sie vorher das Visum beantragt.


Das ist irgendwie eine Aussage ohne Inhalt. Was willst du damit sagen?

Die Dauer der jeweiligen Visumsbesorgung ist die entscheidende Komponente, um die es in diesem Thread geht.
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trixie
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Antwort #5 - 08.01.2016 um 01:29:30
 
Ich will damit sagen, dass sich die Zuständigkeit am Wohnort orientiert. Wenn sie während des Studiums das Visum beantragt, ergibt sich eine andere Zuständigkeit, als wenn sie das Visum vom Wohnsitz der Eltern heraus beantragt.

Welches Visum nun schnell zu erhalten ist, bzw. welches Visum die kürzere Bearbeitungszeit hat,darüber wirst du keine seriöse Aussage erhalten können, weil man es im Vorfeld nicht sagen kann, wie lange das ganze dauert.
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Antwort #6 - 08.01.2016 um 05:00:12
 
Wenn ein Visum zum Studium im Schweigefristverfahren bearbeitet wird, kann es i.d.R. vier Wochen nach Antragstellung abgeholt werden.

Dieses Verfahren wird bei FZF-Anträgen nicht angewandt, die dauern tendenziell (!) länger.

Aber:
1. gibt es auch hinreichend viele Fälle, in denen es schneller geht als vier Wochen, weil bei uns keine Urkundenprüfungen erforderlich sind und
2. kann die ABH das Schweigefristverfahren aufheben, dann bist Du wieder im Üblichen.

Zudem wird in dieser Konstellation lange die Frage diskutiert werden, was eigentlich der Hauptaufenthaltszweck ist und warum ein schlechterer AT (mit weniger Rechten) beantragt werden soll.

Ich würde hier in keinem Fall ein Visum zum Studium beantragen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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