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Nationalvisum (Gelesen: 787 mal)
Mahi
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nationalvisum
07.01.2016 um 20:52:25
 
Hallo,
ich bin neu hier und sehr froh so eine informative Gruppe gefunden zu haben. Ich bin seit ca. einem Jahr mit einem Ausländerverlobt und hab Gott sei Dank das Prozedere mit dem Standesamt hinter mir Durchgedreht. Unser Eheschließungstermin steht fest.

Nun muss nur noch ein Antrag gestellt werden bezüglich eines Viusms zur Eheschließung.

Diesbezüglich hab ich aber ein sehr großes Problem: Auf den Merkblättern steht, das eine VE schon bei Antragstellung vorliegen muss. Meine freundliche Ausländerbehörde ist aber der Meinung, das das erst nach Antragstellung nötig ist.

Ich hab Angst das die dort unseren Antrag nicht bearbeiten, weil unser Antrag dann ja "unvollständig" ist.

Weiß jemand wie ich vorgehen muss. Es ist nämlich net mehr lang hin bis zur Eheschließung ;(

Wäre für jede Antwort dankbar

LG
Mahi
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Petersburger
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Beiträge: 6.420

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.01.2016 um 21:10:05
 
Bei uns z.B. steht das auch im Merkblatt.

Gleichwohl wissen wir, daß reichlich ABH eine VE erst im Visumverfahren abnehmen wollen. Daher schreibst Du einen Fünfzeiler, in dem Du Dich einerseits zur Übernahme der Kosten verpflichtest, andererseits darauf hinweist, daß Du bereits bei der ABH warst und eine VE abgeben wolltest, aber auf später vertröstest wurdest.

Normalerweise sollte das dann auch für die Antragsabgabe ausreichen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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