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Verlängerung Aufenthaltserlaubnis. HILFE (Gelesen: 1.313 mal)
Babloo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung Aufenthaltserlaubnis. HILFE
07.01.2016 um 12:47:40
 
Hallo erst einmal,


meine Frau ist  im März 2014 nach Deutschland eingereist (FZF). In der Ausländerbehörde wurde uns dann gesagt das wir bzw. meine Frau einen Integrationskurs Besuchen muss und auch bestehen muss innerhalb  der nächsten 12 Monate. (also März)

Das Problem nun ist das meine Frau erkrankte mit einer Gallenblasenentzündung und einer Bauchspeicheldrüsen Entzündung. Zusätzlich ist unser lang ersehnter Traum in Erfüllung gegangen und meine Frau wurde Schwanger.

Leider war die Schwangerschaft mit vielen Hindernissen verbunden und meine Frau war Ambulant sowie Stationär im Krankenhaus. Die letzen 2 Monate wurde ihr dann totale Bettruhe verschrieben und davor auch schon ein paar mal wegen starken Blutungen. Am 3 Januar 2016 kam dann unser Kind zur Welt.

Wir haben zwar 2 mal einen Termin vereinbart zur Einstufung der Deutsch Kenntnisse konnten aber nicht hingehen. Auch später war meine Frau nicht in der Verfassung einen Integrationskurs zu Besuchen. Sie hat zwar versucht zu Hause schon einiges zu lernen aber das ist noch nicht wirklich gut.

Nun haben wir natürlich ein Schreiben bekommen das wir bzw. meine Frau vorsprechen soll bzgl. Verlängerung Aufenthaltserlaubnis. Mitbringen Sollen wir das A1 Zertifikat (hat sie) und die Bescheinigung über den Besuch eines Integrationskurses was sie leider nicht hat.

Die Große Frage die sich uns nun stellt können die meiner Frau das Visum oder die AE verweigern? Ich Arbeite in einem Schicht System vom Amt nehmen wir auch kein Geld.

Wir haben jetzt natürlich große Angst.

Danke für jede Antwort.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.01.2016 um 12:50:48
 
Keine Sorge. Bei Ausländerbehörde arbeiten keine Monster. Einfach die Lage erklären und entsprechende Nachweise mit einreichen. Das schlimmste was passiert ist eine Verlängerung der AE um nur ein Jahr statt drei Jahre. Eine AE kann aber nicht verweigert werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.01.2016 um 21:08:23
 
Babloo schrieb am 07.01.2016 um 12:47:40:
Am 3 Januar 2016 kam dann unser Kind zur Welt

Wegen des versorgungsbedürftigen Neugeborenen UND weil dieses die deutsche Staatsangehörigkeit von Dir hat, kann eine AE (auch ohne Sprachnachweis) mMn nicht verweigert werden.
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knuffel-de  
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 08.01.2016 um 01:39:10
 
Babloo schrieb am 07.01.2016 um 12:47:40:
meine Frau istim März 2014 nach Deutschland eingereist (FZF). In der Ausländerbehörde wurde uns dann gesagt das wir bzw. meine Frau einen Integrationskurs Besuchen muss und auch bestehen muss innerhalbder nächsten 12 Monate. (also März)


dann hat sie bereits eine AE nach §28 !?

Babloo schrieb am 07.01.2016 um 12:47:40:
Mitbringen Sollen wir das A1 Zertifikat (hat sie)

braucht sie nicht, wenn sie bereits eine AE nach §28 hat und jetzt eine Verlängerung ansteht.

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