trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:Beim Ehemann ist sicherlich nicht "Vermietung an Dritte" gemeint, weil der Vermieter hier den Zuzug nicht ablehnen kann.
Es ist ja auch keine Vermietung an Dritte sondern Gebrauchsüberlassung an Dritte. Großer Unterschied. Außerdem dient § 553 BGB zur Durchbrechung von § 540 BGB, das eine Gebrauchsüberlassung an Dritte verbietet. Die Verpflichtung den Vermieter zu informieren besteht weiterhin.
trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:Bzgl. 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz ist eine Anmeldung ohne die Bescheinigung des Vermieters gar nicht mehr möglich. Somit weiß der Vermieter, wer in seiner Wohnung gemeldet ist.
Und was willst du "Experte" mir damit sagen? Dass du es nicht verstanden hast? Der Vermieter hat bei einem rechtlichen Interesse Anspruch darauf eine Auskunft über die gemeldeten Bewohner seiner Wohnung zu erhalten. Nach deiner Logik wäre es nicht nötig, da der Vermieter ja eh Bestätigungen erteilt. Der Gesetzgeber ist aber schlauer als du.
BT-Drucksache 17/7746
Zitat: Zu Absatz 4
Die Vorschrift entspricht § 11 Absatz 4 Satz 1 MRRG. Neu
ist die Regelung, dass die Meldebehörde dem Wohnungsge-
ber die Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten
Personen unentgeltlich zu erteilen hat. Zur Erteilung dieser
Auskunft werden die Daten nach § 3 Absatz 2 Nummer 10
herangezogen.
trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:Bei den Bestandsfällen ist es der Meldebehörde gar nicht möglich, dem Vermieter mitzuteilen, wer in seiner Wohnung gemeldet ist, wenn es sich nicht gerade um ein Objekt handelt, welches im kompletten Besitz EINES Eigentümers ist.
Der Vermieter kann auch anfragen ob Person X, die nachweislich nicht bei ihm mehr wohnt, auf die Wohnung gemeldet ist. Und wenn es noch fragen gibt, dann soll doch bitte der Außendienst vorbeikommen und den Sachverhalt aufklären.
trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum du hier auf Melderecht und Vermieter herumreitest.
Weil du behauptest, das der "Ehemann" dann mit dem Schlüsseldienst und der Polizei vor der Tür stehen würde. Woher kriegt die Polizei ihre Daten? Vom Weihnachtsmann?
trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:Der Ehemann wohnt bei der
TS, unabhängig davon ob er dort gemeldet ist oder nicht.
Wenn er rausgeschmissen wurde, dann wohnt er nicht mehr dort. Dann wohnt er wohl beim "Onkel".
trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:Das ist ja auch nichts ungewöhnliches wenn man verheiratet ist.
Was du nicht sagst....
trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:Die
TS hat es auch akzeptiert, dass er bei ihr wohnt, was auch noch normal ist.
Jetzt akzeptiert sie es nicht mehr.
trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:Wenn das jetzt nicht mehr möchte, muss sie aktiv werden und zwar in Sachen Trennung, am besten mit einem Anwalt.
Genau. Trennung. Soll sie aus ihrer eigenen Wohnung ausziehen und ins Frauenhaus ziehen? Ist das deine Lösung? Weil sonst läuft das darauf hinaus. Zumal sie dann ggf. Mietschulden sammelt.
trixie schrieb am 06.01.2016 um 21:56:17:Der
TS helfen weder Melderecht noch Vermieter.
Doch. Den Ehemann rausschmeißen und von der Wohnung abmelden. Dann hilft dem "Ehemann" das Melderecht nicht mehr und die Trennung ist sogar amtlich.