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Geburtsurkunde Tochter ohne eingetragenen Vater (Gelesen: 2.709 mal)
HeinrichO
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17.12.2015 um 09:42:37
 
Hallo

ich bin seit 5 Jahren mit meiner Frau aus Sambia verheiratet und seit August diesen Jahres ist sie nach langwierigem Visa Prozess endlich bei mir. Wie haben auch eine gemeiname Tochter , die in Südafrika zur Welt gekommen ist. Hier ergab sich allerdings das problem , das auf der Geburtsurkunde unserer Tochter nur meine Frau und das auch nur mit Ihrem Mädchennamen vermerkt ist. Das führte schon bei der Ausstellung eines deutschen Reisepasses seitens der deutschen Botschaft in Sambia zu Komplikationen als auch dann hier beim örtlichen Standesamt. Schließlich wurde unsere Tochter dann aber mit meine Namen im Personenregister eingetragen (wenn das die richtige Bezeichnung ist). Allerdings sagte mir die Standesbeamtin , das es von Vorteil wäre wenn mein Name ebenfalls auf der Geburtsurkunde stehen würde. Ich solle dies doch bitte ändern lassen. Bleibt nur die Frage wie? Kann ich mich hierzu an die südafrikanische Botschaft wenden oder wer kann mir hier helfen?

Viele Grüße
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Aras
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Antwort #1 - 17.12.2015 um 09:59:48
 
Lass doch die Geburt deiner Tochter in das deutsche Geburtsregister eintragen. Dann brauchst du nie wieder die südafrikanische Geburtsurkunde vorlegen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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HeinrichO
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Antwort #2 - 17.12.2015 um 10:15:59
 
und wie mache ich das? Über das Standesamt?
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Aras
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Antwort #3 - 17.12.2015 um 10:38:58
 
Genau. Einfach die Nachbeurkundung der Geburt deines Kindes beim örtlichen Standesamt beantragen. Kostet ca. 60 € + 20 € wenn ausländisches Recht dazukommt.
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Antwort #4 - 17.12.2015 um 10:48:16
 
OK, Danke.

Ich werde mich dann dorthin wenden.
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trixie
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Antwort #5 - 17.12.2015 um 14:26:59
 
Hier der Link zur Nachbeurkundung:
https://service.berlin.de/dienstleistung/318959/
Die Kosten dürften höher sein als von @ARAS angegeben, weil eine Beglaubigung und Übersetzung der GU notwendig wird. Sofern die deutsche Botschaft keine Dokumente beglaubigt, wäre ein Amtsprüfverfahren durchzuführen.
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Aras
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Antwort #6 - 17.12.2015 um 14:52:45
 
Südafrikanische Geburtsurkunde überprüfen? Zumal Standesamt I ja die Namenserklärung angenommen hat.
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