Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen (Gelesen: 2.597 mal)
Saxonicus
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
07.11.2015 um 15:11:37
 
Eine polnische Staatsangehörige, deutsch verheiratet seit etwa 40 Jahren und etwa eben so lange in Deutschland wohnhaft will sich einbürgern lassen.

Jetzt verlangt die EBH einen Nachweis darüber, dass sie seit dieser Zeit in Deutschland wohnt.

Ist es nicht üblich, dass die EBH die Akte von der ABH anfordert, in der alle relevanten Daten seit Anfang an festgehalten sind ?

Muss die Einbürgerungswillige selbst bei der ABH vorstellig werden, um die notwendigen Daten aus der Akte abschriftlich oder als Kopien zu besorgen, damit sie die zur EBH bringen kann ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Antwort #1 - 07.11.2015 um 16:15:07
 
Eigentlich ist durch den Umfang der einzureichenden Unterlagen ersichtlich ob der Aufenthalt bestand oder nicht. Als Polin hat sie wahrscheinlich keine aktive Ausländerakte mehr. Wahrscheinlich im Stadtarchiv gelandet.Also die Akte zu holen wird nicht so einfach sein was aus der Akte zu holen.

Im Antrag werden die letzten Wohnorte nachgefragt. Die Einbürgerungsbehörde muss dann selber aktiv werden und die Melderegister fragen. Zudem: Rentenversicherungsnachweis und Beschäftigungsnachweise etc.. lassen die letzten Jahre gut rekonstruieren.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Antwort #2 - 07.11.2015 um 18:43:19
 
Saxonicus schrieb am 07.11.2015 um 15:11:37:
Muss die Einbürgerungswillige selbst bei der ABH vorstellig werden, um die notwendigen Daten aus der Akte abschriftlich oder als Kopien zu besorgen, damit sie die zur EBH bringen kann ? 


Nein, es ist aber doch scheinbar gar nicht nach der Akte gefragt worden. Wenn sie ihr Az und zuständige ABH weiß kann sie die weitergeben. Eher will man wohl Melderegisterauszüge oder Rentennachweise sehen. Also ein Beleg, das man durchgängig über mehrer Jahre in DEU war.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Antwort #3 - 07.11.2015 um 19:56:26
 
grisu1000 schrieb am 07.11.2015 um 18:43:19:
Also ein Beleg, das man durchgängig über mehrer Jahre in DEU war. 

Sie lebt doch schon seit über 30 Jahren im eigenen Haus.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Antwort #4 - 08.11.2015 um 03:42:44
 
Saxonicus schrieb am 07.11.2015 um 19:56:26:
Sie lebt doch schon seit über 30 Jahren im eigenen Haus. 


Frage wird doch sein, ob der Aufenthalt durchgängig war. Zumindest die letzten drei Jahre, wenn sie noch mit dem deutsche Staatsbürger verheiratet ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Antwort #5 - 08.11.2015 um 09:11:04
 
Von Urlaubsreisen abgesehen, war sie durchgehend hier. Verheiratet ist sie seit über 40 Jahren (mit dem gleichen deutschen Mann).
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Antwort #6 - 08.11.2015 um 09:28:45
 
Dann wird es ja nachweisbar sein. Oder war sie 40 Jahre im Haus eingesperrt und hat sich niemals bei der Meldebehörde gemeldet?

Was hat sie denn die letzten 3 bzw. 8 Jahre gemacht?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Antwort #7 - 08.11.2015 um 10:46:23
 
Aras schrieb am 08.11.2015 um 09:28:45:
Oder war sie 40 Jahre im Haus eingesperrt und hat sich niemals bei der Meldebehörde gemeldet? Was hat sie denn die letzten 3 bzw. 8 Jahre gemacht?

Sie ist gewissermaßen stadtbekannt, weil sie z.B. beim Oberbürgermeister als Dolmetscherin bei Besuchen des polnischen Präsidenten und der bestehenden Städtepartnerschaft tätig war. Weiterhin ist sie in verschiedenen städtischen Vereinen aktiv eingebunden. Die entsprechenden Dankschreiben und andere Belege hat sie auch sie auch alle bei der EBH eingereicht.

Deshalb verstehe ich auch nicht dass die da jetzt so ein Gedöns veranstalten. Wahrscheinlich wird sie nun alles auf sich beruhen lassen und diese Angelegenheit der Einbürgerung nicht weiter verfolgen. Schließlich hat sie auch bis jetzt ohne deutsche Staatsbürgerschaft ganz gut hier leben können.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Antwort #8 - 08.11.2015 um 11:28:10
 
Saxonicus schrieb am 08.11.2015 um 10:46:23:
Deshalb verstehe ich auch nicht dass die da jetzt so ein Gedöns veranstalten

Die EBH sollte doch im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens auch selber in der Lage sein Nachweise aus dem Melderegister zu beschaffen, klingt alles etwas seltsam für mich..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung einer polnischen Staatsangehörigen
Antwort #9 - 08.11.2015 um 11:35:52
 
maki schrieb am 08.11.2015 um 11:28:10:
Die EBH sollte doch im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens auch selber in der Lage sein Nachweise aus dem Melderegister zu beschaffen, klingt alles etwas seltsam für mich..

Ja, das finde ich auch.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema