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Kann man sein B1 Zertifkat im Ausland machen? (Gelesen: 1.747 mal)
fijifranny
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04.11.2015 um 02:11:21
 
Hallo
Mein Mann wohnt seit einem Jahr in Deutschland und konnte bis jetzt noch NIGHT den gesammten "Integrationskurs"beenden, da er einen Teil der zeit gearbeitet hat. Wir haben in unserem Ort nur eine Volkshochschule, in der die Kurse einmal in Jahr anfangen. Er wurde fuer das 3.Modul eingestuft und gab extra seine Arbeit auf,da er ja das Zertifikat fuer eine Einbuergerung spaeter benoetigt. Als er am ersten Tag ankam (zum Modul3) hatten sie gerade ein paar Seiten des 2.Moduls angefangen,da sie "wegen den langasman Schuelern" sehr hinterher waren !!! Man sagte mir "wir schaffen NIE alle 6 Buecher" HMM...deshalb ist es ja auch schwer den Kurs zu bestehen ,da nicht alles durgenommen wurde. SO. Jetzt haben wir vor einfach den rest vom Kurs in Bangkok,am Goethe Institut zu machen, da wir sehr Gute Erfahrungen dort hatten. Frage-also ich denke das B1 Zertifikat benoetigt er fuer die Einbuergerung und es ist schon gut wenn es vom Goethe Institut kommt. ABER muss mein Mann auch die 60 STuden Orientierungskurs nachweisen oder nur das B1???
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Viersen
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Antwort #1 - 04.11.2015 um 17:54:09
 
Hallo,

da dein Mann erst seit 1 Jahr in Deutschland ist und nunmehr die "B1" Prüfung und Schulung in Bangkok machen soll, stellt sich die Frage, wann er die zeitliche Voraussetzung für eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband erfüllt. Für eine Einbürgerung genügt grundsätzlich der Nachweis Sprachtest "B1" und Einbürgerungstest, bzw. "Leben in Deutschland". Für eine Verkürzung des erforderlichen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthaltes ist natürlich der Orientierungskurs von Nutzen.
Die Angaben beziehen sich auf eine Einbürgerung und nicht auf die Aufenthaltsgenehmigung, bzw. Niederlassungserlaubnis.

LG
Viersen
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fijifranny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.11.2015 um 22:50:56
 
Ach ja, verstehe. Also er muss ja 3 Jahre seinen regulaeren WOhnsitz in D haben , hat er ja auch. Wie ziehen ja nicht um sondern gehen nur  ein paar Monate in einen "Sprachkursurlaub" Oder muessen Auslaender die ganze Zeit in D sein ,ohne zB in den Urlaub zu fahren oder familie zu Hause zu besuchen? Das ist dann eine andere Frage. ABer die erste frage habe ich jetzt beantwortet bekommen Durchgedreht Danke
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Aras
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Antwort #3 - 04.11.2015 um 22:52:22
 
Wenn die Ausreise nicht dauerhafter Natur ist, dann kann man bis zu 6 Monate weg bleiben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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fijifranny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.11.2015 um 14:31:11
 
ja genau, wir wollen 4-5 monate bleiben...er hat sein A1 auch in Bangkok gemacht und das Goethe Institut ist wirklich sehr gut (kann ich empfehlen.)
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