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Hochzeit mit US-Amerikaner (Gelesen: 1.430 mal)
Themen Beschreibung: Ich möchte meinen amerikanischen Freund inn Deutschland heirate
muimui
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01.11.2015 um 22:17:41
 
Hallo,
ich bin neu hier und weiß noch nicht so recht wie alles funktioniert. Aber ich hoffe ich poste meine Frage jetzt richtig Smiley

Mein Freund ist US-Amerikaner und möchte Anfang nächsten Jahres nach Deutschland kommen um mit mir zusammen hier zu leben. Wir spielen schon seit längerem mit dem Gedanken zuheiraten und möchten es dann auch in die Tat umsetzten. Meine Frage hierzu ist was wir beachten müssen? Können wir überhaupt in Deutschland heiraten wenn er noch keine Aufenthaltsgenehmigung hat? Wenn ja, muss er nach der Hochzeit zurück um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

Miriam

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.11.2015 um 22:38:26
 
muimui schrieb am 01.11.2015 um 22:17:41:
Können wir überhaupt in Deutschland heiraten wenn er noch keine Aufenthaltsgenehmigung hat? 

Ja, das ist möglich. Achtet aber darauf, dass  bis dahin die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch ist und ein Termin feststeht, damit es schnell geht. Das zuständige Standesamt wird dich in der Hinsicht beraten, etwa bei der Frage, welche Dokumente nowendig sind.

muimui schrieb am 01.11.2015 um 22:17:41:
Wenn ja, muss er nach der Hochzeit zurück um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen? 

Nein, den Aufenthaltstitel kann und sollte er nach der Eheschließung innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen (§ 41 Abs. 1 und 3 AufenthV). Allerdings darf der AT erst dann erteilt werden, wenn er einfache Sprachkenntisse nachweist. Bis dahin gilt sein Aufenthalt durch die rechtzeitige Antragstellung aber als erlaubt.
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muimui
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Antwort #2 - 01.11.2015 um 22:44:04
 
Dankeschön!
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muimui
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Antwort #3 - 01.11.2015 um 23:45:06
 
Und ich hab noch eine Frage. Ist eine Hochzeit in Dänemark einfacher?
Ist die Hochzeit in Deutschland anerkannt und gilt dann auch das gleich für seinen Aufenthalt?
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Antwort #4 - 01.11.2015 um 23:51:36
 
Was heisst denn einfacher? Wenn man faul ist und keine Dokumente beibringen will, dann ist eine Eheschliessung in Dänemark einfacher. Und Eheschliessungen sind anerkannt. Kann aber natürlich sein, dass es später Probleme gibt, wenn einer der Partner vorher schonmal verheiratet war. Aber waren beide vorher ledig, gibt es in der Regel keine Probleme.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 02.11.2015 um 00:52:17
 
muimui schrieb am 01.11.2015 um 23:45:06:
Ist eine Hochzeit in Dänemark einfacher? 


Dänemark wird oft genutzt um eine aufwändige Urkundenüberprüfung vor der Eheschließung zu umgehen und damit Zeit zu gewinnen. Da aber amerkanische Urkunden mit Apostille direkt von den Standesämtern anerkannt werden ist das bei dir kein Grund.

Das Standesamt hat Merkblätter was bei eiener Eheschlißung mit einem US-Amerkaner beizubringen ist. Das Merkblatt solltest du dir schnellstmäglich besorgen.
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erne
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Antwort #6 - 02.11.2015 um 10:28:23
 
muimui schrieb am 01.11.2015 um 23:45:06:
Hochzeit in Deutschland anerkannt und gilt dann auch das gleich für seinen Aufenthalt? 


automatisch gilt für seinen Aufenthalt nur, dass er 90 Tage in D sein darf. Alles darüber hinaus bedarf eines Antrages, auch wenn er mit dir verheiratet ist.
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