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Trennung Zeitpunkt (Gelesen: 1.506 mal)
Themen Beschreibung: Trennung
Majid
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung Zeitpunkt
31.10.2015 um 19:31:13
 
Vor 3 Monate bin ich eingebürgert und meine Einbürgerung hat nichts mit meines Frau zu tun. sondern mit der gesamt zeit meines Aufenthalts (6 Jahre).
Also nach meine Einbürgerung und meine Frau versucht meine Einbürgerung zu schaden. deswegen nach unsere Trennung erst letzte Woche will sie behaupten ,daß wir vor 1/2 Jahr getrennt waren.
meine Frage :
1: ob das  wirklich meine Einbürgerung schadet ?
2: ob Meldebestätigung als beweis reicht ,daß wir erst letzte Woche getrennt waren ? oder am besten muss noch was anders unternehmen ?
Danke
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.10.2015 um 19:44:56
 
Ganz ehrlich:
Wenn die Behörde was will, also die Einbürgerung widerrufen will, dann wird sie dich auch kontaktieren und dich anhören. Solange diese nicht was sagt, ist es scheiß egal. Wenn die Behörde dir was schreibt, dann suchst du dir einen Anwalt und klärst die Sache professionell.

Also:
Ich würde hier auf Kollisionskurs gehen und es ignorieren.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 31.10.2015 um 19:47:45
 
Das  wurde Dir doch bereits hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1440781621/15

alles beantwortet.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Majid
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i4a rocks!


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 31.10.2015 um 20:22:04
 
Danke schön ,einen Anwalt wurde ich mir auf jedenfalls suchen .aber jetzt will ich nur wissen ,wenn jemand Ahnung oder Erfahrung hat ,ob Meldebestätigung als beweis reicht ,daß erst letzte Woche getrennt waren? oder nicht ?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung Zeitpunkt
Antwort #4 - 31.10.2015 um 20:26:44
 
Die Person, die einen früheren Trennungszeitpunkt angibt, ist beweispflichtig. Wie er diesen Beweis erbringt, ist seine Sache. Ansonsten ist Aussage gegen Aussage.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Majid
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i4a rocks!


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trennung Zeitpunkt
Antwort #5 - 31.10.2015 um 20:30:21
 
Und im falls Aussage gegen Aussage was macht das Gericht ? werden auch eibürgerungsbehörden davon erfahren ?
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 31.10.2015 um 20:46:33
 
Ich hab noch keine Scheidung hinter mir.

Majid schrieb am 31.10.2015 um 20:30:21:
Und im falls Aussage gegen Aussage was macht das Gericht ?


Kurze Google-Suche bringt folgendes Ergebnis:

http://www.finanztip.de/trennungsdatum-beweis/

Wenn jemand die Einbürgerungsbehörde informiert, dann ja. Und dann?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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