Hallo nochmal T.P. und vielen Dank auch hier!
Was die Unrechtmäßigkeit der
VE angeht und was wir jetzt dagegen tun könnten - ich habe schon mal mit jemandem hier aus dem Forum über die Sache gesprochen, der einigermaßen versiert ist, wie ich glaube. Er hat mir gesagt, dass er da keinerlei rechtliche Handhabe FÜR UNS sieht, weil wir die
VE freiwillig abgegeben hätten.
Zu der Situation damals: Zum Zeitpunkt des Visumsantrages war der Pass meines Mannes noch ca. 7 Monate gültig. Wäre das Visum abgelehnt worden, weil die finanziellen Mittel nicht da waren, wäre das vermutlich ca. in den Zeitraum gefallen, zu dem gerade so ein Reisen mit dem Pass nicht mehr möglich gewesen wäre (Gültigkeit von unter 6 Monaten). D.h. selbst wenn wir es hätten durchdrücken können, mittels Widerspruch oder so, hätten wir trotzdem mindestens noch ein halbes Jahr warten müssen, vielleicht auch länger, bis der neue Pass ausgestellt wäre.
Zu dieser Angst hinzu kam meine doppelte Staatsbürgerschaft und mein post-hochzeitorischer 7monatiger Aufenthalt in Algerien, von denen ich mir befürchtete, sie könnten zur Ausnahmeregelung führen - dass ein Leben dort mir nämlich als zumutbar angesehen werden würde und damit die finanziellen Mittel, obwohl ich auch Deutsche bin, hätten geregelt sein müssen.
Meine Bedenken wurden, wie im anderen Thread gesagt, von der Sachbearbeiterin damals mit "Die gucken halt schon, wie Sie sich finanzieren wollen." kommentiert, was nicht zur Beruhigung beigetragen hat. Es kam mir so vor, als würde die
VE durchaus etwas entscheiden können. Daher kam es zur
VE.
Nun hat sie leider nicht gesagt: "Ohne
VE gibt es kein Visum!" womit man ja vielleicht eine größere Handhabe hätte, weil das eine falsche Information gewesen wäre. Aufgrund dieser Situation weiß ich nicht, wie ich bei der
ABH die Sache angehen sollte. Um einen allgemeinen Beratungstermin bitten? Wie sollten wir begründen, dass wir die
VE doch zurück nehmen?
Das Member hier aus dem Forum sagte mir damals, auf: "Die wollen schon wissen, wie Sie sich finanzieren werden." hätte ich mit "Wir beantragen ALG II" antworten können/sollen. Wir hätten aber, vorpreschend, die
VE gemacht, was ja nicht nötig gewesen wäre, somit sei es unsere Schuld und rechtens.
Ich würde es gerne so machen, wie du sagst - meiner Mutter sagen, sie solle die
VE zurückziehen - aber ich weiß nicht, wie ich unsere "Verteidigung" da aufbauen könnte.
Viele Grüße!