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Deutsche Botschaf - komische Voraussetzungen (Gelesen: 1.560 mal)
Zaino
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsche Botschaf - komische Voraussetzungen
29.10.2015 um 18:28:14
 
Hallo ihr lieben,

endlich gibt es heute ein paar Lichtblicke Durchgedreht. Bald fährt mein Verlobter nach Teheran um einen Antrag auf Visum zur Eheschließung zu stellen. Jetzt hat mir heute die Dame vom Auswärtigen Amt am Telefon gesagt, dass bei der Antragstellung die VE und auch die Krankenversicherung vorhanden sein muss.

Das mit der VE versteh ich ja noch, aber wie soll ich ihn Kranken versichern, wenn wir noch net mal wissen wann er sein Visum bekommt und ob er es überhaupt bekommt.

Kann mir da einer weiterhelfen

LG
Zaino
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.10.2015 um 18:34:16
 
Warum eröffnest du für den gleichen Sachverhalt immer neue Threads?

Also dein Verlobter will doch ein Visum beantragen. In dem Beantragten Zeitraum kannst du eine Incoming Versicherung abschliessen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.10.2015 um 19:35:06
 
es gibt Versciherungen, die gleten dann für x Tage ab der Einreise.
Da ist es dann egal, ob man am 1 Januar einreist oder frühre oder später.
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marquito_88
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Antwort #3 - 29.10.2015 um 19:35:30
 
Also meine Frau musste erst bei Abholung die Krankenversicherung nachweisen. Bei Antragsstellung war das noch nicht gefordert. Wäre ja auch witzlos, da man weder weiß ob man das Visum bekommt, noch ob es sich wegen irgendwelchen Sachen länger hinzieht.

Als uns der Abholungszeitpunkt telefonisch mitgeteilt wurde, wurde auch darauf hingewiesen bei der Abholung die Krankenversicherung vorzulegen.
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stefo
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Antwort #4 - 29.10.2015 um 20:29:16
 
Diese sog. incoming Versicherungen sind in der Regel problemlos kündbar (bei voller Rückerstattung), wenn das Visum nicht erteilt wird. Einfach mal ein bisschen stöbern und dann etwas für den beabsichtigten Zeitraum online abschließen und ihm die Bestätigung per Mail zuschicken - gar kein Problem!
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ojutan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 01.11.2015 um 19:45:56
 
ohne daß es Werbung oder Spam sein soll... die Ausländerbehörde des Rhein Sieg Kreises empfielt dies hier:

http://**********************
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« Zuletzt geändert: 02.11.2015 um 06:43:56 von Mick » 
Grund: Link zur kommerziellen Seite entfernt. 
 
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 01.11.2015 um 23:23:03
 
Äh. Ja das ist Werbung. Wo empfiehlt die ABH Rhein Sieg Kreis diese RKV?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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