Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Nur zum Schein (Gelesen: 2.216 mal)
Smira
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nur zum Schein
28.10.2015 um 13:14:37
 
Ich bin seit vier Jahren mit einem Marokkaner zusammen davon zwei verheiratet jetzt hat er den deutschen Pass beantragt fühle mich zur Zeit als ob er nur darauf gewartet hat.er kam vor sechs Jahren als Student nach Deutschland hat kurze Zeit später eine deutsche geheiratet und sein Studium hingeschmissen die Ehe hielt nicht lange kurze Zeit später hab ich ihn kennen gelernt am Anfang war auch alles gut aber kurze Zeit später hat er sich geändert haben nix mehr zusammen gemacht nicht einmal einkaufen war drin trotzdem hab ich ihn geheiratet mit der Hoffnung das es sich danach ändert aber der Gegenteil war der Fall seit Mai ist es noch schlimmer geworden früher haben wir wenigstens seinen freien Tag bzw Sonntag immer zusammen verbracht aber nix er ist nur unterwegs.jetzt hat er die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt obwohl es nie Thema war ich wollte ihn eigentlich nicht mehr helfen aber er meinte er bräuchte meine Hilfe auch nicht dabei da er schon sechs Jahre hier ist und feste Arbeit hat stimmt das oder bekommt er weil er mit mir verheiratet ist jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nur zum Schein
Antwort #1 - 28.10.2015 um 13:34:15
 
Ob er die Staatsangehörigkeit bekommt, entscheidet die Behörde (nicht das Forum). Nach sechs Jahren ist es im Allgemeinen nur möglich, wenn die deutsche Ehefrau bestätigt, dass die ehliche Lebensgemeinschaft noch besteht und eine Trennung nicht geplant ist (deine Entscheidung, ob Du das bestätigst).

Allerdings kann er ohne Ehefrau nach sieben Jahren eingebürgert werden, bei besonderen Integrationsleistungen (die jede Behörde etwas anders definiert) auch schon früher.

Du könntest also durch eine Trennung (und Verweigerung der Bestätigung) das ganze nur ein wenig verzögern.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nur zum Schein
Antwort #2 - 28.10.2015 um 13:43:15
 
Hallo

na da warst du halt der Steigbügelhalter.

Bis wann geht seine Aufenthaltserlaubnis?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nur zum Schein
Antwort #3 - 28.10.2015 um 13:44:44
 
reinhard schrieb am 28.10.2015 um 13:34:15:
Du könntest also durch eine Trennung (und Verweigerung der Bestätigung) das ganze nur ein wenig verzögern.


Würde eine Trennung nicht zu einem Erlöschen der AE führen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nur zum Schein
Antwort #4 - 28.10.2015 um 13:52:44
 
Eduard schrieb am 28.10.2015 um 13:44:44:
Würde eine Trennung nicht zu einem Erlöschen der AE führen?

Nein. Die ABH müsste die AE befristen. Die Befristung müsste auch rechtskräftig werden. Der Marokkaner wird also wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen. Dann müsste er das irgendwie durchboxen etc..

Man kann also den Todesstoß geben, wenn die ABH gewillt ist den Marokkaner auch wirklich loszuwerden.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Smira
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nur zum Schein
Antwort #5 - 28.10.2015 um 14:32:28
 
Ich weiß es nicht musste nach unsere Hochzeit mit zur ausländerbehörde damit er sein Visum verlängern kann und Anfang des Jahres wieder ich war so blöd das ich ihn das schon gegeben habe obwohl er sowieso nie für mich da war auch nicht als unsere Tochter letztes Jahr unter dramatischen Umständen gestorben ist war ich auf mich allein gestellt  Traurig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nur zum Schein
Antwort #6 - 28.10.2015 um 15:14:05
 
Smira schrieb am 28.10.2015 um 14:32:28:
Ich weiß es nicht musste nach unsere Hochzeit mit zur ausländerbehörde damit er sein Visum verlängern kann.


Nein, Du musst gar nichts.

Es ging übrigens nicht um ein Visum, sondern um eine Aufenthaltserlaubnis.


Zitat:
und Anfang des Jahres wieder ich war so blöd das ich ihn das schon gegeben habe obwohl er sowieso nie für mich da war auch nicht als unsere Tochter letztes Jahr unter dramatischen Umständen gestorben ist war ich auf mich allein gestellt  Traurig


Wie gesagt, Du musst es nicht. Er wird aufgefordert, die Bedingung (lebt in einer Ehe mit einer Deutschen) bestätigen zu lassen. Und dann muss er Dich fragen, ob Du das bestätigst. Dabei darfst Du gegenüber der Behörde keine falschen Angaben machen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema