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Orientierungskurs Einbürgerung (Gelesen: 1.383 mal)
Victoria80
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i4a rocks!


Beiträge: 11
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Orientierungskurs Einbürgerung
27.10.2015 um 11:27:22
 
Hallo,

mein Mann ist seit Dezember 2014 in Deutschland und hat den Integrationskurs absolviert und die Prüfung B1 abgelegt. Nun hat er einen Job gefunden und kann an dem Orientierungskurs nicht mehr teilnehmen. Ihm wurde von seinem Lehrer gesagt, er könne auch nur die Prüfung ablegen, ohne am Kurs teilzunehmen. Nun zwei Fragen:

1.Ich habe beim BAMF angerufen und die meinten, dass bei einer späteren Einbürgerung evtl. verlangt werden könnte, dass er nicht nur den Test bestanden hat, sondern auch den Kurs absolviert hat. Die Dame meinte nur evtl., genau wisse sie es nicht. Wir würden das gerne im Vorfeld vermeiden, auch wenn es bis zu einer eventuellen Einbürgerung noch etwas hin ist.
Was habt Ihr für Erfahrungen damit gemacht?

2.Und wie sieht es mit der Ausländerbehörde aus? Er hat eine Verpflichtung zum Kurs bekommen. Reicht nur die bestandene Prüfung "Leben in Deutschland" für die Ausländerbehörde aus oder muss der Kurs absolviert werden?

Grüße
Victoria
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reinhard
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Beiträge: 15.345

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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.10.2015 um 11:30:46
 
Das Bestehen der Prüfung reicht aus.

Wenn er von den 33 Fragen 15 richtig hat, ist der Test bestanden. Die Ausländerbehörde (Verpflichtung) ist dann zufrieden.

Wenn er von den 33 Fragen 17 richtig ist, ist der Einbürgerungstest bestanden. Die Einbürgerungsbehörde ist dann auch zufrieden.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.10.2015 um 11:32:27
 
Für eine Einbürgerung nach § 9 StaG, also Regeleinbürgerung nach 3 Jahren Aufenthalt, davon 2 in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einer/einem Deutschen,  ist die Frage - ob der Kurs besucht wurde oder nicht - egal. "Leben in Deutschland" = Einbürgerungstest.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Victoria80
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i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 27.10.2015 um 11:35:58
 
Ich danke Euch für die schnellen Antworten!
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