Hallo zusammen,
ich habe ein großes Problem, meine Freundin wird jetzt Ende Nov oder Anfang Dez unsere gemeinsame Tochter gebären.
Da es Komplikationen bei der Schwangerschaft gib haben wir bei der Deutschen Botschaft Manila einen Antrag auf Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind gestellt. Da ich der Vater Deutscher bin und auch eine Vaterschaftsanerkennung vom Landratsamt vorliegt (bin extra hin geflogen und habe ist in D gemacht) auch hat die Botschaft bestätigt das unser Kind einen deutschen Pass bekommt da es wahrscheinlich zu lange für die Bearbeitung dauert.
Nun habe ich mit der Ausländerbehörde telefoniert und da ich zwar noch in D bei meinem Sohn deutsch/Asiate gemeldet bin meinten diese das der Wohnraum nicht groß genug sei um vorübergehen bis meine Freundin eine eigene Wohnung gefunden hat zu bleiben und außerdem wollen die einen Gehaltsnachweiß da ich aber keinen habe sagte die Sachbearbeiterin dies wäre nicht so schlimm aber eben der Wohnraum ist es wieso sie ablehnen wird.
Nun meine Frage ich habe nirgends gelesen im § 28
AufenthG das man Wohnraum nachweisen muss.
Da steht nur das man das Recht auf einen Aufenthalt hat
Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen.
Nun bitte ich euch mir den Rechtsweg zu erklären was ich dagegen unternehmen kann, es kann doch nicht sein das einem deutschem Kind die einreise nach Deutschland bzw dem Sorgeberechtigten verweigert wird.
Bitte um schnelle antworten da der Geburtstermin schon alsbald ist in den nächsten Wochen und ich möchte sicherstellen das die Zukunft und die Gesundheit meiner Tochter geben ist.
Vielen Dank
Tommy