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Ablehnung bei Einbürgerung?! (Gelesen: 7.958 mal)
Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #15 - 29.10.2015 um 07:37:49
 
Erstmal solltest du das Ergebnis der Staatsanwaltschaft abwarten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Antwort #16 - 29.10.2015 um 09:13:25
 
Also nochmal zusammenfassend zur Klarstellung:

- Du bist bisher nur einmal verurteilt worden (60 Tagessätze)

- darüberhinaus liegt keine weitere Veruteilung vor? auch keine, die bereits länger her sind?

- derzeit läuft ein Ermittlungsverfahren?

- Du bist hier geboren, aufgewachsen und lebst seit der Geburt durchgehend in Deutschland?


Gut, wenn das alles so ist (korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liegen sollte) dann kann der EB-Antrag derzeit definitiv nicht abgelehnt werden. Wenn die Verurteilung die einzige ist, dann bleibt die bei der Entscheidung über die EB definitiv außer Betracht - § 12a Abs 1 Nr. 2 StAG.

Aber: wegen des derzeit laufenden Verfahrens muss die Bearbeitung des Antrages bis zur Entscheidung über dieses Ermittlungsverfahren ausgesetzt werden - § 12a Abs 3 StAG.
Wenn dann möglicherweise eine Verurteilung dabei rauskommt, und die Summe der Tagessätze über 90 liegt, dann und erst dann hast Du ein Problem.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Teflon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 29.10.2015 um 12:11:44
 
Als Jugendlicher wurde ich im jahr 2008 wegen fahren ohne Fahrerlaubnis zu 20 Sozialistunden verurteilt
Und jetzt mit der trunkenheitsfahrt wo ich das erste mal mit
Tagessätzen verurteilt wurde.


Ganz genau geboren und aufgewachsen hab auch nirgends wo anderster gelebt
Gestern rief mich der Polizei beamte und Fragte was mein Netto einkommen wäre und ob ich schulden hätte
Er meinte könnte eine kleine Geldstrafe werden nah seiner Erfahrung?

Wie mit einem Problem falls ich da nicht so hohe Tagessätzekriege
Könnte es ja klappen ?


Änderung:


Nur bin ich insgesamt 3 mal mit Alkohol bestraft wurden
2 owi und eins mit Strafbefehl
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« Zuletzt geändert: 29.10.2015 um 12:27:46 von Mick » 
Grund: Folgepost angehängt. 
 
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Aras
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Antwort #18 - 29.10.2015 um 12:14:25
 
Wenn der Polizist fragt wieviel du verdienst, dann kann es sein, dass der Staatsanwalt einen Strafbefehl erlassen will. Ggf. solltest du den Staatsanwalt fragen wieviel er dir aufbrummen will. Vielleicht gibt es ja noch eine gewisse Verhandlungsbasis.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #19 - 29.10.2015 um 12:29:22
 
Ich hoff das die mich nicht einbuchten ich Versuchs mal weiß nicht ob des gut wäre den Staatsanwalt anzurufen sollte ich da alle karten offen legen und ihm das sagen das ich vor der Einbürgerung stehe?
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Aras
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Antwort #20 - 29.10.2015 um 12:58:07
 
Na du rufst ihn ja nicht an weil du eingebürgert werden willst, sondern weil die Sache ein Missverständnis war und du den entstandenen Schaden ersetzt hast und es mit dem Videothekenbesitzer geklärt hast. Also dass es jetzt auch kein öffentliches Interesse mehr an der Strafverfolgung besteht und er bitte das Verfahren einstellen soll, falls er sich deiner Meinung anschließt.
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Antwort #21 - 29.10.2015 um 18:48:43
 
Teflon schrieb am 29.10.2015 um 12:29:22:
ch hoff das die mich nicht einbuchten ich Versuchs mal weiß nicht ob des gut wäre den Staatsanwalt anzurufen sollte ich da alle karten offen legen und ihm das sagen das ich vor der Einbürgerung stehe? 


Du würst nicht der erste Bürger, der sich wegen Rechtfertigungsversuche gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft erst so richtig ans Messer liefert. Für Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft gibt es Profi's, die nennen sich Anwälte.

Aras schrieb am 29.10.2015 um 07:37:49:
Erstmal solltest du das Ergebnis der Staatsanwaltschaft abwarten. 


Nein, erstmal schaltet man einen Anwalt ein, alles andere ist Blauäugig. Ggf, regelt der Anwalt das auch außergerichtlich mit dem vermeintlich Geschädigten. Wenn auch abstrakt, besteht die Gefahr einer Verurteilung ins Haus, die dann erstmal die Einbürgerung versieben kann oder schlimmeres.



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Teflon
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Antwort #22 - 29.10.2015 um 19:48:34
 
Hole mir anwaltliche Hilfe das hab ich mir auch gedacht
Dass ich mir da nur mehr Probleme machen würde wenn ich
Mit denen Rede

Wird man gleich so hart bestraft obwohl die Geschädigten ihr Geld erhalten haben und es für die die Sache ab jetzt geklärt ist hab mit dem Betreiber gesprochen für die is die Sache vergessen die haben
Ihre Ansprüche bekommen
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Aras
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Antwort #23 - 29.10.2015 um 20:57:59
 
Lol. Wurdest du eigentlich schon angehört? Wenn ja, Dann beeil dich mal bevor der Strafbefehl kommt.
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Antwort #24 - 29.10.2015 um 21:08:33
 
Nein hab ich nicht hab auch keine aussage dazu gemacht
Nunja ich schau mal was da auf mich jetzt zu kommt und lass es
Jetzt mit anwaltlicher Hilfe erledigen
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