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Visum Ungeborenes Kind + Kindesnachzug (Gelesen: 717 mal)
Kamuyamato
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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25.10.2015 um 21:28:02
 
Guten Abend,

ich wende mich an euch weil Ihr mir in der Vergangenheit super geholfen habt und ich hier sehr viele Tipps und Vorgehensweisen gelernt habe.

Ich habe inzwischen meine Freundin geheiratet und wir wollten dieses Jahr das FZF Visum machen es war erst geplant das Sie die Deutsch Schule abschließt, und wir so Mitte 2016 das Visum vollenden können.

Nun habe ich diesen Monat die Freudige nachricht erhalten das wir Nachwuchs erwarten und somit der Teure teil des Visum vorerst Wegfällt, wir werden also  das Visum zum Ungeborenem Deutschem Kind machen mit dem Unterschied das der Sohn meiner Freundin mit uns kommen soll.

Meine Freundin hat das alleinige Sorgerecht da Sie nie Verheiratet war, und ich werde auch die Vaterschaft in Deutschland anerkennen.

Nun ist aber die Frage folgende ich lebe bisher in Deutschland mit  meiner Mutter und Schwester zusammen, aus dem Grund das ich in Deutschland nur gearbeitet habe, und in Thailand keine Arbeitserlaubnis erhalte habe und werde.

Da wir dieses ganze hin und her aber nun beenden wollen, und ich mich um die beiden kleinen wie auch meine Frau Kümmern möchte.

Das Visum für meine Frau und unser kleines ist klar. Nur wie ist der Sachverhalt bei dem kleinem? Die unterlagen werde zur Zeit legalisiert und wir werden das Visum zum Kindesnachzug für Ihn beantragen sobald möglich.

Da der kleine erst 3 ist und keinen hat bei dem er leben kann bzw. wir Ihn auch nicht allein lassen werden,und ich in der Vergangenheit durch einen Ärztefehler bereits ein Kind in Thailand verloren habe  wäre meine Frage wie ist das mit dem LU? Muss der gesichert sein wenn ja reichen ca. 1600 - 1800 € einkommen ? Wie ist das mit der Wohnung muss ich eine Vorab nachweisen oder reicht es bis zur einreise eine Passende Wohnung zu haben?

Und muss ich warten bis die ABH auf mich zukommt oder kann ich vorab mit denen Sprechen da ich gerne bis zur Visums Erteilung bei Ihr sein möchte, und Ihr helfen möchte mit dem kleinen.

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reinhard
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Beiträge: 15.345

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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.10.2015 um 21:34:24
 
Lebensunterhalt und Wohnung muss gesichert sein für das Kind. Da könntest Du vorab mit der Ausländerbehörde Kontakt aufnehmen und klären, ob das reicht, was Du hast. Mit dem Zuzug wechselst Du ja auch die Steuerklasse.

Die zweite Möglichkeit wäre, die Vaterschaft jetzt anzuerkennen. Die Mutter könnte dem bei der Botschaft zustimmen und für das Kind den deutschen Kinderpass (durch den Vater kommt ja die Staatsangehörigkeit) beantragen, dann braucht das Kind kein Visum und kann ohne Bedingungen herkommen.
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