Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen? (Gelesen: 3.408 mal)
hungpm88
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 19

Cologne, Nordrhein-Westfalen, Germany
Cologne
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
25.10.2015 um 16:04:26
 
Hallo zusammen,

ich möchte gern etwas über meine / unsere Situation fragen. Zuerst gebe ich unsere Information:
- Meine Frau ist vietnamesisch und sie hat NE nach §18b.
- Ich ( Ehemann) bin auch vietnamesisch und habe AE nach §30 ab Oktober 2015. Davor habe ich von September 2007 bis September 2015 AE nach §16 für Studium an der Uni.
- Wir haben uns seit Oktober 2015 geheiratet.
- Meine Frau wird schon informiert dass sie jetzt jede Zeit Einbürgerung antragen kann.

Unsere Frage lautet: wann kann ich ( Ehemann ) Einbürgerung oder NE beantragen ?

MfG und danke euch schon mal für eure Hilfe !
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Antwort #1 - 25.10.2015 um 16:26:08
 
hungpm88 schrieb am 25.10.2015 um 16:04:26:
Unsere Frage lautet: wann kann ich ( Ehemann ) Einbürgerung oder NE beantragen ?

Die zeitlichen Voraussetzungen müsstest du jetzt schon erfüllen, außer du lebst in Bayern.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
hungpm88
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 19

Cologne, Nordrhein-Westfalen, Germany
Cologne
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Antwort #2 - 25.10.2015 um 17:04:51
 
@Aras: Danke für deine Antwort. Aber ist das nicht so dass für NE-Antrag ich ein Jahr lang noch warten muss? Da ich 8 Jahre AE für Studium hatte. Wird diese Zeitraum 4 Jahre bei NE-Voraussetzung angerechnet ?

Was brauche ich wenn ich mitbürgern möchte? Brauche ich den "Leben in Deutschland" test?

Kann man den "Leben in Deutschland" test einfach mitschreiben ohne den Orientierungskurz zu besuchen? Da ich schon paar Mal den Test online gemacht habe und der ist relativ leicht für mich. Ich habe immer mehr als 23 Fragen richtig beantwortet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hungpm88
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 19

Cologne, Nordrhein-Westfalen, Germany
Cologne
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Antwort #3 - 25.10.2015 um 17:05:59
 
Ach ja sorry, wir wohnen in NRW
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Antwort #4 - 25.10.2015 um 17:06:54
 
Ja für die NE brauchst du noch ein Jahr.

hungpm88 schrieb am 25.10.2015 um 17:04:51:
Was brauche ich wenn ich mitbürgern möchte? Brauche ich den "Leben in Deutschland" test?

Nur den bestandenen Einbürgerungstest.

hungpm88 schrieb am 25.10.2015 um 17:04:51:
Kann man den "Leben in Deutschland" test einfach mitschreiben ohne den Orientierungskurz zu besuchen? Da ich schon paar Mal den Test online gemacht habe und der ist relativ leicht für mich. Ich habe immer mehr als 23 Fragen richtig beantwortet.

Ja, kann man auch ohne Kurs machen. "Leben in Deutschland" = Einbürgerungstest
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
hungpm88
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 19

Cologne, Nordrhein-Westfalen, Germany
Cologne
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Antwort #5 - 25.10.2015 um 17:13:57
 
Smiley Ok danke noch mal @Aras. Ist es schlecht dass man z.B paar Mal den Test durchfällt bevor man besteht? Oder spielt es gar keine Rolle, hauptsache muss man irgendwann mal den Test bestehen ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Antwort #6 - 25.10.2015 um 17:21:28
 
Es steht nicht drauf, wie oft man die Prüfung gemacht hat. Es bestehen 99% den Test beim ersten Mal.

Die Fragen findet man allesamt hier: http://www.gesetze-im-internet.de/einbtestv/anlage_1.html

Und dann findet man die Antworten auch im Internet. Also das ist echt ein Selbstläufer. Man sollte die Fragen nur einmal durchgearbeitet haben.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
hungpm88
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 19

Cologne, Nordrhein-Westfalen, Germany
Cologne
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Antwort #7 - 26.10.2015 um 07:59:58
 
Hi,

wegen LU möchte ich noch was fragen. Zwar wenn meine Frau und ich beide auf ein Mal einbürgern möchten, reicht es so aus, dass eine von uns die LU für beide leisten kann? Oder müssen wir für sich selbst eigene Einkommen nachweisen?

LG, Hung
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Odysseus
Experte
****
Offline


... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Antwort #8 - 26.10.2015 um 08:13:33
 
Nochmal alles für die Frage der Einbürgerung zusammengefasst:

- DU erfüllst die zeitlichen Voraussetzungen nach § 10 StAG (8-jähriger Aufenthalt und ausreichende AE)

- Deine Frau hat eine AE, die ebenfalls zur EB ausreicht. Da Du nicht geschrieben hast, seit wann sie in D lebt, kann ich hier nichts konkreteres sagen. Sollte sie seit mind. 4 Jahren in D leben, kann sie nach § 10 (2) StAG miteingebürgert werden, hat sie 8-jährigen Aufenthalt, hat sie auch einen Anspruch nach § 10(1).

- Es reicht, wenn das Einkommen - das natürlich für beide reichen muss - von einem von beiden erzielt wird.

- EB-Test ist in jedem Fall für Dich und Deine Frau erforderlich, sofern kein sog. Regelnachweis (Schulabschluss in D oder Studium Jura, Politikwissenschaft o.ä.) vorliegt.

Zu den Voraussetzungen zur Erteilung der NE kann ich nichts sagen. Die NE ist aber zur EB nicht erforderlich.
Zum Seitenanfang
  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
IP gespeichert
 
hungpm88
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 19

Cologne, Nordrhein-Westfalen, Germany
Cologne
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Antwort #9 - 26.10.2015 um 08:31:04
 
@Odysseus: Danke Dir für alle Informationen. Eine schöne Woche wünschen wir Dir noch!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hungpm88
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 19

Cologne, Nordrhein-Westfalen, Germany
Cologne
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Antwort #10 - 18.11.2015 um 12:41:38
 
Hallo zusammen,

es geht um Einbürgerungstest. Ich möchte gern fragen, ob ich irgendwo den Test machen könnte oder ich in der selben Stadt, wo ich den Einbürgerugsantrag abgegeben habe, machen müsste? z.B ich gebe den Antrag in Aachen ab, möchte aber den Test in Köln machen. Ist es möglich?

Danke Euch!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wann kann ich Miteinbürgerung oder Niederlassungserlaubnis als Ehegatten beantragen?
Antwort #11 - 18.11.2015 um 13:23:49
 
Ja es ist möglich. Bei der Anmeldung zum Einbürgerungstest muss man nur angeben, für welches Bundesland man den Test braucht.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema