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Ab wann genau ist man wirklich Deutsche (Gelesen: 3.614 mal)
höppel
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22.10.2015 um 12:56:04
 
Hallo liebe Leute,

ich habe mal wieder eine Frage. Zunächst die Situation:

- Eine gute Freundin hat einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. (Deutscher Pass)
- Sie ist seit mehr als 3 Jahren mit einem Deutschen verheiratet
- Im Dezember dann ist sie schon 3 Jahre hier.
- Sie hat bereits alle dazu nötigen Tests bestanden
- Der Lebensunterhalt war bis jetzt gesichert.
- Bei der Ausländerbehörde sagte man ihr, dass sie den deutschen Pass abholen könne, sobald sie 3 Jahre in Deutschland ist, also im Dezember


Die Fragen dazu:

1. Ab wann ist sie wirklich deutsche? Ab bestehen der Tests? Oder ab Dezember, da sie erst dann 3 Jahre in Deutschland ist?

2. Was ist, wenn sie sich jetzt von ihrem Mann trennt und der Lebensunterhalt somit nicht mehr gesichert ist. Bekommt sie ihren Pass trotzdem noch?

3. Wird man jetzt noch alles prüfen an dem Tag, an dem sie ihren deutschen Pass abholt?


Sollten zur Beantwortung Details fehlen, so fragt gerne nach.

Ich freue mich schon auf Antworten.
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Antwort #1 - 22.10.2015 um 13:18:11
 
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist mehr als nur der deutsche Pass.  Griesgrämig

höppel schrieb am 22.10.2015 um 12:56:04:
1. Ab wann ist sie wirklich deutsche? Ab bestehen der Tests? Oder ab Dezember, da sie erst dann 3 Jahre in Deutschland ist?

Eine Einbürgerung wird kraft Übergabe der Einbürgerungsurkunde vollzogen. Also wenn die Frau die Einbürgerungsurkunde in den Händen hält, dann ist sie Deutsche. Man könnte fast schon sagen, dass es auf die Vasallität zurückgeht.

höppel schrieb am 22.10.2015 um 12:56:04:
2. Was ist, wenn sie sich jetzt von ihrem Mann trennt und der Lebensunterhalt somit nicht mehr gesichert ist. Bekommt sie ihren Pass trotzdem noch?

Nein. Durch die Trennung wird die Einbürgerungsmöglichkeit genommen.

höppel schrieb am 22.10.2015 um 12:56:04:
3. Wird man jetzt noch alles prüfen an dem Tag, an dem sie ihren deutschen Pass abholt?

Sie muss zum Zeitpunkt der Einbürgerung die Voraussetzungen erfüllen. In der Regel wird das durch eine schriftliche Erklärung vor der Einbürgerung gesichert. Sollte nachträglich rauskommen, dass die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllt waren, dann wird in der Regel eine Rücknahme der Einbürgerung erwirkt und sie verliert rückwirkend die deutsche Staatsangehörigkeit.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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höppel
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Antwort #2 - 22.10.2015 um 13:22:13
 
Wenn ich das also richtig verstanden habe, müssen die Bedingungen bis zum Erhalt der Einbürgerungsurkunde gegeben sein. Danach könnte sie sich ohne Konsequenzen auf die Staatsbürgerschaft also trennen?
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Antwort #3 - 22.10.2015 um 13:24:08
 
Man muss idR vor der Einbürgerung erklären, dass keine Trennung geplant ist.
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Antwort #4 - 22.10.2015 um 13:34:38
 
Ich habe gerade noch mal die betroffene Person befragt. Sie hat bereits vor einigen Wochen die von Ihnen erwähnte Einbürgerungsurkunde erhalten...

Das bedeutet doch dann jetzt, dass sie jetzt deutsche ist?

Und die Trennung war auch vorher nicht geplant, es kam spontan durch... nun ja, das ist eigentlich eher Privat und gehört hier nicht hin.

Aber das bedeutet doch, dass sie sich jetzt ohne Konsequenzen trennen kann, oder?
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Antwort #5 - 22.10.2015 um 13:39:05
 
höppel schrieb am 22.10.2015 um 13:34:38:
Das bedeutet doch dann jetzt, dass sie jetzt deutsche ist?

Korrekt

höppel schrieb am 22.10.2015 um 13:34:38:
Aber das bedeutet doch, dass sie sich jetzt ohne Konsequenzen trennen kann, oder?

Ja

Man sollte aber aufpassen. Gerne wird bei Scheidungen der Trennungszeitpunkt zurückdatiert um sich früher scheiden zu lassen. Das sollte sie natürlich nicht machen.
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Antwort #6 - 22.10.2015 um 13:39:56
 
Vielen dank für den Hinweis.
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Antwort #7 - 22.10.2015 um 14:14:33
 
Hallo Höppel,

ist es sicher, dass Sie bereits die Einbürgerungsurkunde erhalten hat? Da Sie erst im Dezember diesen Jahres 3 Jahre in Deutschland ist, erfüllt Sie ja frühestens dann die Einbürgerungsvoraussetzungen nach § 9 StAG und somit wäre eine bereits erfolgte Einbürgerung nicht möglich.

LG
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Antwort #8 - 22.10.2015 um 14:24:16
 
Ja, das ist wahr. Ich habe auch gerade noch einmal nachgefragt. Sie hatte sich vertan. Es ist keine Einbürgerungsurkunde.

Ich denke, diese wird auch immer persönlich ausgehändigt, nicht wahr?

Das heiß für sie doch noch mal Zähne zusammen beißen, oder?

Aber was bedeutet das denn, wenn man ihr bereits gesagt hat, dass sie ihren Pass im Dezember bekommt?

Denke ich denn richtig wenn ich annehme, dass man einen Deutschen Pass auch erst mit der deutschen Staatsbürgerschaft bekommt?

Ich bin gerade etwas verwirrt. Kann es sein, dass der Pass bereits gedruckt wurde und eben erst am Tag der Erfüllung der 3 Jahre ausgehändigt wird?
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Antwort #9 - 22.10.2015 um 14:51:01
 
Sobald sie die Einbürgerungsurkunde bekommt, kann sie einen Personalausweis und einen Pass beantragen. Eines von beidem muss sie. Und der wird dann gedruckt, sie bekommt Bescheid, wenn er fertig ist. Über Weihnachten sollte sie dann eher mit sechs Wochen rechnen.

Und nein: Kein Pass wird "vorsorglich" gedruckt. Die Druckerei weiß noch nicht, ob sie wirklich eingebürgert wird. Und sie weiß nicht, ob überhaupt ein Pass beantragt wird, ein Personalausweis reicht ja auch.

Falls sie sich trennt oder getrennt hat oder das geplant hat und bei der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde täuscht, wird ihr die Einbürgerung vielleicht später wieder weggenommen. Sie sollte also immer die Wahrheit sagen, wenn sie gefragt wird. Auch ein Ex kann sich später an die Behörde wenden und dort Informationen geben.

Sie hat eventuell eine "Einbürgerungszusicherung" bekommen. Das ist ein Zwischenbescheid: "Wenn Sie die restlichen Bedingungen noch erfüllen und sich nichts mehr ändert, dann können Sie ab dem Zeitpunkt ... eingebürgert werden."
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Antwort #10 - 22.10.2015 um 14:52:32
 
höppel schrieb am 22.10.2015 um 14:24:16:
ch denke, diese wird auch immer persönlich ausgehändigt, nicht wahr?

Ja das hab ich doch geschrieben?

höppel schrieb am 22.10.2015 um 14:24:16:
Das heiß für sie doch noch mal Zähne zusammen beißen, oder?

Sie hat vor sich zu trennen.

höppel schrieb am 22.10.2015 um 14:24:16:
Denke ich denn richtig wenn ich annehme, dass man einen Deutschen Pass auch erst mit der deutschen Staatsbürgerschaft bekommt?

Der Pass kann erst nach der Einbürgerung beantragt werden. Oder hast du deinen ersten Reisepass mit 18 geschenkt bekommen?

höppel schrieb am 22.10.2015 um 14:24:16:
Ich bin gerade etwas verwirrt. Kann es sein, dass der Pass bereits gedruckt wurde und eben erst am Tag der Erfüllung der 3 Jahre ausgehändigt wird?

Reisepass != Staatsangehörigkeit.
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Antwort #11 - 22.10.2015 um 14:55:21
 
Der Pass ist eine separate Urkunde, die irgendwann nach der Einbürgerung beantragen kann. So wie bei jedem Staatsbürger der Fall ist.

Bei der Erteilung kriegt sie m.E. nur eine Urkunde und keinen Reisepass.
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Viersen
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Antwort #12 - 22.10.2015 um 16:21:55
 
Vorsicht! Eine Einbürgerung nach § 9 StAG (deutscher Ehegatte) kann nur erfolgen, wenn die eheliche häusliche Lebensgemeinschaft nahtlos (2 Jahre) und zum Zeitpunkt der Einbürgerung  noch besteht + 1 Jahr vorher Aufenthaltserlaubnis = zum Zeitpunkt der Einbürgerung 3 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt. In allen anderen Fällen, kommt eine  Einbürgerung nach § 9 StAG nicht in Frage. Dann käme nach 8-jährigem ununterbrochenen rechtmäßigem Aufenthalt eine Einbürgerung nach § 10 StAG in Betracht. Günstig wäre, wenn du mal die Staatsangehörigkeit mitteilst.

Viersen
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