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Post von der Einbürgerungsstelle (Gelesen: 4.824 mal)
Françoi de la18
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22.10.2015 um 12:28:07
 
Hallo,

Mein Antrag wurde gestellt. Heute bekam ich post. Ich soll meine Zeugnisse der Schule von über 20 Jahren nachweisen. Die Schule habe ich angerufen aber die Zeugnisse wurden schon lange vernichtet.

Ich habe nur Zeugnisse bis zur 3 Klasse. Die 4 Klasse habe ich nicht . Die Dame sagte,es werden nur so viel angerechnet,solange ich auch die Schule besucht habe und dies auch nachweise.

Stimmt das obwohl man beim Ermessen,den Ermessensspielraum ausschöpfen muss?hat ein Leben in Deutschland vor besuch der Schule denn keine Integrierende wirkung?
Wie soll ich das letzte jahr (4 Klasse) nachweisen?


Danke
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Aras
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Antwort #1 - 22.10.2015 um 12:39:30
 
Was ist mit deiner Schülerakte? Ist die nicht Schul- bzw im Stadtarchiv?

Bzw. viel wahrscheinlicher ist es, dass diese im Landesarchiv ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Françoi de la18
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Antwort #2 - 22.10.2015 um 12:46:24
 


Ich habe das Schulamt angerufen. Diese leitete mich an das Schulamtverwaltung. Diese meinen dass fie Zeugnisse von damals nicht Digitalisiert wurden.

Wie gesagt habe ich damals nur bis 3 Klasse die Zeugnisse bekommen. Jetzt fehlt die 4 Klasse sodass mir 4 Jahren angerechnet werden + 3 jahren AE würde es klappen.

Die Frau meine,die Jahren vor Schulbesuch bzw.von Geburt bis zur 1 Klasse werden nicht angerechnet weil keine Integrierende Wirkung.

Das ganze läuft in Bayern

Aras schrieb am 22.10.2015 um 12:39:30:
Was ist mit deiner Schülerakte? Ist die nicht Schul- bzw im Stadtarchiv?

Bzw. viel wahrscheinlicher ist es, dass diese im Landesarchiv ist.

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Aras
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Antwort #3 - 22.10.2015 um 12:56:52
 
Und was soll ich dazu schreiben?
Entweder deine Schülerakte ist im Archiv und du kannst daraus was rekonstruieren oder die Schülerakte samt Zeugnissen wurde vernichtet.

Wenn es vernichtet wurde, dann kannst du eben die Zeiten nicht nachweisen. Und dann musst du eben warten und deine "Ehe" länger aushalten.

Keine Ahnung was du verlangst. Es liegt in deinem Interesse nach deiner Schülerakte zu suchen. Soll ich etwa beim Landesarchiv in deinem Namen durchklingeln?
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Antwort #4 - 22.10.2015 um 13:14:23
 
Nein das sollst du nicht. Danke  Smiley

Aras schrieb am 22.10.2015 um 12:56:52:
Und was soll ich dazu schreiben?
Entweder deine Schülerakte ist im Archiv und du kannst daraus was rekonstruieren oder die Schülerakte samt Zeugnissen wurde vernichtet.

Wenn es vernichtet wurde, dann kannst du eben die Zeiten nicht nachweisen. Und dann musst du eben warten und deine "Ehe" länger aushalten.

Keine Ahnung was du verlangst. Es liegt in deinem Interesse nach deiner Schülerakte zu suchen. Soll ich etwa beim Landesarchiv in deinem Namen durchklingeln?

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Antwort #5 - 22.10.2015 um 20:29:03
 
Aras,

Ich habe beim Archiv des Landes NRW eine email geschickt. Dauert 5 Wochen und kostet 190 euro.

Werden eigentlich im ermessen nur die Schulzeiten angerechnet oder können auch über die 3 Jahren Schule angerechnet werden. Denn ich brauch 4 Jahren von den 11 jahren früheren Aufenthaltszeiten.
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Antwort #6 - 22.10.2015 um 22:03:32
 
Hast du überhaupt angerufen und gefragt ob es im Landesarchiv sein kann? Kann ja auch sein, dass es im Stadtarchiv ist.
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Antwort #7 - 22.10.2015 um 22:09:24
 
Ich habe das erste mal bei der Schule angerufen > Schulzeugnisse vernichtet.
Dann beim Schulamtverwaltung > keine Zeugnisse wurden bewahrt.
Dann beim Landarchiv des Landes NRW und mit der oben genannte Dauer und Gebühr.

Jedoch wollte ich wissen ob es ünerhaupt Sinn macht. Da die Sachbearbeiterin meinte,dass nur Schulbesuch also 3 Jahren angerechnet werden und die Zeiten vor Schule nicht. Weil Kindergarten (Kein Nachweis) und von Geburt bis Schule keine Integrierende Wirkung. Jedoch brauche ich 4 Jahren weil ja auf 7 verkürzen nach 8 nicht verkürtzt werden kann.

Was sagst du dazu?

Danke

Aras schrieb am 22.10.2015 um 22:03:32:
Hast du überhaupt angerufen und gefragt ob es im Landesarchiv sein kann? Kann ja auch sein, dass es im Stadtarchiv ist.

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Antwort #8 - 23.10.2015 um 01:46:33
 
Wenn deine Frage lautet ob der Besuch des Kindergartens integrieren Wirkung hat:
Nein.

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Antwort #9 - 23.10.2015 um 11:25:15
 
Danke.

Aber die SB sagte JA,wenn es nachgewiesen ist . Also woher hast du deine Meinung ? Gesetz? Verwaltungsvorschriften? Könntest du es bitte zitieren wo immer es auch steht

?maki schrieb am 23.10.2015 um 01:46:33:
Wenn deine Frage lautet ob der Besuch des Kindergartens integrieren Wirkung hat:
Nein.


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Antwort #10 - 23.10.2015 um 11:29:45
 
Ist doch egal. Du kannst es nicht nachweisen. Genauso wie du das vierte Jahr nicht nachweisen kannst. Musst dann halt deine Scheinehe länger aushalten....
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Antwort #11 - 23.10.2015 um 13:11:53
 
Scheinehe ?? Was für eine Frechheit echt.

Aras. Einfach nur asozial bist du.

Aras schrieb am 23.10.2015 um 11:29:45:
Ist doch egal. Du kannst es nicht nachweisen. Genauso wie du das vierte Jahr nicht nachweisen kannst. Musst dann halt deine Scheinehe länger aushalten....

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Antwort #12 - 23.10.2015 um 14:58:48
 
Ich verstehe Deine Entrüstung nicht.

Du hast doch in Deinen gefühlten 1000 Threads selbst eingeräumt, dass du ursprünglich eine Scheinehe mit einer Frau eingehen wolltest. Hatte aber nicht geklappt.

Ablauf war:
-Studium abgebrochen, Gefahr des Verlusts AE.
-Selbst eingeräumter Versuch der Scheinehe mit Frau.
-Plötzliche Homosexualität.
-Absicht des Asyls in DEU.
-Absicht des Asyls in ITA.
-Dann Absicht, eine homosexuelle Lebenspartnerschaft eingehen zu wollen.
-dann wieder Versuch, AE über Studium zu erhalten
-dann plötzliche Ehe mit Frau, da Du "bisexuell" bist

uswusf

Da ist der Einwand des Foristen Aras offensichtlich nicht von irgendwo hergeholt...

Falls Du bei all Deinen Stories aus 1001 Nacht selbst schon den Überblick verloren haben solltest, zur Erinnerung für Dich:

Françoi de la18 schrieb am 20.03.2013 um 18:56:50:
Ich werde in 2 Monaten eine deutsche Heiraten und will dann eine Ausbildung anfangen.
...
-Wenn es dazu kommen würde,dass wir uns während meiner Ausbildung scheiden lassen,darf ich trotzdem bleiben?


Françoi de la18 schrieb am 09.01.2014 um 00:49:09:
... Also,ich bin im 2 Semester und habe momentan aufgehört bzw.das Studium abgebrochen. Weil ich mich entschieden habe eine Therapie zu beginnen ...

Jetzt sagt die ABH ich soll zurück in die Heimat. Ich kann nicht,ich will nicht und ich würde eher sterben... 


Auf die Frage, ob er homosexuell sei:

Françoi de la18 schrieb am 10.01.2014 um 18:23:01:
Ja das bin ich. Aber wie ich weiss bekommen Marokkaner deswegen kein Asyl-meistens wird der Antrag abgelehnt.


Auf den Einwand, dass er doch eine deutsche Frau heiraten wollte:

Françoi de la18 schrieb am 10.01.2014 um 18:25:05:
Ja und ich gebe es zu. Sie wollte mir helfen. Und ich weiss dass es Verboten ist. Hat sowieso nicht geklappt  Zwinkernd


Hier:
Zitat:
Wie ist es,wenn man einen Asylantrag stellen möchte. ...


Hier:
Zitat:
Kann ich,weil ich unsicher bin,dass Deutschland Asyl gewährleistet,Asyl in Italien beantragen?


Françoi de la18 schrieb am 20.12.2014 um 17:01:45:
Ich Studiere in Hessen und bin aber jetzt in NRW weil es anders nicht ging.


Françoi de la18 schrieb am 21.12.2014 um 18:30:47:
Nehmen wir An A ist Marokkaner und studiert in Deutschland B ist Deutscher und arbeitet auch.

A und B wollen eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft begründen
... Bekommt A einen AE und kann er sich später normal einbürgern lassen?


Françoi de la18 schrieb am 27.02.2015 um 15:13:29:
X muss bald seine Aufenthaltserlaubnis zweck des Studiums verlängern. Jedoch ist er seit Dezember 2014 Obdachlos.


Hier dann...
Zitat:
Ich bin zurzeit verheiratet.

und
Zitat:
Bisexuel.


to be continued, I guess...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Françoi de la18
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Antwort #13 - 23.10.2015 um 15:33:18
 
Ihr denkt wohl ihr seid was besonderes. Ich kann schreiben was ich will. Ich greife damit niemanden an. Wenn ich "falsche" Sachen geschrieben habe gibt es Aras nicht das Recht mich so anzugreifen. Er braucht mal einen Gespräch  beuim Psy oder bei der Antidiskriminierungstelle. Wenn Ihr hier Menschen die Hoffnung nimmt und jedesmal andere Antworten auf dieselben Fälle gibt,dann wundert euch nicht dass auch von unserer Seite nal misst kommt.

Ob ihr wollt oder nicht. Ich werde eingebürgert ob heute oder morgen. Und dies kann kein User hier verhindern.

In dem Sinne...ihr könnt mich sperren  Cool

T.P.2013 schrieb am 23.10.2015 um 14:58:48:
Ich verstehe Deine Entrüstung nicht.

Du hast doch in Deinen gefühlten 1000 Threads selbst eingeräumt, dass du ursprünglich eine Scheinehe mit einer Frau eingehen wolltest. Hatte aber nicht geklappt.

Ablauf war:
-Studium abgebrochen, Gefahr des Verlusts AE.
-Selbst eingeräumter Versuch der Scheinehe mit Frau.
-Plötzliche Homosexualität.
-Absicht des Asyls in DEU.
-Absicht des Asyls in ITA.
-Dann Absicht, eine homosexuelle Lebenspartnerschaft eingehen zu wollen.
-dann wieder Versuch, AE über Studium zu erhalten
-dann plötzliche Ehe mit Frau, da Du "bisexuell" bist

uswusf

Da ist der Einwand des Foristen Aras offensichtlich nicht von irgendwo hergeholt...

Falls Du bei all Deinen Stories aus 1001 Nacht selbst schon den Überblick verloren haben solltest, zur Erinnerung für Dich:



Auf die Frage, ob er homosexuell sei:


Auf den Einwand, dass er doch eine deutsche Frau heiraten wollte:


Hier:

Hier:




Hier dann...

und

to be continued, I guess...

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Antwort #14 - 23.10.2015 um 21:50:18
 
Françoi de la18 schrieb am 23.10.2015 um 15:33:18:
In dem Sinne...ihr könnt mich sperren


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