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Eine komplizierte situation. (Gelesen: 5.644 mal)
Themen Beschreibung: Nachteile der gut deutschkenntnise
dalgic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.10.2015 um 19:45:02
 
Ich bin 22 jahre alt und habe türkische bürgerschaft, werde meiner freundin im dezember heiraten. sie hat eine unbefristete aufhaltenstitel und daher wollen wir eine familiennachzug verwirklcihen. Sie ist gerade in deutschland und arbeitet sie wird leider nicht mehr als 900-950 euro im monat ( bruto) kriegen . Ich habe in österreich gelebt und dort habe  durch mein studium deutsch gelernt.
Jetzt denke ich die zertifikatsprüfung b2 zu bestehen kann's zu meiner situation helfen ? danke für eure hilfe !!
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.10.2015 um 19:52:34
 
Wo bist du grade? Wann bist du aus Österreich ausgewandert? Welche Qualifikation hast du? Kannst du leicht einen Job finden?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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dalgic
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Antwort #2 - 20.10.2015 um 19:57:01
 
war ich in österreich an der uni Salzburg mein studium damals war lehramt auf spanisch und englisch habe dort mein studium leider nicht absolviert aber trotzdem habe ich andere eigenschaften arbeite ich als dolmetcher  in der türkei und habe  außerdem gute englisch und lateinsch kenntinse. habe zur universitat hier von null angefangen und studiere ich auch deutsch aber habe ich eh keine lust mehr
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Antwort #3 - 20.10.2015 um 20:22:20
 
Ich gehe davon aus, dass vor mehr als einem Jahr aus Österreich ausgewandert bist.

Also ich gehe davon aus, dass für eine Familienzusammenführung deine Verlobte ein zu geringes Einkommen hat. Tja und wenn du einen Job vorweisen kannst, dann kann das zukünftige Einkommen berücksichtigt werden.

Zudem sollte man die Bedingungen des ARB 1/80 überprüfen.
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Antwort #4 - 20.10.2015 um 20:29:59
 
es ist so dass ich lebe in der deutsch sprache bestimmt nicht probleme, hab in österreich 1 jahre gelebt und wegen finanziel gründe musste ich in die türkei zurückkommen . Meine freundin will nicht in  istanbul bleiben studiere ich gerade lehramt auf deutsch an der uni aber wie ich gesagt habe bin mir sicher dass ich in deutschland problemlos einen job finden kann denn ich habe bestimmt keine integration oder sprachprobleme.
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Antwort #5 - 20.10.2015 um 20:33:32
 
Geht es um die Sprachkenntnisse?! Du kannst ja das Sprachzertifikat machen oder bei der Beantragung des Visums darauf hinweisen, dass du bereits deutsch kannst und man dich bitte einfach vorsprechen lassen soll.

Ansonsten, wenn es nicht um die Sprachkenntnisse geht, bitte ich dich darum das Problem zu benennen.
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Antwort #6 - 20.10.2015 um 20:42:53
 
Muss man manchmal auch sarkastisch denken.(nachteile der gute deutschkenntnise )  habe meine situation erklart .  Normalerweise benötigt ABH a1, und ich werde b2 besstehen und jetzt kommt der schlüsselpunkt
kann ich visum für familiennachzug  wegen der gut deutschkenntnise leichter bekommen obwohl meine frau keine genügend einkommen hat?
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Antwort #7 - 20.10.2015 um 20:53:39
 
dalgic schrieb am 20.10.2015 um 20:42:53:
kann ich visum für familiennachzug  wegen der gut deutschkenntnise leichter bekommen obwohl meine frau keine genügend einkommen hat?

Nein.

BIst du bereit auch zu arbeiten?
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Antwort #8 - 20.10.2015 um 20:55:04
 
dalgic schrieb am 20.10.2015 um 20:42:53:
kann ich visum für familiennachzugwegen der gut deutschkenntnise leichter bekommen obwohl meine frau keine genügend einkommen hat? 


Nein
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Antwort #9 - 20.10.2015 um 20:58:39
 
Aras schrieb am 20.10.2015 um 20:53:39:
Nein.

BIst du bereit auch zu arbeiten?


Ich weiss wie die dinge in Deutschland lauft
ja bin ich bereit zu arbeiten.
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dalgic
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Antwort #10 - 20.10.2015 um 21:04:02
 
erne schrieb am 20.10.2015 um 20:55:04:
Nein

ist das  aber nicht   beweis dafür dass ich mich schneller integrieren kann ? und macht's leichter eine arbeit zu finden 
na ja deutsch kommt wahrschenlich heutzutage nich vor .
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Antwort #11 - 20.10.2015 um 21:10:08
 
dalgic schrieb am 20.10.2015 um 21:04:02:
ist dasaber nicht beweis dafür dass ich mich schneller integrieren kann ?


Ein Hinweis auf  "schneller integrieren" hilft wenn man kein A1 hat.
Bei Zuzug zu Ausländern ist der LU zu sichern, egal welche Sprachkenntisse man hat.

dalgic schrieb am 20.10.2015 um 21:04:02:
und macht's leichter eine arbeit zu finden 

"leichter" ja, aber nicht 100% sicher, auch nicht 90% oder 50% sicher. Man kann KEINE Aussage daraus ableiten, wie schnell man eine Arbeit finden kann.

Ich kenne genug Deutsche, deren Deutsch naturgemäss entsprechen gut ist --- trotzdem finden sie keine Arbeit.
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Antwort #12 - 20.10.2015 um 21:24:06
 
erne schrieb am 20.10.2015 um 21:10:08:
Ein Hinweis auf  "schneller integrieren" hilft wenn man kein A1 hat.
Bei Zuzug zu Ausländern ist der LU zu sichern, egal welche Sprachkenntisse man hat.

"leichter" ja, aber nicht 100% sicher, auch nicht 90% oder 50% sicher. Man kann KEINE Aussage daraus ableiten, wie schnell man eine Arbeit finden kann.

Ich kenne genug Deutsche, deren Deutsch naturgemäss entsprechen gut ist --- trotzdem finden sie keine Arbeit.

Das heisst ich brauche  jemanden für mich eine verpflichtungserklärung ausfüllen.  meine frau hat auch gedacht im konto für mich geld behalten aber wir wissen nicht ob ABH es akzeptieren kann
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Antwort #13 - 20.10.2015 um 21:41:24
 
dalgic schrieb am 20.10.2015 um 21:24:06:
Das heisst ich brauche  jemanden für mich eine verpflichtungserklärung ausfüllen.  

Wer soll so unverantwortlich sein und eine VE erteilen? Die würde mind. 5 Jahre gelten.

dalgic schrieb am 20.10.2015 um 21:24:06:
eine frau hat auch gedacht im konto für mich geld behalten aber wir wissen nicht ob ABH es akzeptieren kann


Natürlich nicht.

Also ganz ehrlich. Wenn du nicht vorhast zu arbeiten, dann besteht ja die Möglichkeit in der Türkei zu leben.
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Antwort #14 - 20.10.2015 um 21:56:06
 
Aras schrieb am 20.10.2015 um 21:41:24:
Wer soll so unverantwortlich sein und eine VE erteilen? Die würde mind. 5 Jahre gelten.


Natürlich nicht.

Also ganz ehrlich. Wenn du nicht vorhast zu arbeiten, dann besteht ja die Möglichkeit in der Türkei zu leben.

Ich muss und werde arbeiten  meine  frage war für LH. Ich hab bemerkt was die auslander für die  sozialhilfe usw machen. bin nicht einer von ihnen ausserdem mein absicht hier war
zu bestimmen wie würde ABH verhalten konnte. ansonsten ich weiss dass ich innerhalb ein paar wochen einen job nachdem ich in deutschland gekommen bin finden kann.
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