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Dolmetschen in welcher Sprache notwendig? (Gelesen: 2.063 mal)
namaskaram
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20.10.2015 um 15:22:51
 
Eine Bekannte benötigt für einen Termin beim Standesamt einen Dolmetscher. Der Beamte besteht auf jemanden, der in Malayalam übersetzt (Amtssprache in Kerala, Indien). Ihr Mann spricht zwar Malayalam, hat aber auf Englisch studiert und außerdem ist Englisch ebenfalls Amtssprache in Indien. Muss es zwingend Malayalam sein?
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Aras
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Antwort #1 - 20.10.2015 um 16:23:28
 
1. Der Dolmetscher muss jemand sein, der nicht der andere Eheschließungswillige ist.
2. Es muss eine Sprache sein, die der Eheschließungswillige beherrscht.

Man gilt als Muttersprachler einer Sprache, wenn man in der Sprache 9  bis 10 Jahre in dieser Sprache unterrichtet wurde.

Wenn man kein Geld für einen allgemeinvereidigten Dolmetscher besitzt (wer hat das schon?) kann man einen Laiendolmetscher mitbringen. Dieser wird vor der Eheschließung vom Standesbeamten für diesen Fall vereidigt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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namaskaram
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Antwort #2 - 21.10.2015 um 07:01:32
 
Hallo Aras,

danke für deine Antwort!

Noch eine kleine Rückfrage. Angenommen, er war nicht auf einer englischsprachigen Schule (ich weiß das nicht genau) aber er hat sein Studium an einer Uni auf Englisch absolviert, dann müsste das doch auch ausreichend sein, oder?

Viele Grüße
Anjali
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Aras
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Antwort #3 - 21.10.2015 um 08:30:42
 
In der PStG-VwV mit Verweiß auf PStV § 2
Zitat:
Die von einem nicht allgemein beeidigten Dolmetscher abzunehmende Versicherung an Eides statt ist entsprechend § 189 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu leisten.


Ansonsten steht dazu nix. Man müsste dann darauf abstellen, wie das bspw. beim Gerichtsverfassungsgesetz aussieht.

Aber im Grunde kann er ja sagen, dass er Englisch besser beherrscht als das Malayalam. Wie soll das der Standesbeamte überprüfen? In einer Sprache zu studieren, wird nach deutschen Maßstäben mind. B1 vorausgesetzt.

Macht der Standesbeamte wirklich solche Anstalten?
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Antwort #4 - 22.10.2015 um 13:00:29
 
Der Standesbeamte will die Muttersprache. Sie wollen es demnächst noch einmal versuchen. Danke für deine Hinweise, diese habe ich weiter gegeben.

In meinem Fall (gleiche Sprach-Konstellation) stand es nicht eine Sekunde zur Debatte, ob es Malayalam sein muss. Eine Bekannte hat Englisch gedolmetscht.
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