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FzF Visum heute erhalten (Gelesen: 5.188 mal)
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Pejalife
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i4a rocks!


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14.10.2015 um 17:18:33
 
Hallo zusammen habe eine kleine Frage habe heute  mein Visum FZF bekommen steht kein parargapf nichts drauf
Und es steht Erwerbstätigkeit nicht gestattet Aufenthaltsanzeige nach Einreise ?
Wollte wissen ob das normal ist und mult steht auch drauf
Wäre dankbar wenn jemand mir das erklären kann

Mit freundlichen Grüßen peja
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Melanny
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Antwort #1 - 14.10.2015 um 17:29:39
 
Erst mal freuen

- mit dem Visum darfst du in DL nicht arbeiten
- nach Einreise (spätestens vor Ablauf) zur ABH zwecks Aufenthaltstitel
- mult: mehrmalige Ein- und Ausreise im  Gültigkeitszeitraum erlaubt  (zu 95% sicher)
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deerhunter
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Antwort #2 - 14.10.2015 um 17:49:46
 
Ja...alles normal! Der Rest kommt nach der Anmeldung bei der ABH! Dann gibt es einen AE, Arbeitserlaubnis und möglicherweise Verpflichtung zum Integrationskurs
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Aras
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Antwort #3 - 14.10.2015 um 17:50:24
 
Du kannst dir aber sofort bei Einreise die Erwerbstätigkeit von der Ausländerbehörde erteilen lassen (also beantragen nicht vergessen Zwinkernd).
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Pejalife
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Peja, Albania
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Antwort #4 - 15.10.2015 um 08:32:06
 
Danke euch allen  Smiley

@Aras kannst du mir erklären vielleicht
wie ich am  besten alle Schritte
von sag ich mal Abh bis Z der Regeln kann so das ich keine Probleme habe ? Also ich meine damit wo ich als erstes anfangen soll und so weiter wäre dir sehr dankbar Gruß peja  Smiley
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ralfbl61
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Antwort #5 - 20.10.2015 um 09:13:54
 
Gibt es Richtlinien oder eine Ermessensausübung dafür, das keine Erwerbstätigkeit gestattet wird bei FZF?
Dachte immer bei FZF hätte der Inhaber immer das Recht auf Erwärbstätigkeit.
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erne
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Antwort #6 - 20.10.2015 um 13:54:01
 
ralfbl61 schrieb am 20.10.2015 um 09:13:54:
Gibt es Richtlinien oder eine Ermessensausübung dafür, das keine Erwerbstätigkeit gestattet wird bei FZF?


nein

ralfbl61 schrieb am 20.10.2015 um 09:13:54:
Dachte immer bei FZF hätte der Inhaber immer das Recht auf Erwärbstätigkeit. 


ja,
aber das steht nicht immer auf dem Visum. ... Hier geht es ums Visum
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Aras
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Antwort #7 - 20.10.2015 um 13:56:57
 
§ 27 Abs. 5 AufenthG. Ein Visum ist auch ein Aufenthaltstitel (§ 4 Abs.1 AufenthG). Ein FZF-Visum ist ein Visum nach diesem Abschnitt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 20.10.2015 um 20:39:06
 
Bei dem FZF-Visum meiner Frau steht explizit Erwerbstätigkeit gestattet oder sowas in der Art. Interessant aufgrund welcher Informationen das entschiedenen wird...hmmm
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Antwort #9 - 20.10.2015 um 20:39:26
 
Aras schrieb am 20.10.2015 um 13:56:57:
§ 27 Abs. 5 AufenthG. Ein Visum ist auch ein Aufenthaltstitel (§ 4 Abs.1 AufenthG). Ein FZF-Visum ist ein Visum nach diesem Abschnitt. 


ja
und?
es ist nun mal so, dass auf dem AT "FZF Visum" nicht immer draufsteht, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist.

und deswegenAras schrieb am 14.10.2015 um 17:50:24:
Du kannst dir aber sofort bei Einreise die Erwerbstätigkeit von der Ausländerbehörde erteilen lassen (also beantragen nicht vergessen Zwinkernd). 

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Antwort #10 - 20.10.2015 um 20:57:08
 
Geht mir darum, dass man nicht die Erwerbstätigkeit erst erlauben kann wenn man die Aufenthaltserlaubnis in der Hand hält, sondern eben bereits mit dem FZF-Visum  Zwinkernd
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blubb


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Antwort #11 - 21.10.2015 um 01:47:09
 
Hallo,

@ Pejalife,

zur Klarstellung: Falls Du zu einer Deutschen oder zu einer Ausländerin mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland ziehst, ist Dir die Erwerbstätigkeit gestattet.

Das Visum ist mit der Anmerkung "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" schlicht falsch ausgestellt.

Falls Du, vor Aushändigung des eAT, für einen Arbeitgeber eine Bescheinigung über die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit benötigst, kannst Du bei der ABH vorstellig werden.
Die streichen die unkorrekte Auflage oder stellen Dir eine entsprechende FB aus.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Pejalife
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Peja, Albania
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Antwort #12 - 21.10.2015 um 11:29:54
 
Danke an alle antworten erstmal Smiley

Ich bin zu meiner deutschen Frau gezogen seid dem 19.10.15

Habe gestern meine meldebecheinigung beim Rathaus bekommen

Und habe auch ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mitgenommen zum ausfüllen da steht hinten links neben wo man Lichtbild hinmachen muss
Ich beantrage die Erteilung eines aufenthaltstitels in Form einer

Kästchen zum ankreuzen Aufenthaltserlaubnis (befristet) für
_____ Jahr(e)

Kästchen zum ankreuzen Niederlassungserlaubnis

Ich habe da bei Aufenthaltserlaubnis 3 Jahre hin geschrieben

Ob das richtig ist weis ich nicht aber denke schon ??

Und habe noch eine Frage ,bei allgemeine Angaben steht :

Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts ? Von ___bis___

Das habe ich nicht verstanden ich habe da eingetragen von 19.10.15 bis - für immer ! Anders habe ich es nicht verstanden
Hoffe es ist nicht schlimm wen ich Fehler mache ? Weil mit Absicht will ich aufkeimen Fall Fehler machen .

Bitte wenn jemand ein Muster Antrag hat wie man es richtig ausgüllt und wie viel Jahre Aufenthalt mir zustehen bitte mir per PN senden würde dann ein neuen Antrag holen und ausfüllen wenn es sein muss .

Vielen Dank für eure Hilfe hier im Forum hoff ihr könnt mir weiterhelfen Smiley

Mfg peja
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Aras
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Antwort #13 - 21.10.2015 um 11:35:16
 
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Antwort #14 - 21.10.2015 um 11:35:25
 
Genau so ist alles richtig.

3 Jahre Aufenthalt jetzt, aber geplant für immer. Außerdem liest sich das jemand von der Behörde nochmal durch, wenn Du den Antrag abgibst, da könnt Ihr einfach korrigieren, wenn was falsch ist. Keine Angst, das Formular ist nur eine Hilfe, es ist nicht heilig.
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